Kooptations- und Ernennungswahn in der AfD Bayern – Ostersonntagsbande verstößt gegen §11 (2) des Parteiengesetzes

Seit Beginn der paralysierenden Usurpation des Landesverbandes Bayern der Alternative für Deutschland durch die mittlerweile in sich zerstrittene Ostersonntagsbande, verstößt der bayerische Landesvorstand gegen geltendes Recht und Gesetz, um die Interessen der Bande und ihrer Günstlinge durchzusetzen. Beispielsweise musste die sowieso schon gleichgeschaltete Delegiertenversammlung zur Aufstellung der Landesliste kostspielig wiederholt werden, da sich die Landesvorstandslumpen unrechtmäßige Stimmgewichte gönnten, um sich und ihre treuesten Mitläufer auf die aussichtsreichsten Listenplätze zu wählen. Der selbstgefällige, doppelzüngige Landesvorsitzende und flügellahme Bandenführer André Wächter kürte sich zum Spitzenkandidaten der AfD Bayern, nachdem er den Mitgliedern zuvor auf dem Nürnberger Pfingstlandesparteitag versprach, nicht für die vorderen Listenplätze zu kandidieren.

Wahlen und Abstimmungen sind im Landesverband der Ostersonntagsbande von Anfang an die reinste Farce. Sie dienen lediglich der scheindemokratischen Bestätigung und Legitimation der in Hinterzimmern abgesprochenen Personal- und Sachentscheidungen (wobei im Landesverband der Ostersonntagsbande inhaltliche Akzente mit einem leistungsstarken Mikroskop zu suchen sind) und werden von den Ostersonntagsdiktatoren mit Hilfe verschiedenster Techniken manipuliert: u.a. Erzeugen von Zeitdruck, Propagandanewsletter im Vorfeld, Vorenthalten wesentlicher Informationen, parteiische Versammlungsleitung, Diskreditierung der Mitbewerber und Kritiker, späte und keine Vorstellung der Gegenkandidaten, Bekanntmachung nur linientreuer Kandidaten, Blocklisten bei Aufstellungsversammlungen, Ordnungsmaßnahmen (bis hin zu Ausschlüssen), Bestechung der Günstlinge und Claqueure durch Versprechen (v.a. Ämter und Kandidaturen), Lug und Trug, Wahl-/Versammlungsabbruch.

Wann und wie es immer möglich ist, umgehen die bayerischen AfD-Diktatoren allerdings die Pseudo-Einbindung der Parteimitglieder. Eines der beliebtesten Herrschaftsinstrumente dabei ist die Ernennung und Kooptation von Vorstandsmitgliedern und Funktionären. Auf diese Art und Weise lässt sich der Landesverband viel bequemer gleichschalten. Dieses Instrument erlaubt Wächter, Göschel &Co. eine linientreue und unterwürfige Landesverbandselite im eigenen Sinne zu schaffen. Künstlich, diktatorisch, undemokratisch – ganz ohne Wahlen und ohne die Beteiligung der Parteimitglieder. Schon die meisten der oftmals durch ihre Blockwartmentalität erschütternden Gründungsbeauftragten der Kreise waren hörige Untertanen der Ostersonntagshalunken. Natürlich waren sie nicht gewählt, sondern ausgewählt durch die Bande um Schünemann und Wächter.

Grundsätzlich stellen wir ernsthaft in Frage, ob das Vorstandsressort Organisation in den Händen des aufgeblasenen und eindimensionalen (Ex?)Bundeswehrsoldaten Michael Göschel gut aufbewahrt ist. Der redselige Maulheld tickt eisern nach dem Organisationsverständnis der Armee, die ja gerade nicht demokratisch organisiert, sondern strikt hierarchisch strukturiert und gegliedert ist und autoritär arbeitet. Eine Partei ist keine Armee. Parteimitglieder sind keine Soldaten, die den Befehlen ihrer Offiziere blind Folge zu leisten haben. Parteifunktionäre sind keine Offiziere, die vom Landesvorstand ernannt werden, mechanisch deren Weisungen ausführen und in den unteren Gliederungen durchsetzen müssen. Ein Landesvorstand ist keine Heeresleitung. Zweifellos haben die Parteimitglieder ihre Amtsträger und Funktionäre zu wählen. Dies ist in einer demokratischen Partei nicht die Aufgabe und Befugnis des Landesvorstandes.

Die Leiter der intransparenten Fachausschüsse unter dem Landesschriftfehler Göschel wurden komplett ernannt. Nicht etwa die bayerischen Parteimitglieder wirken u.a. bei der Programmfindung mit und entscheiden über die jeweiligen Vorsitzenden der Fachausschüsse. Nein, Großmaul Göschel selektierte sich eine treu ergebene Funktionärs-Korpstruppe um seinen Programmoberst Stephan Schmidt. Im Nachhinein versuchte die Ostersonntagsbande Göschels Fachausschuss-Korpstruppe nun einen demokratischen Anstrich zu geben. Die Parteimitglieder wurden halbherzig aufgerufen, sich für die einzelnen Fachausschüsse zu bewerben, deren Leitung und Zusammensetzung längst feststanden. Aus den eingegangen Bewerbungen wählten sich General Göschel, Oberst Schmidt und die ernannten Fachausschussleiter ein paar konforme Fachausschussmitglieder aus – zum Auffüllen ihrer Korpstruppe. In scheindemokratischen Wahlen wurden die ernannten Fachausschussleiter und -mitglieder bestätigt.

Die vom Landesvorstand beschlossenen, in Teilen diktatorischen Geschäftsordnungen der Fachausschüsse lassen den Ostersonntagsdespoten nach wie vor die freie Hand bei der Besetzung der Ausschüsse. Unliebsame Mitglieder müssen natürlich erst gar nicht aufgenommen werden: „Der Landesvorstand der Alternative für Deutschland LV Bayern hat ein jederzeitiges Vorschlags- und Vetorecht zur Aufnahme oder Ablehnung eines Mitglieds in den Landesfachausschuss.“ Demokratie sieht anders aus. Wie nahezu alles in der AfD Bayern, blieb die Arbeit der Fachausschüsse bisher vollkommen im Dunkeln. Die Ergebnisse werden den Parteimitgliedern erst auf oder allenfalls kurz vor Parteitagen zum schnellen Abnicken vorgelegt werden. Es ist zu überprüfen, inwieweit die undurchsichtigen Fachausschüsse der Ostersonntagsbande Parteiorgane sind. Parteiorgane und ihre Rechtsordnungen sind gesetzlich zu einem Mindestmaß an Demokratie verpflichtet und müssen durch demokratische Wahlen bzw. Abstimmungen zustandekommen.

In ihrer Kontroll- und Machtgier entschieden die Ostersonntagsschurken die Anzahl der Landesvorstände bewusst gering zu halten. Seit dem Rücktritt Marie von Kienlins tummeln sich im Landesvorstand lediglich 6 gewählte Glücksritter, Pleitiers und verkrachte Existenzen. Im Vergleich dazu hat die AfD Baden-Württemberg 14 Landesvorstände. Selbstverständlich setzten die Ostersonntagsautokraten auch im Landesvorstand ihre Ernennungs- und Berufungsmanie fort. Von Anfang an kooptierten sie Landesvorstände und ernannten gefügige Funktionäre, um die Erledigung ihrer Vorstandspflichten und -Aufgaben halbwegs zu gewährleisten, um Günstlinge mit Ämtern zufrieden zu stellen und um käufliche Kritiker ruhig zu stellen. Einige Monate lang erfuhren die bayerischen Mitglieder überhaupt nichts über die ausufernden Amigo-Erweiterungen ihres Landesvorstandes. Seit einiger Zeit aktualisiert die Gang stolz ihr Vorstandsorganigramm und jedes Parteimitglied kann nun online nachvollziehen, welcher Günstling und Claqueur gerade in den Landesvorstand kooptiert wurde oder auch wieder in Ungnade fiel, da er plötzlich vom Organigramm verschwand. 8 kooptierte Landesvorstandsmitglieder erweitern aktuell den Ostersonntagsvorstand, darunter die 7 Bezirksvorsitzenden der AfD Bayern sowie Thomas Eisinger, kooptiert als Vorstand Kommunikation/ Online, und Dr. Franz Eibel, kooptiert als Bezirksvorstand und als Vorstand Presse.

