Landeschiedsrichter Klaus-Peter Baumann urteilte gegen den Landesvorstand wegen Verstoßes gegen § 11 (2) des Parteiengesetzes
Die AfD Berlin sorgte schon früh für negative Schlagzeilen. Der Berliner Landesverband geriet außer Kontrolle und versank im Chaos. Vorstände traten zurück, der Landesgeschäftsführer wurde innerhalb einer Woche wieder geschasst, Vorstandsmitglieder stritten sich offen. Die Seilschaft um Günter Brinker – gegen den die Berliner Staatsanwaltschaft einst wegen des Verdachtes der Veruntreuung von Vereinsvermögen ermittelte (AZ 3WI JS 1756/04) und das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellte – mobbte, zersetzte und polterte bis sie den Landesverband unter Alleinkontrolle hatte. Nur das unabhängige Landesschiedsgericht stand den Berliner AfD-Diktatoren im Wege.
In demokratischen Staaten und Parteien verteilt sich die Staats- bzw. Parteigewalt auf mehrere Staats- bzw. Parteiorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Legislative, Judikative und Exekutive funktionieren unabhängig und getrennt voneinander. Nicht so in der Alternative für Deutschland. In der Regel sind die Schiedsgerichte der AfD in Bund und Ländern gleichgeschaltet und dienen und urteilen zuverlässigst im Sinne der Landes- und Bundesvorstände. So reicht ein kleiner Wink des AfD-Führers Lucke, um den scheinadeligen Bundesschiedsrichter Wolfgang von Eichborn gefügig zu machen. Für Lucke, Petry und Adam macht sich von Eichborn gerne der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt schuldig (siehe AN-Bericht vom 25.11.2013: Gründungsparteitag der AfD Sachsen ist ungültig: Urkundenfälschung!). In der AfD Bayern hat die Wächter-treue Landesschiedsrichterin Monica-Ines Oppel sogar ein Parteiamt inne und leitet den Fachausschuss für Recht und Inneres (auf der Webseite der AfD Bayern steht derzeit „Rexht und Inneres“, was die Einstellung der bayerischen Ostersonntagsdikatur gut wider spiegelt: Recht, Gesetz und Demokratie sind den Landesvorständen fremd). Erarbeitet sie in ihrem Ausschuss auch Konzepte zur Verschmelzung der Staatsgewalten? Offensichtlicher als in der AfD kann die Aufhebung der Gewaltenteilung nicht sein. Derartige Missstände finden wir in der deutschen Geschichte zuletzt bis 1945 und in der DDR bis 1989 und nun wieder in der AfD.
Der Berliner Landesvorstand verstößt wie einige andere Landesvorstände der AfD, darunter natürlich der bayerische Landesvorstand (siehe Bericht des AN vom 28.11.2013: Kooptations- und Ernennungswahn in der AfD Bayern – Ostersonntagsbande) gegen § 11(2) des Parteiengesetzes:
“Dem Vorstand können Abgeordnete und andere Persönlichkeiten aus der Partei kraft Satzung angehören, wenn sie ihr Amt oder ihr Mandat aus einer Wahl erhalten haben. Der Anteil der nicht nach § 9 Abs. 4 gewählten Mitglieder darf ein Fünftel der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht übersteigen.”
Nach der Zersetzungspolitik der Berliner Tollhausbande blieben im Berliner Landesvorstand 6 gewählte Vorstandsmitglieder übrig. Die Seilschaft um Brinker kooptierte mit Karl Friedrich Weiland, Justiziar der der Berliner AfD, und Oberst Georg Pazderski, Landes- und Bundesgeschäftsführer der AfD, zwei weitere Landesvorstandsmitglieder. Damit ist der Berliner Landesvorstand gesetzeswidrig besetzt. Es steht dem Berliner Landesvorstand nur die Kooptation eines weiteren Landesvorstandsmitglieds zu. So sah das auch der Berliner Landesschiedsrichter Klaus-Peter Bauman und urteilte in einem Verfahren am 14. November, dass mindestens eines der kooptierten Mitglieder des Landesvorstandes Berlin der Alternative für Deutschland „innerhalb einer Frist von einer Woche zu entlassen“ sei. Die Berliner AfD-Diktatoren sahen dies natürlich vollkommen anders. Anstatt das Urteil des unabhängigen Landesschiedsgerichts zu akzeptieren oder es vor der höheren Instanz, dem Bundesschiedsgericht, anzufechten, beseitigten sie kurzerhand das Landesschiedsgericht.
