Luckes illegale Parteienfinanzierung: Das Eunuchen-Syndrom

Streit über 1.000.000 EURO Darlehen

Am 17.07.2013 klingelten erstmalig die Kassen des Bundesverbandes unter Bernd Lucke so richtig laut. Eine Tranche über EURO 500.000,– erreichte das Bundeskonto. Wenig später freute sich Bernd Luckes Bundesvorstand noch einmal. Wieder trafen EURO 500.000,– auf dem Parteikonto ein. Insgesamt EURO 1 Mio. gaben dem Wahlkampf noch einmal den richtigen Push in Richtung Bundestag. Die AfD, so verkündeten es Bernd Lucke und andere Größenwahnsinnige immer wieder, sei ja die „neue Volkspartei“ (Bernd Lucke im ZDF am 22.09.2013).

Nun hat es mit dem Einzug in den Bundestag nicht geklappt. Zwar erzielten die „Alten & Naiven“ (Journalistenspott über die AfD) auf Anhieb beachtliche 4,7% und schafften damit das beste Ergebnis einer Newcomer-Partei seit 1949. Aber den Einzug verfehlte die Professorenpartei dennoch, wenn auch nur knapp. Die 5%-Marke konnte nicht geknackt werden. So mancher Glücksritter und AfD-Landesfürst – selbst in arger finanzieller Bedrängnis – sah das rettende Bundestagsmandat schwinden (siehe Bericht vom 17.07.2013 „Das blaue (Job-)Wunder – Bundestagsmandate als EURO-Rettungspakete für gescheiterte Existenzen“ und Bericht vom 15.10.2013 über Frauke Pleite-Petry).

Bernd Lucke – Bismarck  Erpressung der Landesverbände nach Millionenkredit

Bernd Lucke – Bismarck
Erpressung der Landesverbände nach Millionenkredit

Die Herkunft der wundersamen 1 Mio. EURO war und ist nur wenigen Insidern bekannt. Wenn ein so hochkarätiges Team im Bundesvorstand mit lauter „Profs und Dottores“ regiert, dann handeln da ja echte Könner – denkt man! Fragende Mitglieder und Kritiker wurden und werden in der AfD bekanntlich brutalstmöglich verfolgt und gemobbt, geradezu terrorisiert und pogromartig verfolgt. Denn „Mut zur Wahrheit“ gilt nur als Lippenbekenntnis im Außenverhältnis, Intern verbreiten viele Landesfürsten einfach nur Angst und Schrecken, siehe z.B. Bericht über NRW, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und vor allem Sachsen.

Das sächsische Regime am Ostrand der Republik wird hinter vorgehaltener Hand bereits „Frauke Petrys AfD-Junta“ genannt, weil sie hochkarätige Ex-Mitglieder der SED, der FREIHEIT, der Schill-Partei und der StaSi um sich versammelte, um ein luckeloses Unterdrückungssystem zu implementieren. Der Gebildete und Nicht-Naive weiß indes, dass ein von Eliten („Philosophen“) geführtes Gemeinwesen im platonischen Sinne zwangsläufig scheitern muss. Die Annahme Platons, die Philosophenherrschaft führe zu einer besseren Politik, wurde mannigfaltig widerlegt. Die AfD-Großkopferten halten dennoch fast größenwahnsinnig daran fest. Auch bei Eunuchen gilt: Sie wissen (angeblich), wie es geht, aber sie können es definitiv nicht!

Der griechische Philosoph Plato (428 v. Chr. - 348 v. Chr) glaubte an die Herrschaft der Vernunft durch Eliten und wurde schrecklich widerlegt

Der griechische Philosoph Plato (428 v. Chr. – 348 v. Chr)
glaubte an die Herrschaft der Vernunft durch Eliten und wurde schrecklich widerlegt

Dennoch: Der Sprecherrat um Prof. Dr. Bernd Lucke, Dr. Frauke Petry und Dr. Konrad Adam werde gemeinsam mit dem Bundesschatzmeister Dr. Norbert Stenzel, so die Alten und Naiven in der AfD, alle Finanzen ordentlich führen. Jeder Kassenwart eines Kegelvereins weiß, hat er die Buchhaltung nicht im Griff, droht Ärger.