War bereits die Ernennung Göschels Fachausschuss-Korpstruppe rechtlich bedenklich, so verstoßen die bayerischen AfD-Diktatoren in ihrer blinden Machtgier mit der überbordenden Kooptation von Vorstandsmitgliedern seit Monaten mehrfach gegen §11 (2) des deutschen Parteiengesetzes:

„Dem Vorstand können Abgeordnete und andere Persönlichkeiten aus der Partei kraft Satzung angehören, wenn sie ihr Amt oder ihr Mandat aus einer Wahl erhalten haben. Der Anteil der nicht nach § 9 Abs. 4 gewählten Mitglieder darf ein Fünftel der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht übersteigen.“

1. Der kooptierte Landesvorstand Thomas Eisinger ist Bayerns Superkooptierter. Er hat kein Amt oder Mandat aus einer Wahl inne. Auch in seinem Kreisverband wurde der intrigante Augsburger lediglich in den Kreisvorstand berufen und fungiert nur als kooptierter Vorstand. Die Kooptation Thomas Eisingers in den bayerischen Landesvorstand ist somit rechtswidrig und verstößt gegen das Parteiengesetz.

2. Gesetzlich steht dem bayerischen Landesvorstand nur die Kooptation eines Landesvorstandsmitglieds zu. Die Ostersonntagsbande kooptierte rechtswidrig mindestens 7 Landesvorstände und verstößt damit gegen das Parteiengesetz.

Wir erinnern an das Wahlprogramm der AfD: „Wir fordern, den Rechtsstaat uneingeschränkt zu achten.“

Ohne jeden Zweifel widersprechen sowohl die Idee wie die Praxis einer derartigen manipulierten Elitenbildung in der AfD Bayern durch Kooptation und Ernennung (sowie beeinflußten und scheindemokratischen Wahlen und Abstimmungen) den Prinzipien und der politischen Wirklichkeit echter demokratischer Ordnungen. Jede demokratische Partei geht von der Gleichheit der politischen Rechte und Chancen aller Parteimitglieder aus. Jede demokratische Partei setzt die Mitwirkung aller Parteimitglieder bei der Bildung des politischen Willens, der demokratischen Kontrollierbarkeit und Beeinflussbarkeit aller Parteientscheidungen voraus. Die Herausbildung einer Parteiminderheit, der das Geschäft der Parteiführung und -verwaltung auf Grund besonderer, von der Ostersonntagsbande geförderter, gezüchteter, sozialer Qualitäten ohne jede Begrenzung obliegt und die nur gelegentlich aus dem Reservoir der Mitglieder durch Kooptation und Ernennung (und durch manipulierte Wahlen) von oben her ergänzt wird, bedeutet einen unaufhebbaren Widerspruch zum Grundanliegen jeder demokratischen Partei: Die Auffassungen und Meinungen der Parteimitglieder müssen in allen ihren Schichten und Willensgruppen in Übereinstimmung gebracht werden mit dem politischen Willen, der in den Parteiorganen gebildet wird. Der Gesetzgeber verabschiedete u.a. den §11 (2) des Parteiengesetzes vor diesem Hintergrund: Die innerparteiliche Demokratie ist ein Gebot unserer Rechts- und Staatsordnung und es gilt innerparteiliche Diktaturen zu verhindern, die sich zur Gefahr für unser Staatswesen insgesamt ausweiten können.

Das Prinzip der innerparteilichen Demokratie ist im Grundgesetz und im Parteiengesetz verankert und sieht eine Willensbildung von unten nach oben vor. Nicht von oben nach unten, wie das gerade in der AfD allerorts abläuft. Mitgliederbeteiligung und Mitbestimmung beschränkt sich im Augenblick nur aufs Ja-Sagen. Schon ein zaghaftes, schüchternes Nein kann pogromartige Verfolgungen in der AfD auslösen. Der beschriebene undemokratische und diktatorische Zustand des bayerischen Landesverbandes steht dabei exemplarisch für die Situation vieler Landesverbände und stellt eine Schande für eine Partei dar, die angeblich für mehr Demokratie steht.

Wir empfehlen allen demokratisch gesinnten und engagierten Parteimitgliedern sich für ein Mindestmaß innerparteilicher Demokratie einzusetzen und den Rechtsweg einzuschlagen, d.h. zunächst gegen den Landesvorstand wegen des Verstoßes gegen §11 (2) der Parteiengesetzes beim Landesschiedsgericht zu klagen und dann im Falle der zu erwartenden und widerrechtichen Verschleppung und Abweisung des Verfahrens durch das linientreue, gleichgeschaltete Schiedsgericht in die nächste Instanz zu gehen. Außerdem ist es zu befürworten, die Anzahl der demokratisch gewählten Landesvorstandsmitglieder zu erhöhen.

Landesparteitag in Niedersachsen – auch Deutschlands bekanntester Fahnenschwenker tritt an

Außerordentlicher Landesparteitag der AfD Niedersachsen am 23.11.2013

Hoffnungsvoll gründete sich die AfD Niedersachsen am 1. Mai dieses Jahres und wählte den ersten Landesvorstand. Trotz der teuren Anschaffung eines Feuerwehrwagens für den Wahlkampf und anderer orgiastischer Ausgaben, war die anfängliche Euphorie schnell verflogen. Innerhalb kürzester Zeit zerstritt sich der niedersächsische Landesvorstand um den langzeitarbeitslosen Spitzenkandidaten und Modelleisenbahn-Fan Ulrich Abramowski bis zur Handlungsunfähigkeit. Holger Faustmann, der stellvertretende Landesvorsitzende, warf schnell das Handtuch und trat aus „persönlichen Gründen“ aus dem Vorstand zurück und aus der Partei aus. Während sich die einfachen Mitglieder frohgemut im Wahlkampf und als Spenden-Melkkühe aufopferten, erheiterte selbst der Besuch manch weiblicher Vorstandskollegen aus anderen Bundesländern, deren Kurzreisen der Landesschatzmeister Bodo Suhren selbstverständlich zu erstatten hatte, die Vorstandsgemüter nur kurzfristig. Immerhin versäumten es die weitblickenden Gründungsdilettanten, Rechnungsprüfer zu wählen, um die Stimmung im Vorstand nicht noch weiter zu dämpfen.

Werden die niedersächsischen Brandherde gelöscht?

Werden die niedersächsischen Brandherde gelöscht?

