Streit über 1.000.000 EURO Darlehen
Am 17.07.2013 klingelten erstmalig die Kassen des Bundesverbandes unter Bernd Lucke so richtig laut. Eine Tranche über EURO 500.000,– erreichte das Bundeskonto. Wenig später freute sich Bernd Luckes Bundesvorstand noch einmal. Wieder trafen EURO 500.000,– auf dem Parteikonto ein. Insgesamt EURO 1 Mio. gaben dem Wahlkampf noch einmal den richtigen Push in Richtung Bundestag. Die AfD, so verkündeten es Bernd Lucke und andere Größenwahnsinnige immer wieder, sei ja die „neue Volkspartei“ (Bernd Lucke im ZDF am 22.09.2013).
Nun hat es mit dem Einzug in den Bundestag nicht geklappt. Zwar erzielten die „Alten & Naiven“ (Journalistenspott über die AfD) auf Anhieb beachtliche 4,7% und schafften damit das beste Ergebnis einer Newcomer-Partei seit 1949. Aber den Einzug verfehlte die Professorenpartei dennoch, wenn auch nur knapp. Die 5%-Marke konnte nicht geknackt werden. So mancher Glücksritter und AfD-Landesfürst – selbst in arger finanzieller Bedrängnis – sah das rettende Bundestagsmandat schwinden (siehe Bericht vom 17.07.2013 „Das blaue (Job-)Wunder – Bundestagsmandate als EURO-Rettungspakete für gescheiterte Existenzen“ und Bericht vom 15.10.2013 über Frauke Pleite-Petry).
Die Herkunft der wundersamen 1 Mio. EURO war und ist nur wenigen Insidern bekannt. Wenn ein so hochkarätiges Team im Bundesvorstand mit lauter „Profs und Dottores“ regiert, dann handeln da ja echte Könner – denkt man! Fragende Mitglieder und Kritiker wurden und werden in der AfD bekanntlich brutalstmöglich verfolgt und gemobbt, geradezu terrorisiert und pogromartig verfolgt. Denn „Mut zur Wahrheit“ gilt nur als Lippenbekenntnis im Außenverhältnis, Intern verbreiten viele Landesfürsten einfach nur Angst und Schrecken, siehe z.B. Bericht über NRW, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und vor allem Sachsen.
Das sächsische Regime am Ostrand der Republik wird hinter vorgehaltener Hand bereits „Frauke Petrys AfD-Junta“ genannt, weil sie hochkarätige Ex-Mitglieder der SED, der FREIHEIT, der Schill-Partei und der StaSi um sich versammelte, um ein luckeloses Unterdrückungssystem zu implementieren. Der Gebildete und Nicht-Naive weiß indes, dass ein von Eliten („Philosophen“) geführtes Gemeinwesen im platonischen Sinne zwangsläufig scheitern muss. Die Annahme Platons, die Philosophenherrschaft führe zu einer besseren Politik, wurde mannigfaltig widerlegt. Die AfD-Großkopferten halten dennoch fast größenwahnsinnig daran fest. Auch bei Eunuchen gilt: Sie wissen (angeblich), wie es geht, aber sie können es definitiv nicht!

Der griechische Philosoph Plato (428 v. Chr. – 348 v. Chr)
glaubte an die Herrschaft der Vernunft durch Eliten und wurde schrecklich widerlegt
Dennoch: Der Sprecherrat um Prof. Dr. Bernd Lucke, Dr. Frauke Petry und Dr. Konrad Adam werde gemeinsam mit dem Bundesschatzmeister Dr. Norbert Stenzel, so die Alten und Naiven in der AfD, alle Finanzen ordentlich führen. Jeder Kassenwart eines Kegelvereins weiß, hat er die Buchhaltung nicht im Griff, droht Ärger.
Die ominösen 1 Mio. EURO stammen aus zwei Darlehen zu je 500.000 EURO. Die erste Auszahlung erfolgte am 17.07.2013, wenig später folgte die zweite Tranche. Die Zeichnung eines Darlehens stellt eine originäre Exekutiv-Aufgabe des Vorstandes dar. Nach den Grundsätzen des ordentlichen Kaufmanns muss der Bundesschatzmeister prüfen, ob er den Zins- und Tilgungsplan erfüllen kann (sogenannter Kapitaldienst). Die Finanzierung eines Projektes (z.B. Wahlkampf) wird i.d.R. durch Aktiva (Eigenkapital) und Passiva (Fremdkapital) gedeckt. Dabei müssen Recht und Gesetz, aber auch Gesellschafterverträge, rechtlich bindende Vereinbarungen, Statuten und Satzungen eingehalten werden.
