Der Landesverband Baden-Württemberg gründete sich am 22.4.2013 an einem Werktag um 16 Uhr an der französischen Grenze unter Ausschluss der Mehrheit der baden-württembergischen Parteimitglieder. Dabei machten die Organisatoren den Tagungsort nicht ausreichend publik. Nur ein elitärer Kreis bekam per Email Wind. Neben anderen Unregelmäßigkeiten wiegt es wohl am schwersten, dass über 500 damalige Mitglieder nicht zum Gründungsparteitag eingeladen wurden. Durch diesen Wahlbetrug im kleinsten Kreis und mit Hilfe ihrer Günstlinge und Claqueure usurpierten die Vetterle um Dr. Elke Fein, Bernd Kölmel, Ronald Geiger und Helmut Schneide die AfD im Ländle. Seit jeher grenzen die AfD-Vetterle und ihre Mitläufer alle aktiven Demokraten und Kritiker des Landesvorstandes auf vielfältige Art und Weise aus und versuchen sie mundtot zu machen.
Elias Mößner zeigte die undemokratischen Machenschaften der AfD-Vetterle am vehementesten auf, macht seit Monaten auf die Unrechtmäßigkeit des Gründungsparteitages und der Landesvorstandswahlen aufmerksam und vergriff sich dabei sicherlich verständlicherweise auch mal im Ton. Dafür drohen ihm die AfD-Vetterle nun mit dem Parteiausschluss durch das linientreue Schiedsgericht. Der Schauprozess gegen Elias Mößner wird am 16.11.2013 um 16 Uhr in Freiburg stattfinden und ist parteiöffentlich. Ort des Schauprozesses: Rechtsanwälte über dem Laubfrosch, Kaiser-Joseph-Straße 273, 79098 Freiburg. Liebe Parteifreunde aus Baden-Württemberg: Wir bitten Euch zahlreich zu erscheinen, um für die innerparteiliche Demokratie in der AfD BW einzutreten und ein Zeichen gegen die Willkür und die Machenschaften des Landesvorstandes zu setzen.
Lesen Sie im folgenden die Anwort Elias Mößners auf eine Hetz- und Agitationsemail des Landesvorstandes, die die AfD-Vetterle an alle AfD-Mitglieder im Ländle schickte:
Liebe Parteifreunde,
es tut mir wirklich sehr leid, dass ich Sie mit einer neuen Rundmail ärgern muss. Jedoch werden vom Landesvorstand – welcher im Gegensatz zu mir alle Mailadressen der Parteimitglieder hat, und diesen Datenbestand nun für die Austragung persönlicher Animositäten gegen mich ausnutzt – wieder viele falsche Behauptungen verbreitet.
I. Dazu müssen die Verfahren mal klargestellt werden:
1. Karlsruher Parteitag: das Verfahren wurde vom Schiedsgericht als unzulässig abgewiesen. Dies bedeutet, dass keinerlei Sachentscheidung über die in Frage stehenden Betrügereien erging. Somit ist steht eine gerichtliche Klärung dieser Fragen noch aus. Deshalb hat das Gericht das Verfahren wieder aufgenommen und nun zu Gunsten des Parteiausschlusses ausgesetzt. Die Belege hierfür haben Sie schon.
2. Stuttgarter Parteitag: Sowohl das Landesschiedsgericht, als auch die Landeswahlleiterin und der Bundeswahlausschuss haben meine Interventionen abschlägig beschieden. Das stimmt. Es wurde dabei durchaus eingestanden, dass es rechtliche Ungereimtheiten gab, diese aber nicht ausreichten, um den Parteitag als nichtig zu erklären. Dies hielt ich für vertretbar und habe deshalb nichts weiter unternommen.
3. Ich habe tatsächlich die Suspendierung meiner Mitgliederrechte vor dem AG Stuttgart moniert. Dies hat die Klage aber wegen „Unzuständigkeit“ abgelehnt. In der Sache ist daher wieder keine Entscheidung ergangen. Vielleicht hält sich ja das LG für zuständig. Schau mer mal.
Somit können sich Fein, Kölmel, Schneider und Co. nicht darauf berufen, dass eine gerichtliche Feststellung ihrer Unschuld erfolgt ist. Diese Feststellung werde ich noch herbeiführen. Dabei würde mir ein Parteiausschluss sogar helfen, da ich dann sofort vor die ordentlichen Gerichte ziehen kann und nicht mehr dieses unsäglichen Parteirechtsweg ausschöpfen müsste.
II. Dieses Zitat wird völlig falsch dargestellt. Die Sreenshots befinden sich in der Anlage.
1. Es war mitnichten für jedermann einsehbar. Ich äußerte es in einem Facebookprivatchat, der aus Studenten unserer AfD Hochschulgruppe hervorgegangen ist.