Der Alternative Newsletter erhielt zahlreiche Verzweiflungsemails niedersächsischer Parteifreunde. „Mir reicht es nun in/mit dieser Partei AfD, die für mich persönlich mittlerweile keine Alternative mehr ist und sich offensichtlich von Anfang an (schon über die WA 2013) und dann sehr schnell weiter, leider zu einem Sammelbecken zu vieler illustrer, dubioser Figuren, die ich z.T. persönlich (u. a, schon in Berlin ) kennen gelernt habe (Glücksritter, gescheiterte Existenzen, Emporkömmlinge, Geschäftemacher und Dilettanten), auf allen Ebenen entwickelt hat und die anfängliche Gründungseuphorie nachweislich durch peinliches, nicht mehr akzeptables “Hauen und Stechen” verdrängt und abgelöst wurde.“ schrieb ein Niedersachse im August. Weiter in einem Austrittsschreiben: „Deutschtümelnde rechte Nationalisten, nicht nur im niedersächsischen Landesverband, gegen die gar nicht oder nur halbherzig vorgegangen wird (z.B.in Göttingen auch noch gewählt) wobei diese Probleme sogar vom kooptierten AfD-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Ullrich, ebenfalls aus Göttingen, unverständlicherweise negiert werden. Die in vielen Fällen von Anfang an und nicht nur von mir vermutete, viel zu laxe oder so gut wie nicht stattgefundene Neumitglieder-Überprüfung in vielen Landesverbänden zeigt nun anscheinend seine ganze negative Wirkung in der AfD-Mitgliedschaft.“

Am kommenden Samstag ist es soweit. Wird es den Niedersachsen gelingen, einen Landesvorstand zu wählen, der die AfD Niedersachsen nicht weiter paralysiert und herabwirtschaftet, sondern der dem Namen „Alternative für Deutschland“ gerecht wird?

Ulrich Abramowski konnte sich keinen persönlichen Eurorettungsschirm sichern, da die AfD den Einzug in den Bundestag knapp verpasste. Er ist chancenlos in der bundesweiten Kungelei um aussichtsreiche Listenplätze für die Europawahlen und wohl auch nicht weiter tragbar. So wird er nicht mehr zur Wahl als Landesvorsitzender zur Verfügung stehen und sich nach einer anderen Einnahmequelle umsehen. Andere Landesvorstände treten wieder an, darunter auch Nachwuchshoffnungen wie der 73-jährige Scheinadelige Wilhelm von Gottberg, der zum „inner circle“ der Kreuzritterin Beatrix von Storch zählt und die Grenzen Ostpreußens als nicht endgültig sieht. (siehe Alternativer Newsletter vom 20.11.2013). Rege Zustimmung und Unterstützung erhält er durch überzeugte Monarchisten in der AfD, wie etwa dem Ehepaar Volta, welches sich das alte, deutsche Kaiserreich zurückwünscht: http://www.volta.de/html/frame-m.htm . Kerstin Volta bewirbt sich für den stellvertretenden Landesvorsitz, ersatzweise aber notfalls auch als Beisitzerin. Ihre politischen Schwerpunkte sieht sie in der Bildung und in der Erhaltung der deutschen Kultur und Sprache, die nach ihrer Einschätzung dem Untergang geweiht sind. Fremdsprachen hält sie allerdings im Land des Export-Vizeweltmeisters, das kürzlich einen neuen Rekord in der Handelsbilanz erreichte, nicht als Teil der Bildung. Die Deutschen sollten sie „nur auf freiwilliger Basis beherrschen.“ Wenn Deutschland endlich wieder Kaiserreich sein wird und die von Gottbergs und von Storchs ihre Güter zurückerhalten werden, dann werden die Scheinadeligen unter dem Motto „nur noch Deutsche aufs Feld“ sicherlich ausreichend Arbeitsplätze für ihre Untertanen, Mägde und Knechte schaffen, um die bisherige Ausfuhr unserer Spitzentechnologie mit Leichtigkeit kompensieren zu können.

Um den Landesvorsitz bewirbt sich unter anderem Paul-Armin Hampel, der schon seit längerem am Tropf der AfD Niedersachsen hängt. Quellen kolpoltieren, es seien größere Summen für eine AfD-Vortragsreihe des früheren ARD-Mannes ausgegeben worden. Nachdem diese Honorare versiegten, vermietet Hampel mittlerweile sein selbst bewohntes Forsthaus für 95 € pro Übernachtung. Da möchte man dann schon ins Europaparlament, sonst hat die junge Frau bald keine Lust mehr. Auch Dieter Baltes, der stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbandes Ems-Weser ist ein Kandidat bester Güte. Seit 2009 ist er arbeitslos. Anscheinend ist er zu gut, um eingestellt zu werden, da sich dann keiner mehr seines Postens sicher sein kann. Glücklicherweise arbeitet seine Freundin und ihr Wohnhaus gehört ihren Eltern. Selbstverständlich kandidieren auch ehemalige Mitglieder der rechten Splitterpartei DIE FREIHEIT. So rechnet sich die Krankenpflegerin Alexandra Kriesinger gute Chancen auf den Posten der Beisitzerin aus. Trotz ihrer parallelen Mitgliedschaft in der FREIHEIT, war sie Kreiskoordinatorin in Hildesheim und ist mittlerweile Kreisvorsitzende, nachdem sie den bisherigen Vorsitzenden loswurde. Endlich kann auch ihr Ehemann Ralf Kriesinger, der ehemalige Pressesprecher der FREIHEIT in Niedersachsen („Deutschland: Geberland, abgebrannt und überrannt.“), aufrücken. Am ersten Parteitag der AfD Niedersachsen war er ja bereits als Mitglied der Zählkommission mit an Bord, als gleichzeitiges Mitglied der FREIHEIT. Nur zur Erinnerung: Laut § 2 der Bundessatzung der AfD ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in der AfD und in einer konkurrierenden Partei grundsätzlich ausgeschlossen. Mit Freude ignoriert die AfD-Führung bei Mitgliedern rechter Splitterparteien sämtliche Satzungverstöße.

Ex-Mitglied des Arbeitskreises der Russlanddeutschen in der NPD Kandidat für den Landesvorstand der AfD Niedersachsen Sein Programm: „ICH BIN DIE ECHTE ALTERNATIVE“

Viktor Kasper
Ex-Mitglied des Arbeitskreises der Russlanddeutschen in der NPD
Kandidat für den Landesvorstand der AfD Niedersachsen
Sein Programm: „ICH BIN DIE ECHTE ALTERNATIVE“

Während AfD-weit demokratische und fähige Mitglieder erfolgreich an ihrem aktiven und passiven Wahlrecht auf Parteitagen gehindert und aus der Partei beseitigt und gemobbt werden, auch mit Hilfe der bei Länder- und Provinzfürsten immer beliebteren Methode des Parteiausschlussverfahrens, freuen sich die niedersächsischen Parteimitglieder bereits auf den morgigen Auftritt eines altbekannten NPD-Publikumslieblings. Der 64-jährige Russlanddeutsche Viktor Kasper sorgte mit seiner Fahnen schwenkenden Performance auf dem Gründungsparteitag in Berlin für bundesweites Aufsehen und Berichterstattung (siehe z.B. Bild am 20.04.2013). Bei seinem Eintritt gab er als Parteizugehörigkeiten nur die rechtspopulistische Schill-Partei an, allerdings war er im 2008 gegründeten „Arbeitskreis der Russlanddeutschen in der NPD“ federführend aktiv, zeigte sich auf zahlreichen NPD-Veranstaltungen und meldete 2009 in der Nähe Göttingens eine Veranstaltung an, die die Behörden wegen der Nähe zu rechtsextremen Kreisen untersagten.