Dass die AfD-Großkopferten mit dem Geld so ihre Schwierigkeiten haben, zeigten ja bereits der ehemalige Bayern-Diktator Wolf-Joachim Schünemann (zugleich Bundesvorstand) und Bernd Luckes Co-Sprecherin Dr. Frauke Petry (Sachsen-Junta). Der Landesverband NRW klagt gegen Lucke vor dem Bundesschiedsgericht.
Dass das Bundesschiedsgericht unter dem unsäglichen Schiedsrichter Wolfgang von Eichborn (der niemals Richter an einem ordentlichen deutschen Gericht war) korrigierend eingreifen könnten, darf bezweifelt werden. Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts dienen erkennbar als Vollstrecker des Bundesvorstandes (konkrete Details in einem späteren Newsletter), inkl. Rechtsbeugung. In anderen Verfahren hatte Wolfgang von Eichborn schon bewiesen, dass er von Recht und Gesetz zwar nicht viel versteht, davon aber eine ganze Menge. Er hat schnell von der Bundespolitik gelernt. Auch in der Politik werden Bundesrichter berufen, um erkennbar die Regierungspolitik gerichtlich abzusichern, z.B. 1998 Wolfgang von Eichborn zum Bundesverwaltungsgericht (ein ehemaliger SPD-Apparatschick), oder 2011 Peter Müller, ehemaliger CDU-Ministerpräsident Saarland, einstiger Amtsrichter, von Angela Merkel zum Richter am Bundesverfassungsgericht hinaufkatapultiert, siehe Frankfurter Rundschau 18.01.2011: „Ausgerechnet Peter Müller“).
Brisant ist jedoch, dass der Bundesvorstand nach den vorliegenden Unterlagen grob rechts- bzw. satzungswidrig handelt(e). Gut möglich, dass Dr. Lucke, Dr. Petry und Dr. Adam schon bald Fragen des Staatsanwalts beantworten müssen.
Zum einen schreibt die Beitrags- und Kassenordnung, dass die Parteifinanzen „den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und unter Beachtung der verbindlichen Richtlinien“ zu entsprechen habe (vierter Abschnitt, § 14). Auch das Parteiengesetz schreibt klar und deutlich:
„Die für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung, insbesondere zu Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen, sind entsprechend anzuwenden …“ (§ 24 abs. 2 PartG)
Davon kann zur Zeit nicht die Rede sein. In der Bundesgeschäftsstelle herrscht das blanke Chaos, ein ordnungsgemäßes EDV-System zur Belegerfassung und zur Erstellung des Rechenschaftsberichts existiert nicht. Ein Bundesvorstand, der nicht genannt werden möchte aus Angst vor den üblichen AfD Pogromen, sagte: „Im AfD-Finanzwesen herrschen kriminelle Zustände“. Kein einziger Beleg sei bisher verbucht worden, Spesen werden nach Gutsherrenart ausbezahlt, Rechnungen nicht auf sachliche Richtigkeit geprüft.
Zum anderen war die Darlehensaufnahme an die Zustimmung der Landesverbände gebunden. Der Kapitaldienst und die damit verbundene Besicherung kastriert nämlich den gesetzlich vorgeschriebenen innerparteilichen Finanzausgleich, siehe § 22 PartG. Wenn die staatliche Parteienfinanzierung an den Bundesverband ausbezahlt wird, so müssen die Gliederungen gleichmäßig berücksichtigt werde. Das ist im übrigen juristisch nicht nur klar gesetzlich geregelt, sondern auch völlig unstreitig.
Die Aufnahme eines Darlehens – noch dazu in so beträchtlicher Höhe – verpflichtet den Bundesverband jedoch neben der Tilgung auch zu Zinszahlungen und zur Besicherung (i.d.R. durch eine Restschuldversicherung, Zession oder dinglich). Der Jurist kennt diese Begrifflichkeit unter „Kautel“ (spätlateinisch cautela = Schutz, Sicherstellung, eigentlich = Vorsicht, zu lateinisch cautum).
Mit anderen Worten: Der Bundesvorstand unter Bernd Lucke will einen Teil der staatlichen Parteienfinanzierung, die den Landesverbänden zusteht, selbst verfrühstücken, ohne die Landesverbände um Zustimmung zu bitten. Das ist illegal.