Die ominösen 1 Mio. EURO stammen aus zwei Darlehen zu je 500.000 EURO. Die erste Auszahlung erfolgte am 17.07.2013, wenig später folgte die zweite Tranche. Die Zeichnung eines Darlehens stellt eine originäre Exekutiv-Aufgabe des Vorstandes dar. Nach den Grundsätzen des ordentlichen Kaufmanns muss der Bundesschatzmeister prüfen, ob er den Zins- und Tilgungsplan erfüllen kann (sogenannter Kapitaldienst). Die Finanzierung eines Projektes (z.B. Wahlkampf) wird i.d.R. durch Aktiva (Eigenkapital) und Passiva (Fremdkapital) gedeckt. Dabei müssen Recht und Gesetz, aber auch Gesellschafterverträge, rechtlich bindende Vereinbarungen, Statuten und Satzungen eingehalten werden.

Bernd Luckes Verhältnis zu den Landesverbänden

Bernd Luckes Verhältnis zu den Landesverbänden

Dass die AfD-Großkopferten mit dem Geld so ihre Schwierigkeiten haben, zeigten ja bereits der ehemalige Bayern-Diktator Wolf-Joachim Schünemann (zugleich Bundesvorstand) und Bernd Luckes Co-Sprecherin Dr. Frauke Petry (Sachsen-Junta). Der Landesverband NRW klagt gegen Lucke vor dem Bundesschiedsgericht.

Dass das Bundesschiedsgericht unter dem unsäglichen Schiedsrichter Wolfgang von Eichborn (der niemals Richter an einem ordentlichen deutschen Gericht war) korrigierend eingreifen könnten, darf bezweifelt werden. Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts dienen erkennbar als Vollstrecker des Bundesvorstandes (konkrete Details in einem späteren Newsletter), inkl. Rechtsbeugung. In anderen Verfahren hatte Wolfgang von Eichborn schon bewiesen, dass er von Recht und Gesetz zwar nicht viel versteht, davon aber eine ganze Menge. Er hat schnell von der Bundespolitik gelernt. Auch in der Politik werden Bundesrichter berufen, um erkennbar die Regierungspolitik gerichtlich abzusichern, z.B. 1998 Wolfgang von Eichborn zum Bundesverwaltungsgericht (ein ehemaliger SPD-Apparatschick), oder 2011 Peter Müller, ehemaliger CDU-Ministerpräsident Saarland, einstiger Amtsrichter, von Angela Merkel zum Richter am Bundesverfassungsgericht hinaufkatapultiert, siehe Frankfurter Rundschau 18.01.2011: „Ausgerechnet Peter Müller“).

Brisant ist jedoch, dass der Bundesvorstand nach den vorliegenden Unterlagen grob rechts- bzw. satzungswidrig handelt(e). Gut möglich, dass Dr. Lucke, Dr. Petry und Dr. Adam schon bald Fragen des Staatsanwalts beantworten müssen.

Zum einen schreibt die Beitrags- und Kassenordnung, dass die Parteifinanzen „den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und unter Beachtung der verbindlichen Richtlinien“ zu entsprechen habe (vierter Abschnitt, § 14). Auch das Parteiengesetz schreibt klar und deutlich:

 „Die für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung, insbesondere zu Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen, sind entsprechend anzuwenden …“ (§ 24 abs. 2 PartG)

Davon kann zur Zeit nicht die Rede sein. In der Bundesgeschäftsstelle herrscht das blanke Chaos, ein ordnungsgemäßes EDV-System zur Belegerfassung und zur Erstellung des Rechenschaftsberichts existiert nicht. Ein Bundesvorstand, der nicht genannt werden möchte aus Angst vor den üblichen AfD Pogromen, sagte: „Im AfD-Finanzwesen herrschen kriminelle Zustände“. Kein einziger Beleg sei bisher verbucht worden, Spesen werden nach Gutsherrenart ausbezahlt, Rechnungen nicht auf sachliche Richtigkeit geprüft.

Zum anderen war die Darlehensaufnahme an die Zustimmung der Landesverbände gebunden. Der Kapitaldienst und die damit verbundene Besicherung kastriert nämlich den gesetzlich vorgeschriebenen innerparteilichen Finanzausgleich, siehe § 22 PartG. Wenn die staatliche Parteienfinanzierung an den Bundesverband ausbezahlt wird, so müssen die Gliederungen gleichmäßig berücksichtigt werde. Das ist im übrigen juristisch nicht nur klar gesetzlich geregelt, sondern auch völlig unstreitig.

