Wahlbetrug in der AfD Baden-Württemberg – Landesvorstand möchte Enthüller beseitigen

Liebe Parteifreunde in Baden-Württemberg!

Mitte Oktober hat der Landesvorstand gegen mich ein Parteiausschlussverfahren vor dem Landesschiedsgericht eingeleitet.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3

In diesem Verfahren werfen mir die Funktionäre vor, dass ich beim Landesparteischiedsgericht und bei der Landeswahlleiterin gegen den Gründungsparteitag in BW und dem nachfolgenden Listenparteitag interveniert habe. Zudem wird mir vorgeworfen, dass ich den Landesvorstand zu “hart” kritisiert habe. Dies wird von einigen Parteifreunden (zu Recht) für einen Schauprozess gehalten, da mir – trotz aller varbalen Verrenkungen – lediglich folgenden Dinge vorgeworfen werden:

1. die Wahrnehmung meiner ureigenen demokratischen Rechte,
2. die Teilnahme an der innerparteilichen Meinungsbildung,
3. der Kampf für die Gewährleistung innerparteilicher Subsidiarität und Basisdemokratie,
4. der Kampf für die Einhaltung selbstverständlicher demokratischer Gepflogenheiten,
5. die Äußerung meiner Meinung,
6. die Förderung der Transparenz von innerparteilichen Vorgängen gegenüber den Parteimitgliedern,
7. die Beschreitung des Rechtsweges,
8. die parteiinterne Offenlegung von innerparteilichen Rechtsbrüchen, Klüngeleien und (Wahl-) Betrügereien
9. sowie die Ahndung dieser Rechts- und Demokratiemissachtungen.

Hierzu bekenne ich mich schuldig. Diese Handlungen sind Recht und Pflicht eines jeden integren Parteimitglieds.

Der Landesvorstand will meine Handlungen durch einen Parteiausschluss unterbinden, da ich diese Kritik insbesondere an fünf seiner Mitglieder (Kölmel, Fein, Geiger, Schneider und Rittaler) betreibe und auch juristisch gegen einige dieser Landesvorstandsmitglieder vorgehe. In der AfD ist es leider nicht anders als in der Politik allgemein. Es kommt nicht darauf an “was” gesagt wird, sondern “wer” sich über das Gesagte (und größtenteils sogar auch belegte) echauffiert. Und die “Echauffierenden” sind aufgrund ihres – in demokratischer Hinsicht mehr als zweifelhaft “legitimierten” – Amtes durch die Informationshoheit in der AfD und die (leider) noch weitverbreitete deutsche Obrigkeitshörigkeit bei einigen AfD-Mitgliedern im Vorteil. Ich, als einfaches Parteimitglied der Basis, muss hier gegen Windmühlen ankämpfen, doch ich habe (noch) die Hoffnung, dass jene Partei, welche offen für Rechtstreue, mehr Demokratie und absolute Meinungsfreiheit eintritt, es irgendwann respektiert, wenn diese tragenden Prinzipien auch innerparteilich erkämpft werden.

Die Vorwürfe, die noch juristisch geprüft werden müssen beziehen sich auf den Gründungsparteitag des Landesverband BW in Karlsruhe. Eine richterliche Entscheidung über die von mir monierten Vorgänge ist noch nicht erfolgt und wird vom Landesschiedsgericht auch gerade als Verfahren ausgesetzt, da das Schiedsgericht es für dringender erachtet, mein Ausschlussverfahren voranzutreiben.
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8

Die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Karlsruher Parteitags ist aber für das Ausschlussverfahren Voraussetzung, da der Landesvorstand mir vorwirft, meine Kritik sei “nicht berechtigt”. Selbst wenn sie unberechtigt wäre, würde ein Ausschlussverfahren fehlgehen, da jeder frei kritisieren darf und gerichtlich prüfen lassen darf, ob seine Einwände juristisch Bestand haben. Wenn das Schiedsgericht hingegen entscheiden würde, dass meine Kritik sogar “berechtigt” war, dann hätte der Landesvorstand jegliches Argument verloren: Sogar das Monieren der „Unliebsamkeit und Radikalität” meiner Kritik wäre dann substanzlos.

Es sieht tatsächlich nach einem Schauprozess aus, da das Parteigericht keinen Grund hat, die Überprüfung des Landesparteitags auszusetzen. Im Normalfall würde ein Gericht diese seit Monaten offene Frage klären und dann das jüngere Ausschlussverfahren bearbeiten. Eins nach dem anderen. Sinn macht das Vorziehen des Ausschlussverfahrens nur, wenn das Gericht mich schnellstmöglich aus der Partei ausschließen will, um mir mit der Parteimitgliedschaft auch den innerparteilichen Rechtsweg zu nehmen, was dazu führt, dass das Parteigericht den im Raum stehenden Wahlbetrug nicht mehr prüfen muss. Hätte das Karlsruher Verfahren jedoch Erfolg, verlören einige Mitglieder des Landesvorstands ihre Reputation. Somit scheint das Gericht im Wege eines Schauprozesses gewisse Vorstandsmitglieder mithilfe von verfahrensrechtlichen Tricks zu meinen Ungunsten eine “weiße Weste” bescheren zu wollen.