2. Dieser Chat fällt auch nicht in den Herrschaftsbereich des Landesverbands Baden-Württemberg. Es war ein von der AfD BW unabhängiges Forum, weshalb dieses Zitat den Landesvorstand schlicht nichts angeht und für ihn irrelevant ist.
3. Selbst wenn das Zitat der AfD-Hochschulgruppe zugeordnet werden sollte, liegt dies nicht im Hoheitsbereich des Landesvorstands. Politische Hochschlugruppen sind von der Mutterpartei stets unabhängig.
4. Das Zitat wurde aus dem Zusammenhang gerissen. Es entstand aus einer Witzelei unter Studenten und richtete sich gegen den Admin der AfD-Interna Gruppe im Facebook Julian Heidenreich. Dieser beleidigte mich, bevor ich so derb gekontert habe und schrieb, dass ich
a) „unter Profilierungssucht leide“ und
b) „und er mich nicht respektieren muss“.
Es ist nur menschlich, dass er hierfür ebenfalls eine „respeklose“ Reaktion empfängt.
5. Während ich mich in dieser Unterhaltung auf verbale Gewalt beschränkte, ging Heidenreich weiter und drohte mir physischer Gewalt. So schrieb er:
a) „Ich glaube, Dir muss man echt mal richtig eins aufs Maul hauen! Komm doch heute abend zur Wahlparty vorbei! Dann übernehme ich das! Kannst mich danach ja gerne verklagen!“
b) Und: „Immer wieder aufs Gesicht! Bis du endlich Ruhe gibst! Lauf mir nächste Woche nicht über den Weg mein Freund!“
Ich frage mich in diesem Zusammenhang, weshalb der Landesvorstand nicht gegen Herrn Heidenreich ein Ausschlussverfahren einleitet? Körperliche Gewalt ist doch in der Politik viel mehr fehl am Platz als verbale und zielt gegen das höhere Rechtsgut! Dem Landesvorstand ist der Dialog bekannt und er duldet einen Admin, der seine Argumente im Stile der Antifa und der politischen Schlägertruppen zur Weimarer Zeit mittels Gewalt durchsetzt. Der Landesvorstand misst hier mit zweierlei Maß, zumal Heidenreich sogar in der Parteiöffentlichkeit pöbelt.
Außerdem können viele Mitglieder der AfDBW- Facebookgruppe bestätigen, dass Sie von Herrn Heidenreich nicht nur zensiert, sondern auch beleidigt wurden. Wiegt es da nicht schlimmer, wenn ein Mitglied in einer Position, welche zur höchsten Neutralität verpflichtet, dauernd ausfällig wird? Darf Heidenreich frank und frei pöbeln und mit Gewalt drohen, einfach nur aus dem Grunde, dass er ein Unterstützer von Kölmel, Fein und Schneider ist? Ich will das alles nicht widergeben. Lesen Sie einfach die anliegenden Screenshots über Heidenreich als Admin. Er hat den Thread übrigens gleich gelöscht. Gut dass ich ihn gespeichert habe. Er belegt, dass Heidenreich weit primitiver und unflätiger ist als ich und sogar zur körperlichen Gewalt neigt.
Es spricht völlig gegen die Seriosität des Landesvorstands, wenn er meinen Ausschluss auf eine Äußerung gegenüber einem Parteifreund stützt, der sich in dieser Hinsicht noch viel schwerer Vergehen vorwerfen lassen muss. Vielleicht finden sich ja noch ein paar Mitglieder, die von Heidenreich ebenfalls beleidigt wurden. Schicken Sie mir die Belege. Ich werde sie dann vor dem Schiedsgericht einbringen!
III. Wie kann es sein, dass der Landesvorstand Leitlinienen entwirft, in welche er auf der letzten Seite zu dem Schluss kommt, dass bevor eine Disziplinarstrafe verhängt werden soll, mit dem pöbelnden Parteimitglied das Gespräch gesucht werden soll, während er mich gleich ohne Verwarnung ausschließen will und mich niemals zum Gespräch lud? Der Landesvorstand hält sich nicht an die Regeln, die er selber aufstellt. Dies zeugt doch wieder von dessen krudem Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis.
IV. Ferner beruft er sich auf meine „Beleidigungen“ in meiner Stellungnahme. Dieses Schreiben waren ganze 30 Seiten Realsatire, in welchem ich der Parteiöffentlichkeit die Lächerlichkeit und Substanzlosigkeit der Klageschrift darlegen wollte. Wer den Sarkasmus darin nicht erkennt, ist wohl schon so verbittert, dass man ihm auch nicht mehr helfen kann. Für alle die die Ausschlussargumente des Landesvorstands auf ihre Substanzlosigkeit überprüfen wollen und dabei ein wenig lachen möchten, lege ich die Lektüre dieses Schriftsatzes noch einmal ans Herz. Fangen Sie beim Gliederungspunkt 1. an, da ab hier die Antragsschrift des Landesvorstands auseinandergenommen wird.