Die Aufnahme eines Darlehens – noch dazu in so beträchtlicher Höhe – verpflichtet den Bundesverband jedoch neben der Tilgung auch zu Zinszahlungen und zur Besicherung (i.d.R. durch eine Restschuldversicherung, Zession oder dinglich). Der Jurist kennt diese Begrifflichkeit unter „Kautel“ (spätlateinisch cautela = Schutz, Sicherstellung, eigentlich = Vorsicht, zu lateinisch cautum).

Mit anderen Worten: Der Bundesvorstand unter Bernd Lucke will einen Teil der staatlichen Parteienfinanzierung, die den Landesverbänden zusteht, selbst verfrühstücken, ohne die Landesverbände um Zustimmung zu bitten. Das ist illegal.

Dies veranlasste den Landesverband NRW zu einer Klage vor dem Bundesschiedsgericht mit der Ankündigung, widrigenfalls den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Als größter und wichtigster Landesverband stehen hier für NRW annähernd 150.000,– EURO auf dem Spiel. Albrecht Glaser, Ex-Finanz-Chef der Stadt Frankfurt (Kämmerer), und Landesvorsitzender in Hessen, verfasste am 15.08.2013 einen Brandbrief per E-Mail an den Bundesvorstand:

 „Wenn dies so ist, dass selbstverständlich die Landesverbände, und zwar jeder einzelne, Rechtsansprüche auf Teile der Staatsmittel haben und eben auch ein Teilhaberecht an der Aufteilungsentscheidung, dann ist ein Verzicht oder auch nur Teilverzicht eines Landesverbandes auf seinen zukünftigen Anspruch ein Rechtserfordernis für den Bund, um seinerseits rechtmäßig solche Ansprüche als Sicherungsmittel einsetzen zu können. Solche Verzichtserklärungen sind keineswegs von allen Landesverbänden erklärt worden, wie weiter unten darzustellen ist. Und genauso selbstverständlich stellt sich die Frage, ob ein Landesvorstand mit Auswirkung für seine Mitglieder auf einen Geldanspruch seines Landesverbandes  verzichten kann. Sofern er dies im Außenverhältnis tut, wie hier gegenüber dem Bund, ist ein solcher Verzicht rechtswirksam, sofern Landessatzungsrecht dies nicht ausschließt. Allerdings setzen sich die Mitglieder des Landesvorstandes Schadensersatzansprüche seitens ihrer Mitglieder, wohl auch der Untergliederungen, aus, wenn sie mindestens grob fahrlässig gehandelt haben (§ 31 a Abs. 1 BGB). Da sie wissen, dass sie ein mutmaßliches Recht preisgeben, handeln sie vorsätzlich. (Albrecht Glaser am 15.08.2013 an den BuVo)

Bernd Lucke erkannte sehr wohl die Rechtswidrigkeit der Darlehensaufnahme über 1 Mio. EURO und verlangte ultimativ von den Landesverbänden die nachträgliche Zustimmung bis Freitag, 08.11.2013. Da ist er wieder, der Bismarck-Stil, den die Partei-Oberen so gerne pflegen (siehe Franfurter Rundschau 11.09.2013: „AfD will mehr Bismarck wagen“). Bismarck hatte von 1862 bis 1866 am preußischen Parlament vorbei verfassungswidrig regiert ohne Haushaltsgesetz. Im Jahre 1866 erpresste er das neu gewählte Parlament und verlangte ultimativ die nachträgliche Genehmigung (Indemnität). Das preußische Parlament willigte unter dem Druck der drohenden Auflösung und militärischer Gewalt ein.

Dieser autokratisch-diktatorische Regierungsstil ist bekanntlich fester Bestandteil der AfD-Politik (siehe Bericht vom 27.10.2013). Lucke-Bismarck erpresst die AfD-Landesverbände, bis zum 08.11.2013 nachträglich die Zustimmung zu erteilen (also auf staatliche Parteienfinanzierung zu verzichten). Die Landesvorstände können dies zwar tatsächlich im Außenverhältnis zum BuVo tun, jedoch entsteht im Innenverhältnis automatisch ein Haftungs- und Regressanspruch gegen jedes Landesvorstandsmitglied, welches dieser Indemnität zugestimmt hat. Der Jurist sprich hier von grob fahrlässigem Handeln (§ 31 a Abs. 1 BGB). Wenn ein Landesvorstand nämlich weiß, dass er zum Schaden des Landesverbandes agiert (auf Geld verzichtet, welches ihm gesetzlich zusteht), dann begründet dies einen zivilrechtlichen Regressanspruch.

