AfD-Delegierte müssen in den untersten Gliederungen gewählt werden – offener Brief

„Wir fordern mehr direkte Demokratie auch in den Parteien. Das Volk soll den Willen der Parteien bestimmen, nicht umgekehrt.“ Aus dem Wahlprogramm.

Die Alternative für Deutschland setzt sich nach außen hin für Volksentscheide nach dem Schweizer Vorbild und für mehr Demokratie und Transparenz in den Parteien ein. Dennoch wird in der AfD bisher weniger Demokratie praktiziert. Viele Landesvorstände wurden in kleinen Kreisen unter Ausschluss der Mitgliedermehrheit gewählt. Wie so oft war die AfD Bayern negativer Vorreiter bei der Beschneidung der Mitgliederrechte und bei der Zentralisierung der Entscheidungsbefugnisse. Die Ostersonntagsbande um den neuen Paten André Wächter hatte bei nicht einmal 2000 Mitgliedern in Bayern ein Delegiertensystem geschaffen, um sich und den verdientesten Günstlingen die ersten 15 Listenplätze zur Bundestagswahl zu sichern. Die Landesdelegierten wurden dabei nicht in den untersten Gliederungen gewählt, wie das in allen Parteien des demokratischen Spektrums üblich ist, sondern intransparent, teils über Blocklisten auf Bezirksversammlungen. Nachdem sich die bayerischen Landesvorstände auf der ersten Delegiertenversammlung illegale Stimmrechte erlaubten, erklärte der Landeswahlleiter die bayerische Liste zunächst für ungültig. Wir berichteten: https://alternativernewsletter.wordpress.com/2013/06/23/die-bayerische-bundestagsliste-der-schande-ist-ungultig/. Dank des gleichgeschalteten Delegiertenparlaments, das auch einen Honecker erfreut hätte, war das Ergebnis der zweiten Aufstellungsversammlung für die ersten 15 Listenplätze identisch.
Jetzt steht die Listenaufstellung für die Europawahl bevor. Elias Mößner erläutert in einem offenen Brief an den Bundesvorstand, warum Delegierte in den untersten Gliederungen der Partei gewählt werden müssen:

Sehr geehrter Bundesvorstand,

im Landesverband Baden-Württemberg ist eine erhitzte Debatte über die Art und Weise der Delegiertenwahlen für den Bundesparteitag entstanden.

Der Landesvorstand vertritt in seinem neuesten Rundbrief die Auffassung, dass die Bundessazung dazu zwinge, sämtliche Delgierten aus Baden-Württemberg auf dem kommenden Landesparteitag zu wählen (siehe Rundbrief im Anhang).

Die Kreisverbände dagegen bestehen darauf, die Delgierten auf Kreisebene zu wählen, da ansonsten der Regionalproporz nicht gewährleistet werden könne. Da der Landesparteitag in Pforzheim stattfinde, könnten die Kreisverbände der Region durch die leichtere Anreise der Mitglieder den anderen Kreisverbänden mit ihrer „manpower“ ihre Delegierten stehlen.

Die Rechtsausffassung des Landesvorstands hält einer juristischen Prüfung nicht stand:

§ 12 (4) Der Bundessatzung

Die Delegierten werden von den Mitgliedern der Landesverbände in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für jeweils ein Jahr gewählt und müssen selbst Mitglied der Partei sein. Die Wahl erfolgt nach dem Präferenzwahlverfahren (Schulze-Methode) in einem Wahlgang, sofern der für die Aufstellung der Delegiertenliste zuständige Parteitag nicht mehrheitlich ein anderes Wahlverfahren beschließt Bei der Berechnung der Mitgliederanzahl nach Satz 1 werden diejenigen Mitglieder nicht berücksichtigt, die für die zurückliegende Zeit ihrer Mitgliedschaft mit ihren Mitgliedsbeiträgen für mindestens drei Monate säumig sind.

Die Bundessatzung bestimmt, dass die Delegierten von DEN MITGLIEDERN der Landesverbände gewählt werden. Dies bedeutet nicht, dass die Delegierten VOM LANDESVERBAND oder VOM LANDESPARTEITAG gewählt werden müssen. Allenfalls kann man dieser Norm das Gebot entnehmen, dass die Delegiertenwahlen vom Landesverband garantiert werden müssen. Auf welcher Ebene die Wahlen stattfinden lässt die Satzung offen. Es ist mithin falsch zu behaupten, dass die Delegiertenwahlen auf dem Landesparteitag erfolgen muss.

Vielmehr ist § 12 IV im Lichte der Parteiziele auszulegen, welche am Parteitag vom 14.04.2013 von den anwesenden Parteimitgliedern im Wahlprogramm entschieden wurden. Die AfD fordert offen mehr Demokratie nach Schweizer Vorbild und die strenge Achtung des Subsidiaritätsprinzips:

Wir fordern eine Stärkung der Demokratie und der demokratischen Bürgerrechte. Wir wollen Volksabstimmungen und Initiativen nach Schweizer Vorbild einführen. Das gilt insbesondere für die Abtretung wichtiger Befugnisse an die EU.

Wir fordern mehr direkte Demokratie auch in den Parteien. Das Volk soll den Willen der Parteien bestimmen, nicht umgekehrt.

Daraus ergibt sich, dass die Parteisatzung nie und nimmer eine Entmachtung der niederen Ebenen in der Partei gewollt haben kann, sondern vielmehr gebietet, demokratische Entscheidungen – wie in der Schweiz – zuallererst auf der untersten Ebene zu fällen.

Würde die AfD Delegiertenwahlen im Sinne des baden-württembergischen Landesvorstands fordern, wäre eine Blamage in der Parteienlandschaft die zwingende Folge. In sämtlichen etablierten Parteien werden die Delegiertenwahlen (zumindest auch) auf die untersten Ebenen verteilt. Wenn nun eine Partei wie die AfD zu den etablierten Parteien im Hinblick auf mehr Demokratie und mehr Subsidiarität eine glaubwürdige und ernstzunehmende Alternative darstellen will, muss sie ihre Parteimitglieder (insbesondere die Juristen), die eine derart zentralistische Parteiorganisation fordern, wegen parteischädigenden Verhaltens sanktionieren.

Darum bitte ich Sie schnellstmöglich in dieser Debatte Stellung zu nehmen und Ihre juristische Ansicht zu § 12 IV der Bundessatzung den baden-württembergischen Mitgliedern mitzuteilen, um einen Eklat am 23./24. November in Pforzheim zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

ref. jur. Elias Mößner

Vorsitzender Richter des Bundesschiedsgerichts der Jungen Alternative für Deutschland
sowie Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand der Rechtswissenschaften (Universitäten Freiburg und Potsdam)