Weil die AfD Niedersachsen den „Braunen Kasper“ gerne loswerden wollte, verwehrte der Landesvorstand Kasper den Zutritt zum Gründungsparteitag der AfD Niedersachsen am 01.05.13. Mit dem Ergebnis, dass die Listenaufstellung zur Bundestagswahl drei Wochen später wiederholt werden musste, da sich der Ausschluss Viktor Kaspers als unrechtmäßig herausstellte. Er kandidierte schließlich zur Aufstellung der Bundestagsliste. Seitdem versuchen die Niedersachsen, den Kasper loszuwerden und strengten ein Parteiausschlussverfahren an, das nun ausging, wie das berüchtigte Hornberger Schießen: Erfolglos! Landes- und Bundesschiedsgericht kamen sich in die Quere, die beteiligten Juristen stritten sich um Verfahrensfragen und am Ende der unendlichen Geschichte wird Viktor Kasper morgen für den Landesvorstand kandidieren. Sein Programm: „ICH BIN DIE ECHTE ALTERNATIVE.“

Es fehlt eigentlich nur noch, dass der „Braune Kasper“ gewählt wird.

Beatrix von Storchs Adelsbande: Blaues Blut und Braune Brut

Die blaublütigen „Schläfer“ in der AfD

In der AfD gilt Beatrix v. Storch, geb. Herzogin v. Oldenburg, als prominenteste Vertreterin ihres Standes. Sie brachte es zu relativem, indes zweifelhaftem Ruhm. In Berlin kandidierte sie auf dem hoffnungsvollen Platz 2 der Bundestagsliste. Sie gilt als AfD-Thinktank mit einem ebenso umfassenden wie undurchsichtigen Netzwerk. Ihre Vereine, Publikationen und Internetblogs bedienen vor allem die ultrakonservative, fundamental-christliche, nationalistische und „adelige“ Klientel. Eine Abgrenzung zum Faschistoiden gelingt nur schwer. Eckpunkte sind dabei Schwulenhass, Ausländerhass, Gottesfurcht (natürlich nur im christlichen Sinne), anachronistisches Familienbild (Frau als Gebärmaschine) und vor allem Republikhass. Der Eliten-Staat soll es richten: „Adelige“, Wirtschaftsbosse, Wissenschaftler. Politische Teilhabe soll getarnt werden durch Plebiszite, welche die Vorgaben der Obrigkeit nur noch abzusegnen bräuchten bei gleichzeitiger Beschneidung der repräsentativen Demokratie (Kastration des Parlaments).

AfD-Chef Bernd Lucke-Bismarck lässt Beatrix v. Storch weitgehend autonom agieren, wohl in der Hoffnung, deren Netzwerk könne ihm zum Wohle gereichen. Er selbst verachtet echte Mitbestimmung (siehe Procedere zum 10-Thesen-Anti-Islam-Papier). Dafür nimmt er auch in Kauf, dass etwa 90% des sog. Adels das Regime von Adolf Hitler unterstützt hatte und damit ihren Stand auf Dauer diskreditierten (siehe auch FAZ 28.03.2007: „Blaues Blut und braune Brut“) – trotz der wenigen Helden, z.B. um Claus Schenk Graf von Stauffenberg, Henning von Treschow und Peter York Graf von Wartenburg.

Bernd Lucke – Bismarck plädiert für eine Eliten-Herrschaft, das Adelsnetzwerk dient als Basis zur AfD-Diktatur

Bernd Lucke – Bismarck
plädiert für eine Eliten-Herrschaft, das Adelsnetzwerk dient als Basis zur AfD-Diktatur

Von den ca. 60.000 sog. Adeligen in Deutschland tummeln sich überproportional viele „vons“ in der AfD. Schaut man genau hin, so besetzen sie häufig Schlüsselpositionen nach der Devise „in der Masse unbemerkt“. Wir schauen indes noch genauer hin und – erkennen Strukturen eines Adelsnetzwerks, das nicht nur ein Revival der Bismarck’schen Politik fordert (Frankfurter Rundschau 11.09.2013: „Mehr Bismarck wagen“). Vielmehr zielen diese blaublütigen „Schläfer“ auf den Umsturz unserer Republik.

Adel – existiert dieser überhaupt?

Mit der Einführung der Weimarer Reichsverfassung (WeimRV) im Jahre 1919 wurde die Monarchie und der Adel als Stand abgeschafft. Deutschland wurde erstmalig zu einer Republik. Gem. Art. 109 Abs. 3 WeimRV gelten frühere Adelszeichen, seien diese tituliert oder untituliert, nur noch als gewöhnliche Bestandteile des Familiennamens. Aus „Graf Johannes Koks von der Gasanstalt“ wurde „Johannes Graf Koks von der Gasanstalt“, wobei juristisch die Namensbestandteile nur noch willkürliche Buchstabenkombinationen darstellen ohne jegliche Bedeutung (Reichsgericht am 27.11.1924, RGZ 109, 243, 253 (1925) = StAZ 1925, 250). Das Grundgesetz übernahm diese Anordnung als Bundesgesetz (Art. 123 Abs. 1 GG, BVerwGE 23, 344, 345). Darüber hinaus verbietet Art. 3 GG die Unterscheidung zwischen „bürgerlichen“ und „adeligen“ Namen. Es existieren nur noch „gesetzliche Namen“ bestehend aus irgendwelchen Silben ohne Bedeutung.

Wilhelm II. (1859 – 1941) Deutscher Kaiser 1888 – 1918, AfD-Vorbild

Wilhelm II. (1859 – 1941)
Deutscher Kaiser 1888 – 1918, AfD-Vorbild

Obgleich das Kaiserreich mit Wilhelm II. vor 94 Jahren verschwand, sprechen Medien (vor allem die Boulevardpresse) und Bevölkerung, mitunter sogar Ämter und Behörden noch heute vom „Adel“ in Deutschland, als ob niemals die Weimarer Reichsverfassung oder das Bonner Grundgesetz eingeführt worden seien. Indes, der Adel ist 1919 untergegangen! Die Republik kennt infolgedessen nur „ehemalige Adelige“ oder „frühere Adelige“, wobei sich dies auch nur auf die vor 1919 geborene Generation beziehen kann. Der nach 1919 geborene „VON“ stellt in einer Republik nur noch einen „Schein-Adeligen“ dar, denn er war nie adelig. Er wurde in der Republik geboren (vgl. DIE PRESSE 29.09.2012). Streng betrachtet, existieren in Deutschland heute nur noch Schein-Adelige, niemals „ehemalige Adelige“ (außer die vor 1919 geborene Generation, sofern nicht inzwischen verstorben). In der Bundesrepublik leben z.Z. etwa 60.000 Schein-Adelige.

Sebastian-Johannes Prinz v. Spoenla-Metternich ist selbst dieser Edelkaste entsprungen. Er kritisiert vor allem die sog. Deutschen Adelsverbände, die ihre „Reservatrechte“ unzulässig verteidigten. Mit subtiler und hartnäckiger Lobbyarbeit sorgten die ehemaligen Adeligen dafür, dass niemand in Deutschland die Abschaffung der Monarchie wirklich bemerkt habe. Spoenla-Metternich weiss auch warum: „Bei einer eventuellen Änderung der Staatsform sollen die alten Machtstrukturen sofort wieder erkennbar sein“ (DER SPIEGEL 10.05.1999). Ziel des sog. deutschen Adels sei nach wie vor das staatspolitische „come-back“, sagt auch S. Prinz von Schoenaich-Carolath als Präsident der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände während einer Adelstagung am 30.09.1994 in Dresden (Deutsches Adelsblatt 1994, S. 229, 231) – die „Adeligen als Schläfer“, als Feinde der Republik! Vielleicht wettern die Kaisertreuen um Beatrix von Storch deshalb gerne und oft gegen „islamische Schläfer“, um nicht selbst als Verfassungsfeinde enttarnt zu werden.