Diese demokratisch und rechtsstaatlich höchst fragwürdigen Vorgänge müssen in der AfD Baden-Württemberg endlich auf Kreisebene diskutiert werden. Vor allem müssen sie auch auf dem Landesparteitag in Pforzheim zum Thema gemacht werden.

Ich bitte Sie darum in Pforzheim die entsprechenden Vorstandsmitglieder mit den hier in den Anlagen präsentierten Beweisen zu konfrontieren, falls mich die PARTEIschiedsgerichtsbarkeit in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand bis dahin als innerparteiliche Opposition “entsorgt” haben sollte!

Zum Schluss die Vorgänge des Gründungsparteitags vom 22.04.2013, deren gerichtliche Überprüfung zu verhindern versucht wird:

a) Befangenheit des Tagungsleiters und der Protokollanten

Der Tagungsleiter hieß Joachim Kuhs. Was aber die wenigsten wissen, ist das zwei der drei Protokollanten ebenfalls den Nachnamen Kuhs trugen: nämlich Julia und Lukas. In jedem Musikverein wäre bei solchen Verwandtschaftsverhältnissen eine hitzige Diskussion entbrannt, aber in der AfD Baden-Württemberg ist Vetterliwirtschaft wohl ein tragendes Prinzip.
Anlage 9

Der dritte Protokollant war übrigens Damian Stibal, einer der Sprecher des Kreisverbands BreisgauHochschwarzwald. Stibal ließ gegenüber massig Personen in Südbaden verlauten, dass er keinerlei Ambitionen auf irgendwelche Ämter zu haben, um dann skurrilerweise eine Führungsposition zu übernehmen. Stibal war immer eifrig dabei, wenn es darum ging Elke Fein zu beweihräuchern und durch Falschbehauptungen sie und ihre Vorstandsallianzen zu decken. Zum Beispiel hat er in meinem Anfechtungsverfahren vor dem Parteischiedsgericht ungefragt zu meinen Lasten eine Stellungnahme eingereicht. Dass diese Stellungnahme keine ehrliche war, ist leicht unter Punkt VII. zu erkennen. Dort behauptet er, ich habe extra meine Stimmunterlagen liegen lassen, bloß um die Liste anfechten zu können. Dieser Einwurf ist unsinnig. Bekanntlich wurde ich auf den letzten Listenplatz gewählt und habe dadurch meine Stimmunterlagen bis zum Ende gebraucht.
Anlage 9a

b) Direktkandidaten / Basisdemokratie

Bernd Pühringer stellte schriftlich den Antrag Direktkandidaten zuzulassen. Dieser wurde aber dubioserweise vom Tagungspräsidium “vergessen”. Später behauptete Elke Fein dann, der Bundesvorstand habe beschlossen in Baden-Württemberg keine Direktkandidaten zuzulassen. Bernd Lucke maßregelte Fein dann per Email, da nie ein solcher Entschluss gefasst wurde. Frau Fein hat also nachweislich gelogen. Fein, Kölmel, Schneider und Kuhs versuchten also gezielt die Kreise, die Parteibasis, zu entmachten, indem sie das Aufstellen von Direktkandidaten verhindern wollten.
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12

Anlage 12 beweist auch, dass diese Personen gezielt die basisdemokratische Satzung von RA Dirk Schmitz, MA verhindern wollten, welche den Vorstand erweitert und Kreisverbandsgründungen erleichtert hätten. Zudem hätte die Möglichkeit der Schaffung von Arbeitskreisen und Vereinigungen ebenfalls viele Mitglieder einbinden können.
Anlage 13

c) Tagungsort

Irgendwie fanden es auch viele sehr komisch, dass der Tagungsort nicht publik gemacht wurde. Weder auf der Homepage fand er sich, noch wurden die per Bundesvorstandsbeschluss vorher angenommenen Mitglieder per Email informiert. Nur ein elitärer Kreis bekam von ihm per Email Wind.

d) Tagungszeit

Dass die Mehrheit der AfD-Mitglieder durch Arbeitsvertrag und die rechtlichen Regelungen zu den Werktagen rechtlich an der Teilnahme gehindert waren, schien auch niemandem zu missfallen. Montags um 16 Uhr. Ja, Montag um 16 Uhr! Würde die Bundestagswahl auf einen Werktag gelegt, würde oder könnte jemand hingehen? Mehr Demokratie? Fein, Kölmel, Schneider, Kuhs und Scheel haben mit dieser Terminierung den nur schwer widerlegbaren Eindruck geschaffen, dass sie Antidemokraten sind. Schon allein die Terminierung macht den Parteitag wegen Unvereinbarkeit mit Art. 21 I 3 GG daher nichtig.

e) Willkürliche Verteilung der Mitgliederrechte

Während Rittaler zwei Tage vor Karlsruhe AfD-Mitglied wurde und sich selbstverständlich zur Wahl stellen durfte, haben massig Mitglieder die Teilnehmerunterlagen nicht ausgehändigt bekommen (darunter WA 2013 Landes- und Kreisbeauftragte!), obwohl sie schon Wochen vorher einen Aufnahmeantrag gestellt haben und der Bundesvorstand beschloss, alle aufzunehmen, die vor dem 20.04.2013 einen solchen Antrag gestellt hatten.