In Sachsen stehen die Mitglieder bereits auf den Barrikaden. Frauke Petry, die gerade eine Mega-Pleite mit Ihrer GmbH hingelegt hat („Pleite-Petry“), verbrennt jetzt die staatliche Parteienfinanzierung der AfD Sachsen. Schon werden Unterschriften gesammelt, das verbrannte Geld privat bei Frauke Petry, Dr. Hubertus von Below, Dr. Thomas Hartung und Kai von Kuenheim („Kabinatt der Barone“) einzufordern. Alle haften unmittelbar und gesamtschuldnerisch. Lediglich der Landesschatzmeister Jens Simmank bleibt verschont. Er stimmte gegen den Verzicht auf die staatliche Teilfinanzierung und drohte sogar mit Rücktritt, falls Frauke Petry das Landesgeld aus dem Fenster werfe. Dennoch nutzten die Petry-Sklaven im Sachsen-Vorstand die Abwesenheit Simmanks während einer Sitzung, um die gesetzlich zustehenden Gelder zu vernichten.

Auch in anderen Landesverbänden regt sich Widerstand, z.B. Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz. Dort hatten sich die Landesvorstände der Lucke-Erpressung ergeben. Sie verzichteten grob fahrlässig auf die ihnen zustehenden Finanzmittel. Die Großkopferten sollten „MUT ZUR WAHRHEIT“ zeigen und gestehen: Wir fühlen uns zwar als Eliten, aber wir können es nicht. Man nennt das EUNUCHEN-Syndrom.

AfD-Führungskonferenz beschließt Maulkorb für ihre Parteimitglieder

Der Sprecher der AfD Berlin ist enttäuscht und zutiefst verletzt

Kaum unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegründet, stand die AfD Berlin umso mehr im Brennpunkt der Öffentlichkeit. Der Berliner Landesverband geriet außer Kontrolle und versank im Chaos. Vorstände traten zurück, der Landesgeschäftsführer wurde innerhalb einer Woche wieder geschasst, Vorstandsmitglieder stritten sich offen. Und mittendrin polterte Günter Brinker, der Berliner Landesvorsitzende. Er teilte aus, schimpfte, verunglimpfte und wirkte tatkräftig daran mit, das Bild der Berliner AfD innerhalb von wenigen Wochen so zu demontieren, bis er seinen Landesverband unter Alleinkontrolle hatte. Selbst im Stern zog er über den „Superluxustempel“ und das „Schlangennest“ seiner innerparteilichen Gegner her.

Vor seinem öffentlichkeitswirksamen Wirken in der AfD Berlin sorgte er für Aufsehen als Vorsitzender des Berliner Bundes der Steuerzahler. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn und die damalige Führungsspitze wegen des Verdachts der Veruntreuung von Vereinsvermögen (AZ 3WI JS 1756/04). Der Berliner Zeitung zufolge seien die damaligen Vorwürfe gegen Brinker letztendlich „nicht justiziabel“ gewesen, die entsprechenden Verfahren seien daher wohl eingestellt worden, „in zwei Fällen sei Brinker einer Straftat überführt worden“, die das Gericht aber „wegen geringer Schuld eingestellt“ habe. Laut dem Tagesspiegel habe der Berliner Bund der Steuerzahler im September 2006  schließlich „einen Neuanfang“ versucht – ohne Günter Brinker. Der Berliner Landerverband versucht es weiter mit Brinker.

Jetzt ist Brinker zutiefst verletzt und erschüttert über eine Karikatur, die auf einer AfD-Facebookseite auftauchte. Er hat den Glauben an das Gute im AfD-Mitglied verloren. Die Satire ist betitelt mit „Luckie und der intrigante Haufen“ und zeigt die Köpfe einiger AfD-Lichtgestalten, darunter auch Brinker, montiert auf die Körper der Figuren aus „Wicki und die starken Männer“. Sofort machte ein Bundesvorstand den Seitenadministrator auf den schweren Verstoß aufmerksam und veranlasste die Zensur des kriminellen Machwerks.