Die Stellungnahme des LV hat nur einen Grund: meine Beweise sind zu belastend! Der Wahlbetrug beim Karlsruher Parteitag wurde nachgewiesen.
Ihnen ist sicherlich aufgefallen, dass der Vorstand in keinem Wort meine Beweisführung widerlegt. Aus gutem Grund: er kann es nicht!
Also lassen Sie sich nicht ablenken. Lesen Sie meine Rundmail und prüfen Sie die Belege!
Mein Ausschlussverfahren ist dagegen unwichtig.
Mit den besten Grüßen
Elias Mößner
Anhang
Leitlinien_Bundesverband
FBHeidenreich
HeidenreichalsAdmin
StellungnahmeMößnerParteiausschluss
_1-AFD-MößNER-PARTEIAUSSCHLUSS-ANTRAG-FINAL(1-3).P DF_
Lesen Sie im folgenden die Anwort eines baden-württembergischen Parteimitglieds auf die Hetz-Email des Landesvorstandes gegen Elias Mößner.
Sehr geehrter Landesvorstand
Ihre Behauptungen gegenüber Herrn Mössner sind abwertend, frech und teilweise falsch.
1. Abwertend: Die Wortwahl zeugt von keinerlei Sachlichkeit und Souveränität, wie es von einem LV zu erwarten wäre.
2. Es ist nicht wahr, dass es „unerfreulich“ ist gegen Herrn Mössner ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Seitens Frau Fein war dies seit der LV Baden-Württemberg Gründung mehrfach geäußertes Ziel. Nun hat sie es vielleicht erreicht.
3. Herr Mössner hat es nicht beabsichtigt, den Wahlantritt der AfD zu verhindern, sondern er hat auf berechtigte Fakten verwiesen, dass die Wahl des LV-Vorstandes nicht ordentlich und rechtlich einwandfrei durchgeführt wurde. Dies kommt daher, weil Dokumente vorliegen, welche vom jetzigen Vorstand geschrieben wurden. Diese Dokumente sagen klar aus, dass obwohl nicht alle Mitglieder eingeladen wurde die Gründungsveranstaltung durchgezogen werden solle. Stellen Sie sich das vor. Die BTW-Wahl wäre erfolgreich gewesen, und die Presse, die anderen Parteien hätten davon Kenntnis bekommen! Die Folge wäre gewesen, dass die Stimmen aus BW nicht gezählt hätten. Das wollte Herr Mössner verhindern. Sie hätten nur Zeitnah einen neuen Parteitag einberufen müssen. Der Wahlausgang wäre wohl gleich gewesen, aber rechtlich alles einwandfrei, unanfechtbar. Darauf verzichteten Sie alle! Damit zeigten Sie kriminelle Energie. Man müsste sich überlegen, ob Sie aus der Partei ausgeschlossen werden sollten!
4. Im Facebook geschriebene Beleidigungen: Dieses Parteimitglied drohte ihm Gewalt an, und zwar solange, bis kein Ton mehr heraus kommt! Soso, gewalttätige Parteimitglieder werden geschützt? Merkwürdige Auslegung. Querulanten raus, Schläger rein? Äußerst verwerfliches Verhalten. Besonders verwunderlich ist es auch, dass dieses Parteimitglied Namens Heidenrich (Mitglied beim KV Freiburg unter Frau Dr. Fein) auch zusätzlich Admin von dem Webauftritt BW ist. Er provoziert andere als Privatperson und tadelt diese dann, ruft zur Zurückhaltung auf als Admin. Solche Gebahren und Seilschaften gehören nicht in die Partei. Wenn Sie vom LV glauben, dass dies bei den Mitgliedern nicht bekannt ist, dann sollten Sie sowieso zurücktreten. Begründung: Überheblichkeit, Arroganz und Mitgliederverdummung!
5. Es liegen Dokumente vor, in denen verschiedene Parteimitglieder seitens des LV Baden-Württemberg mit ähnlichen Begriffen tituliert wurden, wie die, die Herr Mössner benutzte. Maßgeblich initiiert von Frau Dr. Fein. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. Diese unerträgliche Scheinheiligkeit sucht seines Gleichen. Auch hier sollte der LV die Verantwortung übernehmen und dem Land Baden-Württemberg einen guten Neuanfang ermöglichen.
Alles in allem lese ich aus diesem Rundschreiben eine panische Angst, hohe Nervosität und ein weiteres verlogenes Gehabe des unrechtmäßig gewählten Landesvorstandes heraus. Schämen Sie sich, schämen Sie sich alle. Wir Parteibasis sind nicht dumm, auch wenn Sie uns so behandeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen GrüßenIhr Landesvorstand der Alternative für Deutschland Baden-Württemberg