Als Scherge gegen den unabhängigen und an keine Weisung gebundenen Landesschiedsrichter Baumann trat dabei der kooptierte Vorstand Karl Friedrich Weiland auf. Bezeichnenderweise betrieb Weiland das Portal nationalsozialismus.de, das er zu Beginn seiner politischen Ambitionen in der AfD abschaltete. Die Domain leitet er nun auf Wikipedia um. Weiland bestritt die Rechtmäßigkeit des Urteils des Berliner Landesschiedsgerichts und bezeichnete es im internen Forum der AfD-Berlin als „private Meinungsäußerungen von Herrn Baumann.“ Am 28.11.2013 teilte der arbeitslose Rechtsanwalt Weiland im Auftrag des Berliner Landesvorstandes dem Landesschiedsrichter Baumann per Email mit, dass er mit sofortiger Wirkung seines Amtes als Landesschiedsrichter enthoben und seiner Mitgliedsrechte entzogen sei:
Betreff: Mitteilung über Amtsenthebung als Landesschiedsgerichtsmitglied und Entzug der Mitgliedsrechte
Datum: 28. November 2013 01:58:51 MEZ
An: K-P Baumann
Von: Karl Friedrich Weiland
Sehr geehrter Herr Baumann,
mit diesem Schreiben teile ich Ihnen mit, dass der Landesvorstand der Berliner Alternative für Deutschland am 27. November 2013 folgenden Beschluss gefasst hat:
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Herr Klaus-Peter Baumann, wird mit sofortiger Wirkung auf Grundlage von § 8 Abs. 4 AfD-Bundessatzung seines Amtes als Mitglied des Landesschiedsgerichtes enthoben.
Zugleich wird ihm auf Grundlage von § 8 Abs. 4 AfD-Bundessatzung die Ausübung seiner Mitgliedsrechte bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichtes untersagt.
Diese Maßnahme begründet sich durch den erheblichen Schaden, den Herr Klaus-Peter Baumann in seiner Funktion als Mitglied des Landesschiedsgerichtes durch seine erhebliche Missachtung der Bundesschiedsgerichtsordnung für das Ansehen des Landesschiedsgerichtes als Organ der Partei verschuldet hat. Da zu befürchten ist, dass er in seiner verbleibenden Amtszeit bis 2015 fortgesetzt nichtige Entscheidungen unter erheblichem Verstoß der Bundesschiedsgerichtsordnung trifft, liegt ein dringender und schwerwiegender Fall im Sinne von § 8 Abs. 4 S. 1 AfD-Bundessatzung vor.
Ein Amtsenthebungsverfahren gemäß § 8 Abs. 2 Nr. b AfD-Bundessatzung sowie ein Parteiausschlussverfahren gemäß § 8 Abs. 2 Nr. d AfD-Bundessatzung soll unverzüglich eingeleitet werden.
Berlin, den 27. November 2013
Der Landesvorstand
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Über den Fortgang des Parteiausschlussverfahrens gegen Sie werden Sie gesondert von mir sowie vom Bundesschiedsgericht informiert. Ebenso über näheres zum Amtsenthebungsverfahren.
Bis zum Abschluss des Verfahrens ist Ihnen die Ausübung Ihrer Mitgliedsrechte untersagt. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, so können Sie mich per Email kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Friedrich Weiland
Justiziar
Da zwei weitere Berliner Landesschiedsrichter zurücktraten, jubeln die Berliner AfD-Dikatoren nun darüber, dass sie ihr Landesschiedsgericht restlos liquidierten. Es zeigt sich einmal mehr, dass sich viele diktatorisch agierende Landes- und Bundesvorstände in der AfD in einem rechtsfreien Raum sehen, in dem weder die bundesdeutschen Gesetze noch die Rechtsordnung der Partei wirken, beachtet oder durchgesetzt werden. Ein Landesvorstand kann und darf die Gerichtsbarkeit seines Landesverbandes nicht beseitigen. Schiedsrichter können und dürfen ihres Amtes nicht enthoben werden. Genausowenig kann die deutsche Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht eliminieren, falls ihr irgendein Urteil nicht genehm ist. Die Bundesregierung hat die Karlsruher Urteile zu akzeptieren, genauso wie ein Landesvorstand die Urteile des Landesschiedsgerichtes hinzunehmen hat. Laut §14 (2) des Parteiengesetzes sind Schiedsgerichte „unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.“ Das beispiellos diktatorische Vorgehen des Berliner Vorstandes kann für die Tollhausbande um Brinker auch strafrechtliche Folgen haben, wobei das Parteiengesetz seit 2002 ohnehin ein Teil des Nebenstrafrechts ist.
Und was macht der AfD-Führer Lucke? Er schaut dem Treiben billigend und zufrieden zu und hält seine schützende Hand über jede noch so dreckige Machenschaft. Zwei Mitglieder der Berliner Tollhausbande sind übrigens Dank Lucke gut bezahlte Geschäftsführer der AfD-Bundesgeschäftsstelle: Frank-Christan Hansel und Georg Pazderski.