Exemplarisch seien Rudy Mietzner (rudolf.mietzner@alternativefuer-bw.de), Siegfried Ludwig (siggiludwig@t-online.de) und Taras Maygutiak (taras.maygutiak@googlemail.com) genannt.
Anlage 13a

Ich dagegen stand in der Mitgliederliste und habe daher auch alle Unterlagen ausgehändigt bekommen. Außerdem wurde ich als Kandidat auf der Homepage geführt und Kölmel hat mich sogar am 20.04.2013 noch per Email gebeten im Falle eines Scheiterns bei den Beisitzerwahlen für das Schiedsgericht zu kandidieren. Nachdem ich aber Satzungsänderungen beantragt hatte, teilte er mir einen Tag vor Karlsruhe per Email mit, dass ich doch nicht stimmberechtigt sei. Statt einzusehen, dass er rechtlich meine Mitgliedschaft bestätigt hat, sorgt er mit Kuhs und Scheel beim Parteitag für einen Eklat, indem er Kuhs dazu veranlasste mir durch zwei Muskelmänner die Unterlagen abzunehmen! By the way: auf meinem Mitgliedsausweis steht der 14.04.2013 als Eintrittsdatum.
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19

Und Rudy Miezner wurde bei den Vorstandswahlen nicht als Kandidat geführt, obwohl er dies als WA 2013 Landesbeauftragter seinen Kollegen mitgeteilt hat.

f) Verheimlichung von Wahlergebnissen

Wahrscheinlich weiß auch noch jeder Teilnehmer, dass das Tagungspräsidium die Wahlergebnisse zur Sprecherwahl zuerst verheimlichen wollte. Nach großem Protest der Teilnehmer wurde dann per Antrag darüber abgestimmt, dass die genauen Stimmenzahlen vorgelesen wurden. Dabei kam dann heraus, dass Schneider Fein mit nur einer Stimme unterlag. Das riecht doch etwas arg nach Wahlbetrug! Diese Vertuscherei kombiniert mit der willkürlichen Stimmberechtigung lässt doch DDR-Erinnerungen wieder aufleben.

g) Nichteinladung von über 500 Mitgliedern

Am 16. April 2013 ging den Landesbeauftragten die neue Mitgliederliste mit 1386 Mitgliedern zu, wohingegen die alte Liste 861 Mitglieder führte. Damit hätten bis zum 22. April am Parteitag 525 Mitglieder geladen werden müssen. Daran ändert auch § 12 II 3 der Bundessatzung nichts, da dieser nur die Frist, aber nicht die Ladung als solche obsolet macht. Da diese Mitglieder nicht geladen wurden, liegt ein erheblicher Verstoß gegen Art. 21 I 3 GG vor. Eine Einladung war innerhalb dieser Zeit möglich und zumutbar (vgl. Landessatzung § 5 IX 3), da in Eilfällen eine Ladungsfrist von fünf Tagen ausreicht. Für eine Einladung genügte der Emailversand, der per Rundmail innerhalb von höchstens drei Stunden erledigt gewesen wäre. Ich habe dem Schiedsgericht eine Email als Beweis zukommen lassen, die belegt, dass Fein und Kölmel diese Mitglieder bewusst nicht einluden, „da jede weitere Mail Rückfragen produziert, die keiner mehr beantworten kann“. Ein Schelm, wer böses dabei denkt!
Anlage 13 a
Anlage 20
Anlage 21

Dies kann ebenso von den übrigen drei lauteren WA 2013 Landesbeauftragten Jan Czada (jan.czada@gmail.com), Rudy Miezner und Thomas Roller (thomas.roller@bsb-gmbh.de) bestätigt werden

Wenn das Gericht dies alles bestätigen würde, so wären zumindest Bernd Kölmel, Dr. Elke Fein, Helmut Schneider und Joachim Kuhs (Mitglied des Schiedsgerichts)wegen ihres delinquenten Verhaltens in ihren Ämtern nicht mehr haltbar. Sogar ein Parteiausschluss käme (zwingend) in Frage, da die benannten Personen das eigene Streben nach Ämtern, Mandaten und persönlicher Geltung über eine rechtlich einwandfreie, faire und demokratisch integre Landesverbandsgründung gestellt haben. Sie haben wissentlich und willentlich manipuliert und dadurch den Antritt der der AfD zur Bundestagswahl in Baden-Württemberg massiv gefährdet.