Das DEUTSCHE ADELSBLATT als „Mitteilungsblatt der Vereinigung der deutschen Adelsverbände“ meint, der „Deutsche Adelsrechtsausschuss“ (ein selbsternanntes Organ zu Überwachung der „Adelszugehörigkeit“) fungiere dem

Grundverständnis nach stets als Provisorium, vorbehaltlich der späteren Zustimmung eines restituierten Monarchen.“

– „Deutsches Adelsblatt“ Nr. 12 vom 10.12.2002, Seite 316 –

Damit stellen sich die sog. Deutschen Adelsverbände offen gegen das Grundgesetz, denn die Monarchie wurde 1919 abgeschafft. Zu Recht meint das Bundesverfassungsgericht:

Mit In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 (RGBl S. 1383) und der Verfassung Preußens vom 30. November 1920 (Preußische Gesetzessammlung, S. 543) wurde jeweils die republikanische Staatsform eingeführt. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 wurde aufgehoben (Art. 178 Abs. 1 WRV). Art. 81 Abs. 1 der preußischen Verfassung hob die Verfassung vom 31. Januar 1850 auf …. Seit dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes steht der Wiedereinführung der Monarchie Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG entgegen … die Ehe- und Familientraditionen von adeligen Familien (haben) heute keine Bedeutung mehr (vgl. Herzog, Art. 20 Anm. III. Rn. 5-8 in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Stand September 1980; Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band I, 2. Aufl., 1984, § 17 II. 2.).“

– Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2248/01 am 22.03.2004 –

 Die sog. Adelsverbände gehören streng genommen vom Verfassungsschutz beobachtet wg. Verfassungshochverrats. Wünschenswert wäre auch eine „Österreichische Lösung“, wonach sämtliche frühere Adelszeichen auch als Namensbestandteil verboten werden. Doch die Durchlauchten meinen es ernst mit dem „come-back“ monarchischer Strukturen in Deutschland. Beatrix von Storch spielt die Vorreiterin. Hier eine kleine Auswahl des Adels-Netzwerkes in der AfD:

Beatrix von Storch Kopf der AfD-Adelsbande strebt ein „come-back“ des monarchischen Staates an

Beatrix von Storch
Kopf der AfD-Adelsbande
strebt ein „come-back“ des monarchischen Staates an

Beatrix von Storch, geb. Herzogin von Oldenburg

Die Rechtsanwältin in Berlin (*27. Mai 1971 in Lübeck), geb. Herzogin von Oldenburg, steuert mit ihrem Ehemann Sven von Storch mehrere politische Organisationen, die Internetzeitung FreieWelt.net und das Internetportal www.Abgeordneten-Check.de. Sie verfolgt primär marktradikal-rechtspopulistische Positionen und eine christlich-konservative Familienpolitik des Mittelalters. Politische Mitwirkung soll auf deklaratorische Zustimmung reduziert werden, z.B. durch Plebiszite als Absegnung der Politik von Oben. Viele AfD-Mitglieder erkennen diese Hinterlist indes nicht und glauben an Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess von unten. Dies ist jedoch im System der Storchs, Luckes, Petrys, Adams, und Gaulands überhaupt nicht vorgesehen (siehe die 10-Anti-Islam-Thesen Bernd Lucke zu Vernebelung des AfD-Einfaltspinsels, der per E-Mail „Hurra“ schreien durfte, sonst nichts).

Die vom Ehepaar Storch geförderte politische Strömung wird auch als deutsche rückwärtsgewandte „Tea-Party“ bezeichnet (siehe Jens Berger in „NachdenkSeiten“ vom 08.09.2011). Beatrix‘ Mutter ist Felicidade Anita Herzogin von Oldenburg, geb. Gräfin Schwerin v. Krosigk, Tochter des NS-Reichsfinanzministers Johann Ludwig (Lutz) Graf Schwerin von Krosigk. Beatrix‘ Vater ist Huno Herzog von Oldenburg. Er unterhält traditionell profunde, weil historisch gewachsene Verbindungen nach Russland. Beatrix von Storch ist u.a. in den Gremien der folgenden Organisationen vertreten:

(Quellen: Websites der genannten Organisationen sowie Abdrucke Vereinsregister vom 28. März 2013 beim Amtsgericht Charlottenburg – Registergericht: Zivile Koalition e. V. VR 24938 B; Amtsgericht Bonn – Registergericht: Der BürgerKonvent e.V. VR 8133; Amtsgericht Charlottenburg – Registergericht: Allianz für den Rechtsstaat e.V. VR 25824 B; Amtsgericht Charlottenburg – Registergericht: Institut für strategische Studien e.V. VR 25931 B)

Beatrix von Storch war Direktkandidatin der AfD für Berlin Mitte und ist Mitglied der marktradikalen Friedrich August von Hayek Gesellschaft, die einen selbsterwählten Eliten-Staat forciert. Den Auftrag der sog. Adelsverbände auf ein staatspolitisches „come-back“ nimmt Beatrix von Storch sehr ernst.

Reichstagssitzung 04.05.1941 links hinter Goebbels (in schwarzer Uniform): Beatrix von Storchs Großvater  Lutz Graf Schwerin von Krosigk, NS-Reichsfinanzminister 1933 - 1945

Reichstagssitzung 04.05.1941
links hinter Goebbels (in schwarzer Uniform): Beatrix von Storchs Großvater
Lutz Graf Schwerin von Krosigk, NS-Reichsfinanzminister 1933 – 1945

Ihre Durchlaucht knüpft seit rund 20 Jahren ein dichtes Netz mit erzkonservativen, christlich-fundamentalen und im Graubereich faschistoider Tendenzen befindlichen Institutionen bzw. Personen. Kern ihrer Forderung war und ist die Rückgabe enteigneter Güter in Ost-Deutschland („Rückgabe von konfisziertem Eigentum auf dem Territorium der SBZ – siehe Storchs Selbstvorstellung unter „DER RECHTSSTAAT.de“).

v.l.n.r.: Antje v. Storch (Beatrix' Schwiegermutter), Sven v. Storch (Beatrix Ehemann), Beatrix v. Storch sowie deren Eltern Felicidade Anita Herzogin v. Oldenburg und Huno Herzog v. Oldenburg

v.l.n.r.: Antje v. Storch (Beatrix‘ Schwiegermutter), Sven v. Storch (Beatrix Ehemann), Beatrix v. Storch sowie deren Eltern Felicidade Anita Herzogin v. Oldenburg und Huno Herzog v. Oldenburg

Wichtige Positionen ihres Netzwerkes vergibt Beatrix von Storch – wie im Hochadel seit Jahrhunderten üblich – am liebsten an die weit verzweigte Verwandtschaft, denn das Band der Familie hält fest: Beatrix‘ Familienbande. Am 15.9.2013 kritisierte die Tageszeitung „Die Welt“ Beatrix von Storch wegen der „Zweckentfremdung von Vereinsgeldern“ des Vereins Zivile Koalition. Wieweit die Kritik zutreffend ist, ist umstritten (DIE WELT 15.09.2013: Das Rätsel um ein Schließfach mit 98.000,– EURO). Mancher Bundesvorständler erkennt die Korrelation zu einer ominösen Rechnung über 104.000,– EURO an die AfD. Diese war im Oktober 2013 eingetroffen für angebliche Dienstleistungen im Zuge der „Geldbombenaktion“ (siehe AN Bericht vom 21.09.2013).

Recherchen ergaben, dass diese obskure Rechnung über 104 TEURO von einer Schein-Firma gestellt wurde (20% des erwirtschafteten Geldsegens), die erst wenige Tage vor der „Geldbombenaktion“ gegründet worden war (danach wieder aufgelöst). Es könnte sein, so ein BuVo-Mitglied, das aus Angst vor den AfD-üblichen Pogromen nicht namentlich genannt werden möchte, dass hier Geld zweckentfremdet aus der AfD abgesaugt wurde.