"Luckie und der intrigante Haufen" - Günter Brinker ist zutiefst verletzt

„Luckie und der intrigante Haufen“ – Günter Brinker ist zutiefst verletzt

Konferenz der Landesvorsitzenden beschließt Verhaltensleitlinien für AfD-Mitglieder

Anstatt in tiefen Depressionen zu versinken und einen Psychotherapeuten aufzusuchen, schritt Brinker zur Tat. Die Parteimitglieder müssen endlich diszipliniert und in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt werden. Sie sind eine Gefahr für die AfD und erst recht für deren Führungselite. Bereits vor drei Wochen hatte Brinker in der wöchentlichen Telefonkonferenz der Landesvorsitzenden einen Tagungsordnungspunkt zu diffamierenden Veröffentlichungen auf AfD-Seiten im Internet eingebracht und ihn mit dem Anliegen verknüpft, einen verbindlichen Leitfaden zu definieren, der genau vorschreibt, wie sich das ordentliche und folgsame AfD-Mitglied zu verhalten habe.

Die Landesvorsitzenden vertagten den Tagungsordnungspunkt „Disziplinierung der Parteimitglieder“ auf den darauffolgenden Freitag. Am 25.10.2013 war es dann endlich soweit. Dieses Datum wird als „Brinker-Tag“ in die Annalen der noch jungen Partei eingehen, die „mehr direkte Demokratie auch in den Parteien“ fordert und sich dafür einsetzt, „dass auch unkonventionelle Meinungen im öffentlichen Diskurs ergebnisoffen diskutiert werden.“ Brinker präsentierte die Verhaltensleitlinien für die AfD-Mitglieder. Die meisten Konferenzteilnehmer hatten diese zwar nicht gelesen, was sie jedoch nicht abhielt, den Maulkorb für ihre Schäfchen zu befürworten.

Selbstverständlich werden Verstöße gegen die verabschiedeten Leitlinien geahndet.

„Mögliche Ordnungsmaßnahmen sind:

  • das Aussprechen einer Verwarnung,
  • Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf Zeit,
  • Enthebung von Parteiämtern,
  • der Ausschluss aus der Partei.“ (aus den Leitlinien der AfD)

Die von den Mitgliedern beschlossenen Satzungen – Bundessatzung und Landessatzungen – regeln schon ausführlich Ordnungsmaßnahmen bis hin zu Parteiausschlüssen. Nun gönnen sich die Landesvorstände mit ihren Verhaltensleitlinien aus dem Hinterzimmer weitere und einfachere Möglichkeiten, Ordnungsmaßnahmen gegen unliebsame Parteifreunde einzuleiten. Die Leitlinien sind ein reines Machtinstrument zur Disziplinierung der Mitglieder und zur weiteren Einschränkung der innerparteilichen Demokratie.

Dank des neuen, umfangreichen Machtmittels krachen die Sektkorken in vielen Landesvorständen. Etwa die bayerische Ostersonntagsbande, die gerne Parteiausschlussverfahren gegen vermeintliche Kontrahenten einleitet, stieß Freudenschreie aus über ihr neues Rüstzeug zum Kampf gegen unerwünschte Parteimitglieder. Doch freuen sich die AfD-Granden vielleicht zu früh?

Die AfD-Führung scheint es wenig zu interessieren, dass es sich bei dem verabschiedeten Maulkorb um eine unzulässige Erweiterung und Umdeutung des § 8 der Bundessatzung der AfD handelt. Zum Beispiel könnten damit Mitglieder für alle Parteiämter gesperrt werden, wohingegen die Bundessatzung die Festlegung auf „ein bestimmtes Parteiamt“ nennt. Was der Maulkorb möchte, verbietet die Bundessatzung sogar explizit: §8 (3) Satz 4 „Ordnungsmaßnahmen dürfen jedoch nicht zum Zwecke der Disziplinierung von Mitgliedern und/oder zur Einschränkung der innerparteilichen Demokratie ergriffen werden“.

Bisher erfuhren die meisten Mitglieder nichts von ihrem Glück, ihren Vorständen demnächst noch stromlinienförmiger folgen zu können. Mitgesprochen haben sie jedenfalls bei ihren Leitlinien nicht. Unklar ist derzeit, ob die AfD-Mitglieder ihre Verhaltensleitlinien abnicken dürfen. Es scheint den einzelnen Landesvorständen vorbehalten zu sein, ihre Mitglieder abstimmen zu lassen. Der bayerische Landesvorstand ließ die Verhaltensleitlinien in einer Email an die wichtigsten Funktionäre bereits als „generelle Verhaltensrichtlinien der Alternative für Deutschland“ anpreisen.