Aber auch die Alt-FDPler Roland Geiger und Dr. Jan B. Rittaler wären als Nutznießer dieser Klüngeleien jedenfalls in ihrer Reputation schwer angeschlagen.

Da sich das Schiedsgericht nun noch nicht zu diesen Vorgängen geäußert hat, stellen meine Ausführungen hier (noch) lediglich ein persönliches Zeugnis dar. Belege und Beweise habe ich genug. Diese liegen dem Schiedsgericht – und nun auch Ihnen – auch vor. Zwar sind die Beweise in der Partei im Umlauf, jedoch ist ohne richterliche Würdigung der Dokumente kein schlagkräftiges Vorgehen gegen die benannten Personen möglich, da ich ohne juristische Durchsetzungsmittel nichts anderes bleibe, als ein Rufer in der Wüste. Ein Zeuge ungeheuerlicher Vorgänge der von dem innerparteilichen Gewaltmonopol des Schiedsgerichts ignoriert wird. Dass ich dabei auch mal lauter schreien muss (“recht grob und derb”) liegt auf der Hand: Schurken muss man eben Schurken nennen. Sonst erkennt man sie nicht.
Anlage 3
Anlage 22

Gerade aus dem letztgenannten „Ihringer Fahrplan“ ist genau zu entnehmen, dass ich niemals im Sinne hatte, der AfD Baden-Württemberg irgendwie zu schaden, sondern vielmehr bestrebt war diese schnellstmöglich, juristisch sicher und mit möglichst großer Einbeziehung der Mitglieder voranzubringen.

Ist dieser “schauprozessartige Aktionismus” skandalös? Urteilen Sie selbst! Machen Sie sich anhand der Fakten ein eigenes Bild über die Vorwürfe und Diffamierungen, welche Fein, Kölmel, Schneider, Geiger, Rittaler und Stibal seit Monaten über mich verbreiten.

Wenn Sie meine Beweisführung überzeugt hat, bitte ich Sie um folgende Reaktionen:

1. Debattieren Sie mit Ihren Parteifreunde über diese Vorgänge und verbreiten Sie die Beweismittel an sämtliche AfD-Mitglieder, die sie kennen!

2. Fordern Sie die delinquenten Personen zum Rücktritt auf!
Sprecher Bernd Kölmel: bernd.koelmel@alternativefuer-bw.de
Sprecherin Elke Fein: fein.elke@gmail.com
Stellvertreter Helmut Schneider: helmut.schneider@grubhof.de
Stellvertreter Ronald Geiger: ronald.geiger@geiger-finanzplanung.de
Schatzmeister Jan Rittaler: rittaler@arcor.de
Richter Dubravko Mandic: dubravko-mandic@gmx.de
Richter Alexander Becker: alexander.becker@alternativefuer-bw.de
Richter Joachim Kuhs: jhkuhs@gmx.net
Richter Walter Schupeck: walter.schupeck@t-online.de
Kreissprecher Damian Stibal: damian.stibal@web.de

3. Konfrontieren Sie die Delinquenten mit den Beweisen auf dem Pforzheimer Parteitag! Fordern Sie eine Generaldebatte! Wählen Sie niemanden der genannten Personen ins Tagungspräsidium, zum Protokollanten, zum Rechnungsprüfer und erst Recht nicht in den Vorstand oder ins Schiedsgericht!

Die AfD Baden-Württemberg hat massig qualifizierte und integre Mitglieder, welche diese Funktionen mindestens genauso gut ausfüllen können!

Der jetzige Vorstand hat der AfD bisher mehr geschadet als genutzt:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landesverbaende-fuerchten-rechte-unterwanderung-a-919706.html
http://www.rdl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=21885:gartencoop-freiburg-kuendigt-rausschmiss-von-afd-landessprecherin-elke-fein-an&catid=447:dorfnachrichten&Itemid=405

Haben die Herren, und vor allem die Dame, im Landesvorstand bisher etwas anderes fertig gebracht, außer die AfD bis zum Bundesverband hinauf zu spalten, Ämter zu häufen und ihre Basismitglieder zu frustrieren?

Mit den besten Grüßen

Ihr Elias Mößner

AfD-Führungskonferenz beschließt Maulkorb für ihre Parteimitglieder

Der Sprecher der AfD Berlin ist enttäuscht und zutiefst verletzt

Kaum unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegründet, stand die AfD Berlin umso mehr im Brennpunkt der Öffentlichkeit. Der Berliner Landesverband geriet außer Kontrolle und versank im Chaos. Vorstände traten zurück, der Landesgeschäftsführer wurde innerhalb einer Woche wieder geschasst, Vorstandsmitglieder stritten sich offen. Und mittendrin polterte Günter Brinker, der Berliner Landesvorsitzende. Er teilte aus, schimpfte, verunglimpfte und wirkte tatkräftig daran mit, das Bild der Berliner AfD innerhalb von wenigen Wochen so zu demontieren, bis er seinen Landesverband unter Alleinkontrolle hatte. Selbst im Stern zog er über den „Superluxustempel“ und das „Schlangennest“ seiner innerparteilichen Gegner her.