DIE WELT recherchiert in die gleiche Richtung (siehe WELT INVESTIGATIV vom 17.09.2013). Ein anderes BuVo-Mitglied wörtlich: „Wenn das rauskommt, dann sind Lucke/Petry/Adam erledigt. In der Bundesgeschäftsstelle brennt die Luft“. Dumm nur, dass vor allem AfD-Lemminge an ein monetäres Feuerwerk glauben, anstatt an Schwarzgeld. Die AfD-Einfaltspinsel in den Landesverbänden werden jetzt gezwungen, auf etwa 80% der staatlichen Parteienfinanzierung zu verzichten (sog. Kompromiss auf dem Kasseler „Konvent“, ein in der Satzung nicht vorgesehenes Gremium von Luckes Gnaden ohne Legitimation durch den Parteitag), damit Lucke-Bismarck schnell die verdeckten Großspenden zurückzahlen kann – um seinen Hals zu retten.

Beatrix von Stroch verweist bzgl. der dubiosen 98 TEURO mehrfach auf die Einsichtrechte der Mitglieder des Vereins „Zivile Koalition e.V.“. Sie suggeriert damit eine Kontrolle der Finanzen und eine Instanz, die im Falle von Unregelmäßigkeiten auch die beiden Vorsitzenden – Sven und Beatrix von Storch – ablösen könnte. Der Verein hat nach Auskunft von Frau von Storch derzeit sieben stimmberechtigte Mitglieder. Die aktuelle Satzung haben im Juli 2006 auch sieben Mitglieder unterschrieben:

1. Beatrix Herzogin von Oldenburg (seit der Hochzeit: von Storch)
2. Sven Andreas von Storch (ihr Ehemann)
3. Huno Herzog von Oldenburg (ihr Vater)
4. Felicidade Herzogin von Oldenburg (ihre Mutter)
5. Ingrid Krüger
6. Botho Graf von Eulenburg
7. Konstatin Herzog von Oldenburg (Sohn des Bruders ihres Vaters – also ihr Cousin)

Fünf der 7 Mitglieder sind also unmittelbare Verwandte und 4 auf dem obigen Familienfoto zu erkennen. Eine effektive Kontrolle des Vereinsgeschehens in der „Zivilen Koalition e.V.“ ist damit faktisch ausgeschlossen. Man bleibt „unter sich“. Und falls es den Verein einmal nicht mehr geben oder wenn er nicht mehr als steuerbegünstigt anerkannt sein sollte, geht sein gesamtes Vermögen selbstverständlich an den Oldenburgisch-Russischen Förderverein, den das Mitglied der „Zivilen Koalition e.V.“ Huno Herzog von Oldenburg, Beatrix von Storchs Vater, leitet.

Am 28.08.2013 erschien in der FAZ eine ganzseitige Insertion des „Freundeskreis der AfD“. Dieser Freundeskreis stellt postdemokratische und restitutionelle Forderungen. Auch hier lautet die Kernforderung „Wir wollen, dass alle deutschen Kommunismus-Opfer im einstigen DDR-Gebiet ihr Recht bekommen“ – vor allem Adelige, selbstredend!Hinter dem sog. Freundeskreis stecken Beatrix v. Storch und ihre Adelsbande (siehe „Wer ist der Freundeskreis der Alternativen für Deutschland?“). Ein dicht geknüpftes Netz aus ehemaligen und aktiven Schein-Adeligen dominiert. In deren Mittelpunkt stehen u.a. die „Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V.“ (Bundesvorsitzender der ARE ist Manfred Graf von Schwerin) und das „Heimatverdrängte Landvolk e.V.“ (Präsident der HLV ist Günther Alexander von Wittich). Manfred Graf von Schwerin ätzt seit Jahren gegen die ostdeutsche Bodenreform in den Jahren 1945 bis 1949, siehe NWZ 21.10.2006. Alle Schein-Adeligen werden von einem einzigen Gedanken beseelt: Rückgabe ehemaligen Grundbesitzes, Restitution alter Herrschaftsstrukturen!

Die letzte Publikation der von Storchs im sog. Genealogischen Handbuch des Ades (GHdA) erfolgte im Jahre 2000 (Band 121)., die der Oldenburgs im Jahre 2004 (Band 133).

Hubertus von Below (Landesvorstand Sachsen)

Wie immer, wenn über antidemokratische und restaurative Personen aus dem Kreise der Schein-Adeligen berichtet werden soll, darf Hubertus von Below nicht fehlen. Er ist Beatrix von Storchs Statthalter in Sachsen und einer der emsigsten Demokratie-Pyromanen. Wo er kann, brennt er alles nieder. Hubertus von Below gehört zu den unauffälligsten und zugleich effektivsten Demokratievernichtern. Die Below’sche Republik- und Demokratiefeindlichkeit fußt – wie bei Beatrix von Storch – auf einer langen Familientradition. Ein Vorfahre, Nicolaus Freiherr von Below, war persönlicher (!) Luftwaffenadjudant bei Adolf Hitler.

Hubertus von Below, Beisitzer im AfD-Landesvorstand und Stadtrat in Grimma, war bis zu seinem Austritt in 04/2013 Mitglied der sächsischen CDU, trat dann der AfD bei. Er trat zuvor 1994 dem später rechtsextremen “Bund freier Bürger” bei (siehe Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfalen 1999, Seiten 74-77; Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfalen 2000, Seite 64). Auch Karl-Albrecht Schachtschneider und Joachim Starbatty (AfD-Spitzenkandidat in Berlin zur Bundestagswahl 2013) waren neben Hubertus von Below im „Bund freier Bürger“ (siehe auch addn vom 01.09.2013). Man kennt sich, man schätzt sich – seit den frühen 1990er Jahren.

März 1941 (vl.nr.): Nicolaus v. Below, Adolf Hitler, Herman Göring, Hanna Reitsch  und Unbekannt bei der Verleihung des Eisernen Kreuzes (2, Klasse) an die Wehrmachtsfliegerin

März 1941 (vl.nr.): Nicolaus v. Below, Adolf Hitler, Herman Göring, Hanna Reitsch
und Unbekannt bei der Verleihung des Eisernen Kreuzes (2, Klasse) an die Wehrmachtsfliegerin

Schon vor vielen Jahren beklagte sich Schlossherr Hubertus von Below bitter über die DDR-Enteignungen des Adels und forderte die Rückgabe der Latifundien zurück (Junge Freiheit 28.04.2006), nicht ohne zu betonen, dass die Rückkehr der Junker auf ehemalige Güter natürlich zu aller Vorteil gereichen werde. Am 08.08.2009 (!) trägt sich Hubertus v. Below in eine Liste zur „Enteignungsthematik im Osten“ ein – ausgerechnet auf der Internetseite von Beatrix von Storch (siehe derRechtsstaat.de 08.08.2009). Auf Weisung Ihrer Herzoglichen Durchschlaucht schloss sich Hubertus von Below dem Beatrix-von-Storch-Netzwerk der Kaisertreuen an – in der AfD! Dort vertritt er nichts, wirklich gar nichts, außer die Interessen der Schein-Adeligen auf Restauration monarchischer Herrschaftsstrukturen.