Der Alternative Newsletter stellt allen interessierten Mitgliedern die Verhaltensleitlinien zur Einübung des erwünschten Verhaltens bereits jetzt und hier zur Verfügung:
Verhaltensleitlinien der Alternative für Deutschland – PDF
Verhaltensleitlinien der Alrernative für Deutschland – Webseite

Wir sind gespannt, was sich die AfD-Führung nächstens für ihre Mitglieder ersinnen wird. Werden wir in Kürze einen feierlichen Eid auf Bernd Lucke schwören? Egal. Die Hauptsache ist, dass uns die EU nichts vorschreibt, da lassen wir uns doch gerne in der Partei gängeln. Die ist ja auch viel näher.

AfD Bayern: Wie die Ostersonntagsbande ihre Mitglieder belügt und betrügt

Landesvorstand verweigert Pflichtinformationen

Seit dem Ingolstädter Skandal-Parteitag am 11.05.2013 und dem erbärmlichen Parteitag der Claqueure in Nürnberg an Pfingsten ist nun fast ein halbes Jahr vergangen. Trotz des durch die Ostersonntagsbande manipulierten Wahlabbruchs infolge der Abwahl des Landesvorstandes, beschlossen die anwesenden bayerischen Mitglieder in Ingolstadt u.a. immerhin wichtige Satzungsänderungsanträge, die bayerische Landessatzung und die Finanzordnung des Landesverbandes.

Zum Beispiel verabschiedeten die Mitglieder in Ingolstadt eine Satzungsänderung des §11 (5) der Landessatzung. Ursprünglich konnten die Parteimitglieder nur mit der Dreiviertelmehrheit den Landesvorstand oder einzelne seiner Mitglieder abwählen oder bestätigen. Jetzt reicht bereits eine 50%-Mehrheit. Im Internet ist nur der alte, ungültige Satzungsentwurf zu finden, der die alten Regelungen enthält. Ist es die Absicht des Landesvorstandes, den Mitgliedern die wichtigsten Satzungsänderungen zur Herstellung der innerparteilichen Demokratie vorzuenthalten?

Bis heute, fast ein halbes Jahr später, weigert sich der bayerische Landesvorstand um den selbstgefälligen Landesvorsitzenden André Wächter die bayerischen Mitglieder zu informieren und unterschlägt ihnen die Sitzungsprotokolle der Parteitage und die beschlossene Landessatzung und Finanzordnung – wichtige Schriftstücke im politischen Wirken und Leben einer Partei. Dabei stehen den Mitgliedern diese Dokumente rechtlich und gemäß der Landessatzung zu.

Die Landesvorstände verhalten sich hierbei geradezu kriminell. §12 (22) der Landessatzung ist eindeutig: „Der Landesparteitag und seine Beschlüsse werden durch eine vom Landesvorstand ernannte Person protokolliert. Dieses Protokoll ist den Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen.“ Der Landesvorstand verstößt klar gegen die Landessatzung, gegen politische Gepflogenheiten und gegen geltendes Recht. Der Verstoß geht soweit, dass sich sogar die Parteitage in Ingolstadt und Nürnberg als juristisch ungültig erweisen können. Zur Wiederholung: Ein halbes Jahr ist vergangen und uns Mitgliedern werden die wichtigsten Dokumente zur politischen Teilhabe im Landesverband vorenthalten.

Liebe Mitglieder der AfD Bayern: Wir können diese Gängelung, diese Informationsvorenthaltungen und -defizite nicht mehr weiter hinnehmen. Wir fordern den Landesvorstand zur sofortigen Information und Bereitstellung der Dokumente auf, die uns seit Monaten vorenthalten werden. Die angesprochenen Unterlagen haben jedem bayerischen Parteimitglied zur politischen Partizipation in der AfD Bayern vorzuliegen.

Nachtrag am 10.11.2013

Applaus Applaus für die Ostersonntagsbande!!! Nach einem halben Jahr schaffte es der Landesvorstand Bayern seinen Mitgliedern die beschlossene Satzung und Finanzordnung auf der Webseite der AfD Bayern zur Verfügung stellen. Dazu führte unser Artikel und erheblicher Druck der Mitglieder. Werden es die Ostersonntagsgauner auch schaffen, die Sitzungsprotokolle der Landesparteitage zu verschicken? Oder werden Sie weiterhin gegen §12 (22) der Satzung verstoßen?