Vor seinem öffentlichkeitswirksamen Wirken in der AfD Berlin sorgte er für Aufsehen als Vorsitzender des Berliner Bundes der Steuerzahler. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn und die damalige Führungsspitze wegen des Verdachts der Veruntreuung von Vereinsvermögen (AZ 3WI JS 1756/04). Der Berliner Zeitung zufolge seien die damaligen Vorwürfe gegen Brinker letztendlich „nicht justiziabel“ gewesen, die entsprechenden Verfahren seien daher wohl eingestellt worden, „in zwei Fällen sei Brinker einer Straftat überführt worden“, die das Gericht aber „wegen geringer Schuld eingestellt“ habe. Laut dem Tagesspiegel habe der Berliner Bund der Steuerzahler im September 2006  schließlich „einen Neuanfang“ versucht – ohne Günter Brinker. Der Berliner Landerverband versucht es weiter mit Brinker.

Jetzt ist Brinker zutiefst verletzt und erschüttert über eine Karikatur, die auf einer AfD-Facebookseite auftauchte. Er hat den Glauben an das Gute im AfD-Mitglied verloren. Die Satire ist betitelt mit „Luckie und der intrigante Haufen“ und zeigt die Köpfe einiger AfD-Lichtgestalten, darunter auch Brinker, montiert auf die Körper der Figuren aus „Wicki und die starken Männer“. Sofort machte ein Bundesvorstand den Seitenadministrator auf den schweren Verstoß aufmerksam und veranlasste die Zensur des kriminellen Machwerks.

"Luckie und der intrigante Haufen" - Günter Brinker ist zutiefst verletzt

„Luckie und der intrigante Haufen“ – Günter Brinker ist zutiefst verletzt

Konferenz der Landesvorsitzenden beschließt Verhaltensleitlinien für AfD-Mitglieder

Anstatt in tiefen Depressionen zu versinken und einen Psychotherapeuten aufzusuchen, schritt Brinker zur Tat. Die Parteimitglieder müssen endlich diszipliniert und in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt werden. Sie sind eine Gefahr für die AfD und erst recht für deren Führungselite. Bereits vor drei Wochen hatte Brinker in der wöchentlichen Telefonkonferenz der Landesvorsitzenden einen Tagungsordnungspunkt zu diffamierenden Veröffentlichungen auf AfD-Seiten im Internet eingebracht und ihn mit dem Anliegen verknüpft, einen verbindlichen Leitfaden zu definieren, der genau vorschreibt, wie sich das ordentliche und folgsame AfD-Mitglied zu verhalten habe.

Die Landesvorsitzenden vertagten den Tagungsordnungspunkt „Disziplinierung der Parteimitglieder“ auf den darauffolgenden Freitag. Am 25.10.2013 war es dann endlich soweit. Dieses Datum wird als „Brinker-Tag“ in die Annalen der noch jungen Partei eingehen, die „mehr direkte Demokratie auch in den Parteien“ fordert und sich dafür einsetzt, „dass auch unkonventionelle Meinungen im öffentlichen Diskurs ergebnisoffen diskutiert werden.“ Brinker präsentierte die Verhaltensleitlinien für die AfD-Mitglieder. Die meisten Konferenzteilnehmer hatten diese zwar nicht gelesen, was sie jedoch nicht abhielt, den Maulkorb für ihre Schäfchen zu befürworten.

Selbstverständlich werden Verstöße gegen die verabschiedeten Leitlinien geahndet.

„Mögliche Ordnungsmaßnahmen sind:

  • das Aussprechen einer Verwarnung,
  • Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf Zeit,
  • Enthebung von Parteiämtern,
  • der Ausschluss aus der Partei.“ (aus den Leitlinien der AfD)

Die von den Mitgliedern beschlossenen Satzungen – Bundessatzung und Landessatzungen – regeln schon ausführlich Ordnungsmaßnahmen bis hin zu Parteiausschlüssen. Nun gönnen sich die Landesvorstände mit ihren Verhaltensleitlinien aus dem Hinterzimmer weitere und einfachere Möglichkeiten, Ordnungsmaßnahmen gegen unliebsame Parteifreunde einzuleiten. Die Leitlinien sind ein reines Machtinstrument zur Disziplinierung der Mitglieder und zur weiteren Einschränkung der innerparteilichen Demokratie.