Nicolaus von Below zählte zu den engsten Beratern Adolf Hitlers,  hier 3. Person von rechts, 1942 in der Wolfsschanze bei Rastenburg in Ostpreußen

Nicolaus von Below zählte zu den engsten Beratern Adolf Hitlers,
hier 3. Person von rechts, 1942 in der Wolfsschanze bei Rastenburg in Ostpreußen

H. v. Below verschaffte GRÖBAZ Zutritt zu „Adelskreisen“. Nachdem Frauke Petry das Versprechen gab, für die Rückgabe enteigneter Güter einzutreten, sprudelten für sie persönlich (!) die Spenden. Die Schein-Adeligen um Hubertus von Below haben sich das Wohlwollen Frauke Petrys quasi erkauft! Zum Dank führt sie in der Sachsen-AfD ein Terrorregime, eine Art AfD-Junta. Die sächsische AfD-Basis jubelt ihrer Führerin bedingungslos und ergeben zu. Nirgendwo in Deutschland ist das Unterwerfungssyndrom, das Faschistoide so prägnant entwickelt wie im „Freistaat“ Sachsen.

v.l.n.r. „S.K.H.“ Alexander Markgraf von Meißen u. Herzog zu Sachsen Dorothea und Hubertus von Below Verleihung der St.-Heinrichs-Nadel, 28.09.2012, Garnisonskasino Maria Theresia Kaserne, Wien

v.l.n.r. „S.K.H.“ Alexander Markgraf von Meißen u. Herzog zu Sachsen
Dorothea und Hubertus von Below
Verleihung der St.-Heinrichs-Nadel, 28.09.2012, Garnisonskasino Maria Theresia Kaserne, Wien

Laut eigenen Angaben ist der 54jährige 4-fache Vater ein Großgrundbesitzer in Grimma/Sachsen. Er ist seit 2012 Träger der St.-Heinrichs-Nadel des St.-Heinrich-Ordens des vormals in Sachsen regierenden Markgrafen von Meißen. Der St.-Heinrich-Orden ist strickt dem „christlich/abendländischen Handeln und Leben“ verpflichtet und trauert der untergegangenen Monarchie nach. Wie Beatrix von Storch setzt sich auch Hubertus von Below für die Restauration monarchischer Strukturen ein – als sächsisches Adels-U-Boot.

Die letzte Publikation der Familie von Below im sog. Genealogischen Handbuch des Adels (GHdA) fand im Jahre 1983 statt (Band 81).

Alexander Graf zu Castell-Castel (Landesschatzmeister Thüringen)

Alexander Graf zu Castell-Castell (59), geboren in Castell, amtiert z.Z. als Landesschatzmeister der Thüringen-AfD. Der ehemalige Investmentbanker (bis 2007) fungiert aktuell als Geschäftsführer der „Alpha Deutschland e.V.“. Im Vorstand dieses Vereins sitzt ein anderer Schein-Adeliger: Tobias Graf von Bernstorff. Die ALPHA DEUTSCHLAND e.V. ist eine anglikanisch-kirchliche Einrichtung nach englischem Vorbild, die „Kurse für Sinnsucher“ in der christlichen Lehre anbietet (siehe WIKIPEDIA zu Alphakurs). Zudem steht Castell als Ombudsmann im Klinikum Weimar für Patientenbeschwerden zur Verfügung. Gegenüber dem Newsticker am 06.12.2012 gab Graf Castell seine Lebensphilosophie wieder: Jesus Christus.

Alexander Graf zu Castell-Castell moderater Christ mit Potential zum AfD-Helden halbherziger Netzwerker um Beatrix von Storch

Alexander Graf zu Castell-Castell
moderater Christ mit Potential zum AfD-Helden
halbherziger Netzwerker um Beatrix von Storch

Seine Erlaucht (S.E.) Alexander Graf Castell entstammt einer der traditionsreichsten und wohlhabendsten Familien in Deutschland überhaupt. Der Castell-Clan umfasst 3 große Linien: Faber-Castell (die Beistift-Dynastie), Castell-Castell (Bankiersfamilie) und Castell-Rüdenhausen (Bankiersfamilie). Das fürstliche Haus Castell ist verwandtschaftlich eng mit der herzoglichen Familie Oldenburg und dem kaiserlich-königlichen Haus der Hohenzollern verbunden, siehe

Casteller Nachrichten Nr. 41/2011, ab Seite 4

sämtliche Castell-Nachrichten unter

https://www.castell-bank.de/casteller-nachrichten.html)

Die Castell’sche Bankiersfamilie war tief in die Enteignungen jüdischer Familien während des NS-Regimes verstrickt, wie das Buch „Die ‚Jüdischen Konten‘ der Fürstlich Castell’schen Credit-Casse und des Bankhauses Karl Meyer KG“ (2005) nachweist. Immerhin, dieses Buch wurde vom ehemaligen Fürstenhaus selbst in Auftrag gegeben, wenn auch an einen „Standesgenossen“ (Jesko Graf zu Dohna, Leiter des Familienarchivs), so dass nur ein bißchen Schuld eingestanden wird. Eine schonungslose Reflexion der eigenen Verstrickung sieht sicher anders aus.

Clementine Gräfin zu Castel-Rüdenhausen (1912-2008) war während des NS-Regimes eine hohe Reichsjugend-Funktionärin im Bund Deutscher Mädchen (BDM). Sie trat im Jahre 1933 – wie viele Familienmitglieder des Castells – in die NSDAP ein (vgl. Jonathan Petropoulos: Royals and the Reich: The Princess von Hessen in Nazi Germany, Oxford University Press, Oxford 2006, S. 381)

Alexander Graf zu Castell-Castell ist ein Cousin der Beatrix von Storch, geb. Herzogin v. Oldenburg. Den Vorsitz im Aufsichtsrat der Castell-Bank in Würzburg führt Andreas de Maizière, älterer Bruder des jetzigen Verteidigungsministers Thomas und Cousin des letzten DDR-Ministerpräsidenten Lothar de Maiziere. Andreas de Maizière musste wegen eines Geldwäscheskandals in 2005 den Vorstand der Commerzbank verlassen (DER SPIEGEL 24.10.2005). Geldadel und traditioneller Adel reichen sich die Hände nach dem Motto „manus manum lavat“ (eine Hand wäscht die andere).

S.E. Alexander Graf zu Castell-Castell war vor seiner Assimilation als „Adeliger“ das schwarze Schaf der Familie: Er verdingte sich u.a. wegen seiner angenehm sonoren Stimme als Vorleser für Hörbücher (siehe horchbuch.de) und wollte gar nicht so recht in die Scheinwelt der Erlauchten passen. Eine Rest-Rebellion erhält er sich bis heute: Den Familiennamen verkürzt er stets auf „Castell“ – in der Masse unauffällig bleiben, wie es „Adelige“ üblicherweise pflegen.

Heute zählt Alexander Graf zu Castell-Castell zum Netzwerk um Cousine Beatrix. Als ehemaliger Investmentbanker und Geschäftsführer der Weimarer Diakonie bemüht er sich um einen interreligiösen Austausch zwischen den Anglikanischen und der Evangelischen Kirche, aber auch zu den Freikirchen. Castell hätte das Potential zum AfD-Helden, wenn seine ausgleichende Art den interreligiösen Ausgleich zum Judentum und zum Islam umfasste. Auch diese Glaubensgemeinschaften kennen Castells Heiligen als Teil ihrer eigenen Religion: Jesus Christus.

Die letzte Eintragung des Hauses Castell im sog. Genealogischen Handbuch des Adels (GHA) finden wir im Jahre 2001 (Band 124)

Eberhard Freiherr von dem Bussche-Hünnefeld (AfD-Sprecher Hessen)

Eberhard v. dem Bussche-Hünnefeld wurde 1961 in Amberg/Oberpfalz geboren. Der selbständige Asset Manager (Vermögensverwalter) war zuvor in leitenden Positionen der Citibank und der skandalträchtigen HSH Nordbank. Er vertritt damit eine arg gebeutelte Berufsgruppe, die nach Eingriffen in ihre Jahresboni und stark gesunkenem Ansehen in der Bevölkerung nach den Finanzkrisen dringend wieder aufgepäppelt gehört. Da kam die AfD-Gründung gerade recht. Hier glaubt er den Lackschaden seiner Berufsgruppe korrigieren zu können.