AfD bald im Fadenkreuz des Verfassungsschutzes?

AfD-Sargnagel Sachsen: De-Facto-Fusion mit PRO CHEMNITZ

Was wie ein kleiner Schritt für einen vergleichsweise unbedeutenden Kreisverband aussieht, könnte sich als Quantensprung für die AfD zum Extremismus erweisen. In Chemnitz suchte und fand die AfD die Kooperation mit der „Bürgerbewegung PRO Chemnitz“ (siehe AN Bericht vom 03.11.2013). Auf dem Gründungskonvent am 03.11.2013 wählten die Sachsen den stv. Fraktionsvorsitzenden von PRO CHEMNITZ im Stadtrat Joachim Ziems zum Schatzmeister. Er ist jetzt Herr über das AfD-Vermögen in Chemnitz. Seine Kontrolleurin als Kassenprüferin wurde Katrin Uhlmann, Ex-SED und ehemalige Wärterin („Wachtel“) mit StaSi-Verpflichtungserklärung im DDR-Frauen-Foltergefängnis Hoheneck (siehe AN Bericht vom 23.10.2013). Zum Vorsitzenden der Chemnitzer AfD wählten die Mitglieder Ulrich Oehme, Ex-SED und Ex-FREIHEIT (siehe AN Bericht vom 07.09.2013). Sein Stellvertreter wurde Uwe Niezel, ebenfalls Ex-Linientreuer in der SED. Alle eint die politische Richtung, nämlich die AfD stramm nach rechtsdraussen zu führen. Schon klopft der Verfassungsschutz laut an die Tür, um die AfD in den jährlichen Bericht aufzunehmen.

 soll gemäß diktatorischer Weisung des Frauke-Petry-Landesvorstandes für die AfD im Chemnitzer Stadtrat sprechen: Joachim Ziems von der rechtspopulistischen PRO CHEMNITZ

soll gemäß diktatorischer Weisung des Frauke-Petry-Landesvorstandes
für die AfD im Chemnitzer Stadtrat sprechen:
Joachim Ziems von der rechtspopulistischen PRO CHEMNITZ

Joachim Ziems Chef von PRO CHEMNITZ im Stadtrat ist Karl Martin Kohlmann (Ex-Landesvorsitzender REPUBLIKANER, Ex-DSU). Laut WIKIPEDIA unterhält er enge Verbindungen zur NPD. So zähle u.a. der ehemalige NPD-Vorsitzende Günter Deckert zu seinen Mandanten (WIKIPEDIA 06.11.2013). Wegen Hausfriedensbruchs verurteilte ihn das Amtsgericht Chemnitz zu einer Geldstrafe. Kohlmann war des Stadtrats verwiesen worden und hatte sich geweigert, den Saal zu verlassen. Deshalb musste er mit Polizeigewalt aus dem Rathaus getragen werden (Sächsische Zeitung 19.08.2011: „Klatsche für Rechtsaußen“). Kohlmann bemühte sich stets, wenn auch nicht immer erfolgreich, zumindest im öffentlichen Erscheinungsbild von Rechtsradikalen abzugrenzen. Der Bericht vom 05.01.2013 der „Aktion Wachsames Chemnitz” weiß von Kohlmanns guten Verbindungen zur NPD in Sachsen. So betonte der ehemalige NPD-Fraktionsvorsitzende der sächsischen Landtagsfraktion, Holger Apfel, die Notwendigkeit eines Ausbaus der „Achse Dresden-Chemnitz“, und bezieht sich explizit auf Martin Kohlmann und seine Stadtratsfraktion. Kohlmann habe zum Beispiel 2010 zugunsten der NPD auf eine konkurrierende Kundgebung verzichtet (siehe DGB-Zeitschrift 2011, Seite 54). Zudem habe er 2009 gemeinsam mit Vertretern des neonazistischenAktionsbündnises Erzgebirge (siehe Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen 2012, Vorabfassung, S. 15) bei einer von ihm angemeldeten Demonstration ein Transparent getragen (DGB-Zeitschrift 2011, wie oben genannt, Seite 55). „Wachsam in Chemnitz“ berichtet am 04.10.2013: „Kohlmann selbst marschierte bei dem damals noch von ihm angemeldeten ‘Trauermarsch’ am 05.03.2009 zusammen mit Autonomen Nationalisten aus dem Erzgebirge ….“ (siehe Homepage 04.01.2013).