Dank des neuen, umfangreichen Machtmittels krachen die Sektkorken in vielen Landesvorständen. Etwa die bayerische Ostersonntagsbande, die gerne Parteiausschlussverfahren gegen vermeintliche Kontrahenten einleitet, stieß Freudenschreie aus über ihr neues Rüstzeug zum Kampf gegen unerwünschte Parteimitglieder. Doch freuen sich die AfD-Granden vielleicht zu früh?

Die AfD-Führung scheint es wenig zu interessieren, dass es sich bei dem verabschiedeten Maulkorb um eine unzulässige Erweiterung und Umdeutung des § 8 der Bundessatzung der AfD handelt. Zum Beispiel könnten damit Mitglieder für alle Parteiämter gesperrt werden, wohingegen die Bundessatzung die Festlegung auf „ein bestimmtes Parteiamt“ nennt. Was der Maulkorb möchte, verbietet die Bundessatzung sogar explizit: §8 (3) Satz 4 „Ordnungsmaßnahmen dürfen jedoch nicht zum Zwecke der Disziplinierung von Mitgliedern und/oder zur Einschränkung der innerparteilichen Demokratie ergriffen werden“.

Bisher erfuhren die meisten Mitglieder nichts von ihrem Glück, ihren Vorständen demnächst noch stromlinienförmiger folgen zu können. Mitgesprochen haben sie jedenfalls bei ihren Leitlinien nicht. Unklar ist derzeit, ob die AfD-Mitglieder ihre Verhaltensleitlinien abnicken dürfen. Es scheint den einzelnen Landesvorständen vorbehalten zu sein, ihre Mitglieder abstimmen zu lassen. Der bayerische Landesvorstand ließ die Verhaltensleitlinien in einer Email an die wichtigsten Funktionäre bereits als „generelle Verhaltensrichtlinien der Alternative für Deutschland“ anpreisen.

Der Alternative Newsletter stellt allen interessierten Mitgliedern die Verhaltensleitlinien zur Einübung des erwünschten Verhaltens bereits jetzt und hier zur Verfügung:
Verhaltensleitlinien der Alternative für Deutschland – PDF
Verhaltensleitlinien der Alrernative für Deutschland – Webseite

Wir sind gespannt, was sich die AfD-Führung nächstens für ihre Mitglieder ersinnen wird. Werden wir in Kürze einen feierlichen Eid auf Bernd Lucke schwören? Egal. Die Hauptsache ist, dass uns die EU nichts vorschreibt, da lassen wir uns doch gerne in der Partei gängeln. Die ist ja auch viel näher.

AfD Bayern: Wie die Ostersonntagsbande ihre Mitglieder belügt und betrügt

Landesvorstand verweigert Pflichtinformationen

Seit dem Ingolstädter Skandal-Parteitag am 11.05.2013 und dem erbärmlichen Parteitag der Claqueure in Nürnberg an Pfingsten ist nun fast ein halbes Jahr vergangen. Trotz des durch die Ostersonntagsbande manipulierten Wahlabbruchs infolge der Abwahl des Landesvorstandes, beschlossen die anwesenden bayerischen Mitglieder in Ingolstadt u.a. immerhin wichtige Satzungsänderungsanträge, die bayerische Landessatzung und die Finanzordnung des Landesverbandes.

Zum Beispiel verabschiedeten die Mitglieder in Ingolstadt eine Satzungsänderung des §11 (5) der Landessatzung. Ursprünglich konnten die Parteimitglieder nur mit der Dreiviertelmehrheit den Landesvorstand oder einzelne seiner Mitglieder abwählen oder bestätigen. Jetzt reicht bereits eine 50%-Mehrheit. Im Internet ist nur der alte, ungültige Satzungsentwurf zu finden, der die alten Regelungen enthält. Ist es die Absicht des Landesvorstandes, den Mitgliedern die wichtigsten Satzungsänderungen zur Herstellung der innerparteilichen Demokratie vorzuenthalten?

Bis heute, fast ein halbes Jahr später, weigert sich der bayerische Landesvorstand um den selbstgefälligen Landesvorsitzenden André Wächter die bayerischen Mitglieder zu informieren und unterschlägt ihnen die Sitzungsprotokolle der Parteitage und die beschlossene Landessatzung und Finanzordnung – wichtige Schriftstücke im politischen Wirken und Leben einer Partei. Dabei stehen den Mitgliedern diese Dokumente rechtlich und gemäß der Landessatzung zu.

Die Landesvorstände verhalten sich hierbei geradezu kriminell. §12 (22) der Landessatzung ist eindeutig: „Der Landesparteitag und seine Beschlüsse werden durch eine vom Landesvorstand ernannte Person protokolliert. Dieses Protokoll ist den Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen.“ Der Landesvorstand verstößt klar gegen die Landessatzung, gegen politische Gepflogenheiten und gegen geltendes Recht. Der Verstoß geht soweit, dass sich sogar die Parteitage in Ingolstadt und Nürnberg als juristisch ungültig erweisen können. Zur Wiederholung: Ein halbes Jahr ist vergangen und uns Mitgliedern werden die wichtigsten Dokumente zur politischen Teilhabe im Landesverband vorenthalten.