Dies veranlasste den Landesverband NRW zu einer Klage vor dem Bundesschiedsgericht mit der Ankündigung, widrigenfalls den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Als größter und wichtigster Landesverband stehen hier für NRW annähernd 150.000,– EURO auf dem Spiel. Albrecht Glaser, Ex-Finanz-Chef der Stadt Frankfurt (Kämmerer), und Landesvorsitzender in Hessen, verfasste am 15.08.2013 einen Brandbrief per E-Mail an den Bundesvorstand:
„Wenn dies so ist, dass selbstverständlich die Landesverbände, und zwar jeder einzelne, Rechtsansprüche auf Teile der Staatsmittel haben und eben auch ein Teilhaberecht an der Aufteilungsentscheidung, dann ist ein Verzicht oder auch nur Teilverzicht eines Landesverbandes auf seinen zukünftigen Anspruch ein Rechtserfordernis für den Bund, um seinerseits rechtmäßig solche Ansprüche als Sicherungsmittel einsetzen zu können. Solche Verzichtserklärungen sind keineswegs von allen Landesverbänden erklärt worden, wie weiter unten darzustellen ist. Und genauso selbstverständlich stellt sich die Frage, ob ein Landesvorstand mit Auswirkung für seine Mitglieder auf einen Geldanspruch seines Landesverbandes verzichten kann. Sofern er dies im Außenverhältnis tut, wie hier gegenüber dem Bund, ist ein solcher Verzicht rechtswirksam, sofern Landessatzungsrecht dies nicht ausschließt. Allerdings setzen sich die Mitglieder des Landesvorstandes Schadensersatzansprüche seitens ihrer Mitglieder, wohl auch der Untergliederungen, aus, wenn sie mindestens grob fahrlässig gehandelt haben (§ 31 a Abs. 1 BGB). Da sie wissen, dass sie ein mutmaßliches Recht preisgeben, handeln sie vorsätzlich. (Albrecht Glaser am 15.08.2013 an den BuVo)
Bernd Lucke erkannte sehr wohl die Rechtswidrigkeit der Darlehensaufnahme über 1 Mio. EURO und verlangte ultimativ von den Landesverbänden die nachträgliche Zustimmung bis Freitag, 08.11.2013. Da ist er wieder, der Bismarck-Stil, den die Partei-Oberen so gerne pflegen (siehe Franfurter Rundschau 11.09.2013: „AfD will mehr Bismarck wagen“). Bismarck hatte von 1862 bis 1866 am preußischen Parlament vorbei verfassungswidrig regiert ohne Haushaltsgesetz. Im Jahre 1866 erpresste er das neu gewählte Parlament und verlangte ultimativ die nachträgliche Genehmigung (Indemnität). Das preußische Parlament willigte unter dem Druck der drohenden Auflösung und militärischer Gewalt ein.
Dieser autokratisch-diktatorische Regierungsstil ist bekanntlich fester Bestandteil der AfD-Politik (siehe Bericht vom 27.10.2013). Lucke-Bismarck erpresst die AfD-Landesverbände, bis zum 08.11.2013 nachträglich die Zustimmung zu erteilen (also auf staatliche Parteienfinanzierung zu verzichten). Die Landesvorstände können dies zwar tatsächlich im Außenverhältnis zum BuVo tun, jedoch entsteht im Innenverhältnis automatisch ein Haftungs- und Regressanspruch gegen jedes Landesvorstandsmitglied, welches dieser Indemnität zugestimmt hat. Der Jurist sprich hier von grob fahrlässigem Handeln (§ 31 a Abs. 1 BGB). Wenn ein Landesvorstand nämlich weiß, dass er zum Schaden des Landesverbandes agiert (auf Geld verzichtet, welches ihm gesetzlich zusteht), dann begründet dies einen zivilrechtlichen Regressanspruch.
In Sachsen stehen die Mitglieder bereits auf den Barrikaden. Frauke Petry, die gerade eine Mega-Pleite mit Ihrer GmbH hingelegt hat („Pleite-Petry“), verbrennt jetzt die staatliche Parteienfinanzierung der AfD Sachsen. Schon werden Unterschriften gesammelt, das verbrannte Geld privat bei Frauke Petry, Dr. Hubertus von Below, Dr. Thomas Hartung und Kai von Kuenheim („Kabinatt der Barone“) einzufordern. Alle haften unmittelbar und gesamtschuldnerisch. Lediglich der Landesschatzmeister Jens Simmank bleibt verschont. Er stimmte gegen den Verzicht auf die staatliche Teilfinanzierung und drohte sogar mit Rücktritt, falls Frauke Petry das Landesgeld aus dem Fenster werfe. Dennoch nutzten die Petry-Sklaven im Sachsen-Vorstand die Abwesenheit Simmanks während einer Sitzung, um die gesetzlich zustehenden Gelder zu vernichten.
Auch in anderen Landesverbänden regt sich Widerstand, z.B. Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz. Dort hatten sich die Landesvorstände der Lucke-Erpressung ergeben. Sie verzichteten grob fahrlässig auf die ihnen zustehenden Finanzmittel. Die Großkopferten sollten „MUT ZUR WAHRHEIT“ zeigen und gestehen: Wir fühlen uns zwar als Eliten, aber wir können es nicht. Man nennt das EUNUCHEN-Syndrom.