Die sog. PRO Bewegung (PRO Köln, PRO NRW, PRO Deutschland u.s.w.) wird vom Verfassungsschutz NRW wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen beobachtet und seit Jahren in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen, z.B. Verfassungsschutzbericht 2011 (S. 35) und Verfassungsschutzbericht 2012 (S. 52).

 Chef von PRO CHEMNITZ im Stadtrat ist Martin Kohlmann (rechts) hier während eines Wahlkampfauftritts mit Lars Seidensticker (Bundesgeschäftsführer von PRO DEUTSCHLAND) in 09/2013 Die sog. PRO Bewegung wird vom Verfassungsschutz beobachtet und als „rechtsextrem“ klassifiziert (siehe Verfassungsschutzbericht NRW 2012, ab Seite 52 und Verfassungsschutzbericht NRW 2011, ab Seite 35)

Chef von PRO CHEMNITZ im Stadtrat ist Martin Kohlmann (rechts)
hier während eines Wahlkampfauftritts mit Lars Seidensticker
(Bundesgeschäftsführer von PRO DEUTSCHLAND) in 09/2013
Die sog. PRO Bewegung wird vom Verfassungsschutz beobachtet
und als „rechtsextrem“ klassifiziert
(siehe Verfassungsschutzbericht NRW 2012, ab Seite 52
und Verfassungsschutzbericht NRW 2011, ab Seite 35)

Dass diese Rechtsdrehungen der AfD in Chemnitz kein Zufall sind, sondern vom Landesvorstand des AfD-Sternchens Frauke Petry gewollt, konnten wir bereits mannigfaltig nachweisen (siehe Berichte zum SachsenSumpf). Und auch jetzt, nach der de-facto-Fusion mit PRO CHEMNITZ jubiliert Frauke Petrys Schoßhündchen Thomas Hartung in der Zeitung: „Dem Vorstand gehören außerdem der Mediziner Dr. Roland Katzer und Joachim Ziems an, Mitglied der Fraktion der rechtspopulistischen Vereinigung Pro Chemnitz im Stadtrat. Ziems werde dort künftig für die AfD auftreten, sagte Landes-Vize Thomas Hartung gestern Abend“ (Freie Presse 04.11.2013). Die AfD hat Joachim Ziems nie für das Kommunalparlament nominiert!. Das stört Hartung, selbst ein ehemaliger DDR-Wende-Kommunist mit guten Kontakten nach Kuba, offenbar nicht.

öffnet das AfD-Tor nach rechtsdraussen zum Verfassungsschutzbericht: Ulrich Oehme, EX-SED, EX-FREIHEIT, jetzt AfD-Kreisvorsitzender in Chemnitz

öffnet das AfD-Tor nach rechtsdraussen zum Verfassungsschutzbericht:
Ulrich Oehme, EX-SED, EX-FREIHEIT, jetzt AfD-Kreisvorsitzender in Chemnitz

Die sächsische AfD Basis scheint ob der Petry-Diktatur und des strammen Rechtsdraussen-Kurses in Sachsen vollständig resigniert zu haben. Mit Ulrich Oehme, bis 03/2013 Landesvorstand der rechtspopulistischen DIE FREIHEIT, erhoben sie einen weiteren Rechtsdraussen zum AfD-Funktionär. Bereits im Kreisverband Leipzig hatte sich unter Aufsicht Frauke Petrys der rechte Rand der AfD im Vorstand versammelt. Mit Uwe Wurlitzer und Hans-Thomas Tillschneider wählten die Leipziger zwei bekennende Islamfeinde (siehe Bericht vom 30.10.2013 und Bericht vom 25.10.2013). Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch die AfD im Verfassungsschutzbericht auftaucht – Dank Sachsen! Der Landesverband Sachsen ist der AfD-Sargnagel.

Bernd Luckes Aufnahmestopp für Rechtsextreme (FAZ 07.10.2013) war Camouflage. Er hat den Machtkampf gegen Petry längst verloren, die ihm ja ungeniert öffentlich widersprach. Um es kurz und prägnant zu formulieren: Lucke hat keinen Hintern in der Buchse, diese durchgeknallte Fundamentalchristin und ihr rechtes Gesindel endlich zu entsorgen.