Liebe Mitglieder der AfD Bayern: Wir können diese Gängelung, diese Informationsvorenthaltungen und -defizite nicht mehr weiter hinnehmen. Wir fordern den Landesvorstand zur sofortigen Information und Bereitstellung der Dokumente auf, die uns seit Monaten vorenthalten werden. Die angesprochenen Unterlagen haben jedem bayerischen Parteimitglied zur politischen Partizipation in der AfD Bayern vorzuliegen.

Nachtrag am 10.11.2013

Applaus Applaus für die Ostersonntagsbande!!! Nach einem halben Jahr schaffte es der Landesvorstand Bayern seinen Mitgliedern die beschlossene Satzung und Finanzordnung auf der Webseite der AfD Bayern zur Verfügung stellen. Dazu führte unser Artikel und erheblicher Druck der Mitglieder. Werden es die Ostersonntagsgauner auch schaffen, die Sitzungsprotokolle der Landesparteitage zu verschicken? Oder werden Sie weiterhin gegen §12 (22) der Satzung verstoßen?

AfD bald im Fadenkreuz des Verfassungsschutzes?

AfD-Sargnagel Sachsen: De-Facto-Fusion mit PRO CHEMNITZ

Was wie ein kleiner Schritt für einen vergleichsweise unbedeutenden Kreisverband aussieht, könnte sich als Quantensprung für die AfD zum Extremismus erweisen. In Chemnitz suchte und fand die AfD die Kooperation mit der „Bürgerbewegung PRO Chemnitz“ (siehe AN Bericht vom 03.11.2013). Auf dem Gründungskonvent am 03.11.2013 wählten die Sachsen den stv. Fraktionsvorsitzenden von PRO CHEMNITZ im Stadtrat Joachim Ziems zum Schatzmeister. Er ist jetzt Herr über das AfD-Vermögen in Chemnitz. Seine Kontrolleurin als Kassenprüferin wurde Katrin Uhlmann, Ex-SED und ehemalige Wärterin („Wachtel“) mit StaSi-Verpflichtungserklärung im DDR-Frauen-Foltergefängnis Hoheneck (siehe AN Bericht vom 23.10.2013). Zum Vorsitzenden der Chemnitzer AfD wählten die Mitglieder Ulrich Oehme, Ex-SED und Ex-FREIHEIT (siehe AN Bericht vom 07.09.2013). Sein Stellvertreter wurde Uwe Niezel, ebenfalls Ex-Linientreuer in der SED. Alle eint die politische Richtung, nämlich die AfD stramm nach rechtsdraussen zu führen. Schon klopft der Verfassungsschutz laut an die Tür, um die AfD in den jährlichen Bericht aufzunehmen.

 soll gemäß diktatorischer Weisung des Frauke-Petry-Landesvorstandes für die AfD im Chemnitzer Stadtrat sprechen: Joachim Ziems von der rechtspopulistischen PRO CHEMNITZ

soll gemäß diktatorischer Weisung des Frauke-Petry-Landesvorstandes
für die AfD im Chemnitzer Stadtrat sprechen:
Joachim Ziems von der rechtspopulistischen PRO CHEMNITZ

Joachim Ziems Chef von PRO CHEMNITZ im Stadtrat ist Karl Martin Kohlmann (Ex-Landesvorsitzender REPUBLIKANER, Ex-DSU). Laut WIKIPEDIA unterhält er enge Verbindungen zur NPD. So zähle u.a. der ehemalige NPD-Vorsitzende Günter Deckert zu seinen Mandanten (WIKIPEDIA 06.11.2013). Wegen Hausfriedensbruchs verurteilte ihn das Amtsgericht Chemnitz zu einer Geldstrafe. Kohlmann war des Stadtrats verwiesen worden und hatte sich geweigert, den Saal zu verlassen. Deshalb musste er mit Polizeigewalt aus dem Rathaus getragen werden (Sächsische Zeitung 19.08.2011: „Klatsche für Rechtsaußen“). Kohlmann bemühte sich stets, wenn auch nicht immer erfolgreich, zumindest im öffentlichen Erscheinungsbild von Rechtsradikalen abzugrenzen. Der Bericht vom 05.01.2013 der „Aktion Wachsames Chemnitz” weiß von Kohlmanns guten Verbindungen zur NPD in Sachsen. So betonte der ehemalige NPD-Fraktionsvorsitzende der sächsischen Landtagsfraktion, Holger Apfel, die Notwendigkeit eines Ausbaus der „Achse Dresden-Chemnitz“, und bezieht sich explizit auf Martin Kohlmann und seine Stadtratsfraktion. Kohlmann habe zum Beispiel 2010 zugunsten der NPD auf eine konkurrierende Kundgebung verzichtet (siehe DGB-Zeitschrift 2011, Seite 54). Zudem habe er 2009 gemeinsam mit Vertretern des neonazistischenAktionsbündnises Erzgebirge (siehe Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen 2012, Vorabfassung, S. 15) bei einer von ihm angemeldeten Demonstration ein Transparent getragen (DGB-Zeitschrift 2011, wie oben genannt, Seite 55). „Wachsam in Chemnitz“ berichtet am 04.10.2013: „Kohlmann selbst marschierte bei dem damals noch von ihm angemeldeten ‘Trauermarsch’ am 05.03.2009 zusammen mit Autonomen Nationalisten aus dem Erzgebirge ….“ (siehe Homepage 04.01.2013).

Die sog. PRO Bewegung (PRO Köln, PRO NRW, PRO Deutschland u.s.w.) wird vom Verfassungsschutz NRW wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen beobachtet und seit Jahren in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen, z.B. Verfassungsschutzbericht 2011 (S. 35) und Verfassungsschutzbericht 2012 (S. 52).

 Chef von PRO CHEMNITZ im Stadtrat ist Martin Kohlmann (rechts) hier während eines Wahlkampfauftritts mit Lars Seidensticker (Bundesgeschäftsführer von PRO DEUTSCHLAND) in 09/2013 Die sog. PRO Bewegung wird vom Verfassungsschutz beobachtet und als „rechtsextrem“ klassifiziert (siehe Verfassungsschutzbericht NRW 2012, ab Seite 52 und Verfassungsschutzbericht NRW 2011, ab Seite 35)

Chef von PRO CHEMNITZ im Stadtrat ist Martin Kohlmann (rechts)
hier während eines Wahlkampfauftritts mit Lars Seidensticker
(Bundesgeschäftsführer von PRO DEUTSCHLAND) in 09/2013
Die sog. PRO Bewegung wird vom Verfassungsschutz beobachtet
und als „rechtsextrem“ klassifiziert
(siehe Verfassungsschutzbericht NRW 2012, ab Seite 52
und Verfassungsschutzbericht NRW 2011, ab Seite 35)

Dass diese Rechtsdrehungen der AfD in Chemnitz kein Zufall sind, sondern vom Landesvorstand des AfD-Sternchens Frauke Petry gewollt, konnten wir bereits mannigfaltig nachweisen (siehe Berichte zum SachsenSumpf). Und auch jetzt, nach der de-facto-Fusion mit PRO CHEMNITZ jubiliert Frauke Petrys Schoßhündchen Thomas Hartung in der Zeitung: „Dem Vorstand gehören außerdem der Mediziner Dr. Roland Katzer und Joachim Ziems an, Mitglied der Fraktion der rechtspopulistischen Vereinigung Pro Chemnitz im Stadtrat. Ziems werde dort künftig für die AfD auftreten, sagte Landes-Vize Thomas Hartung gestern Abend“ (Freie Presse 04.11.2013). Die AfD hat Joachim Ziems nie für das Kommunalparlament nominiert!. Das stört Hartung, selbst ein ehemaliger DDR-Wende-Kommunist mit guten Kontakten nach Kuba, offenbar nicht.

öffnet das AfD-Tor nach rechtsdraussen zum Verfassungsschutzbericht: Ulrich Oehme, EX-SED, EX-FREIHEIT, jetzt AfD-Kreisvorsitzender in Chemnitz

öffnet das AfD-Tor nach rechtsdraussen zum Verfassungsschutzbericht:
Ulrich Oehme, EX-SED, EX-FREIHEIT, jetzt AfD-Kreisvorsitzender in Chemnitz

Die sächsische AfD Basis scheint ob der Petry-Diktatur und des strammen Rechtsdraussen-Kurses in Sachsen vollständig resigniert zu haben. Mit Ulrich Oehme, bis 03/2013 Landesvorstand der rechtspopulistischen DIE FREIHEIT, erhoben sie einen weiteren Rechtsdraussen zum AfD-Funktionär. Bereits im Kreisverband Leipzig hatte sich unter Aufsicht Frauke Petrys der rechte Rand der AfD im Vorstand versammelt. Mit Uwe Wurlitzer und Hans-Thomas Tillschneider wählten die Leipziger zwei bekennende Islamfeinde (siehe Bericht vom 30.10.2013 und Bericht vom 25.10.2013). Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch die AfD im Verfassungsschutzbericht auftaucht – Dank Sachsen! Der Landesverband Sachsen ist der AfD-Sargnagel.

Bernd Luckes Aufnahmestopp für Rechtsextreme (FAZ 07.10.2013) war Camouflage. Er hat den Machtkampf gegen Petry längst verloren, die ihm ja ungeniert öffentlich widersprach. Um es kurz und prägnant zu formulieren: Lucke hat keinen Hintern in der Buchse, diese durchgeknallte Fundamentalchristin und ihr rechtes Gesindel endlich zu entsorgen.