Eberhard Clamor Freiherr von dem Bussche-Hünnefeld

Eberhard Clamor Freiherr von dem Bussche-Hünnefeld

Die Familie des aus Ostwestfalen stammenden Schein-Adeligen publizierte ihren Stammbaum letztmalig 1969 im „Genealogischen Handbuch des Deutschen Adels“ (sog. GOTHA, Band 44). Auch Eberhard vom Busche-Hünnefeld befürwortet offen die Rückkehr zur Politik des Bismarck-Staates (siehe Geolitico 10.09.2013).

plädieren für eine Rückkehr zur Bismarck-Politik des 19. Jahrhunderts: v.l.n.r.: Alexander Gauland, Eberhard von dem Bussche-Hünnefeld, Dagmar Mezger

plädieren für eine Rückkehr zur Bismarck-Politik des 19. Jahrhunderts:
v.l.n.r.: Alexander Gauland, Eberhard von dem Bussche-Hünnefeld, Dagmar Mezger

Aus einer Seitenlinie seiner Familie stammt Axel von dem Bussche-Streithorst, einem Widerstandskämpfer gegen die Hitler-Diktatur (DIE ZEIT 29.01.1993). Die Familie des Eberhard Frhr. v. dem Bussche verzeichnet als einige der wenigen im Beatrix‘ Adelsnetzwerk keine nennenswerte NS-Vergangenheit.

Wolfgang von Eichborn (Bundesschiedsgericht)

Die Familie von Eichborn erschien im Jahre 1990 letztmalig im sog. Genealogischen Handbuch des Adels (Band 99). Wolfgang von Eichborn wurde 1948 geboren. Seine schulische und sonstige Vita zwischen 1948 und 1976 bleibt ominös im Dunkeln.

Wolfgang von Eichborn aus Ebersberg (Bayern) stellt den typischen Polit-Apparatschick dar: Nach dem juristischen Studium beginnt seine berufliche Karriere 1976 in der bayerischen Finanzverwaltung, 1978 wechselte er nach Bonn und übernahm bis 1998 diverse Funktionen in der SPD-Fraktion und im Bundeswirtschaftsministerium. Obgleich Wolfgang von Eichborn über keinerlei berufliche Erfahrungen als Rechtsanwalt oder Richter besaß und niemals an einem ordentlich Gericht tätig war, katapultierten ihn die Politiker 1998 zum Bundesrichter am Bundesfinanzhof. Es darf vermutet werden, dass er dort vor allem für die richterliche Absicherung der Regierungspolitik zuständig war. Im August 2013 trat er – gut versorgt – in den Ruhestand (Quelle: Pressemitteilung 47/2013 des BFH).

Wolfgang von Eichborn ehemaliger SPD-Apparatschik – nun Scheinrichter im AfD-Bundesschiedsgericht

Wolfgang von Eichborn
ehemaliger SPD-Apparatschik – nun Scheinrichter im AfD-Bundesschiedsgericht

Eine ähnliche Rolle nimmt Wolfgang von Eichborn in der AfD ein. Im LV Bayern spielt er die „graue Eminenz“, beteiligt sich aktiv an Hinterzimmer-Kungeleien und segnet rechtswidrige Entscheidungen des Landesvorstandes juristisch ab. Der erste Landesparteitag der Ostersonntagsbande um Joachim Schünemann fand in Eichborns Heimatort Ebersberg statt (siehe Süddeutsche Zeitung 02.04.2013). Selbstverständlich hatte v. Eichborn seine Schmutzfinger dick in einigen Machenschaften des Landesvorstandes drin, von richterlicher Unabhängigkeit oder gar Überparteilichkeit keine Spur. So sprachen die Landesvorstände ihre vorderen Listenplätze und die ihrer Günstlinge in seinem Beisein ab. Juristisch sah er keine Probleme in der illegalen Stimmgewichtung der Landesvorstände bei der Listenaufstellung, die zur Ungültigkeit der Landesliste und zur kostspieligen Wiederholung der Delegiertenversammlung führte (siehe Bayerische Liste der Schande ungültig). Ebenso im Bundesschiedsgericht imponiert Wolfgang von Eichborn vor allem durch verfahrensrechtliche, satzungsrechtliche und parteigesetzliche Ahnungslosigkeit. Kenner bezeichneten bereits sein BFH-Wirken als „richterlichen Totalausfall“. Diesem Ruf wird er nun im Bundesschiedsgericht voll gerecht.

Auch Wolfgang von Eichborn, dessen Familie aus Schlesien vertrieben wurde und heute das Schloss Friesenhausen in Franken besitzt, zählt zum Adels-Netzwerk der Beatrix von Storch. Er soll im Bundesschiedsgericht die Verfahren des „Bodensatzes“ abschmettern sowie innerparteiliche Demokratie z.G. des Eliten-Systems verhindern – alles unter dem Deckmantel eines „unabhängigen Schiedsgerichts“. Das Bundesschiedsgericht dient unter Wolfgang von Eichborn der Scheinrechtsstaatlichkeit. Wolfgang von Eichborn und Beatrix von Storch werden bei der WA2013 als Hauptzeichner genannt, siehe WA2013.

Wilhelm von Gottberg (Landesvorstand Niedersachsen)

Der Vertriebenenpolitiker Wilhelm von Gottberg (*30.03.1940) ist Bürgermeister der Kleinstgemeinde Schnega. Er plädiert offen für eine Rückkehr alter ostdeutscher Gebiete, z.B. seine Heimat Ostpreußen. Auf der Feier zum fünfzigjährigen Bestehen der Landsmannschaft Ostpreußen im Juli 1998 sagte er im Rathaus Schöneberg: „Wir warten schon lange auf eine offizielle Bitte um Vergebung durch Polen, Tschechien und Russland für die völkermordartigen Vertreibungsverbrechen“ (Jungle World vom 22. Juli 1998). Der Hardliner setzte diese Forderung nicht etwa in den Kontext der Nazi-Barbarei in Polen, der Tschechei und Russland, sondern als singulären Anspruch an eben jene.

Wilhelm von Gottberg politischer Rechtsaußen, der die Rückgabe Ostpreußens verlangt

Wilhelm von Gottberg
politischer Rechtsaußen, der die Rückgabe Ostpreußens verlangt

Bereits seit Mitte der 90er Jahre fällt Wilhelm von Gottberg immer wieder durch seine extrem rechte Gesinnung negativ auf. Als ein Beispiel kann dafür sein Einsatz für den rechtsradikalen „Schulverein zur Förderung der Russlanddeutschen in Ostpreußen e.V.“ angeführt werden. Der bereits 1992 in Husum vom rechtsradikalen Verleger Dietmar Munier gegründete Verein gehört zu einem Gestrüpp von Vereinen, die im russischen Teil des ehemaligen Ostpreußens durch Ansiedlungen von Russlanddeutschen deutsche Gebietsansprüche auf diese Region demonstrieren wollen. Dietmar Munier selber äußerte sich folgendermaßen: Man hätte eine Initiative gestartet, „[um] durch Ansiedlung Russlanddeutscher in Nordostpreußen neue Fakten für eine deutsche Perspektive unserer Ostprovinz zu schaffen“ (Rundschreiben 1/1992 der „Aktion Deutsches Königsberg“). Das Bundesministerium des Innern hat die Aktivitäten des Verlegers Munier im ehemaligen Nordostpreußen bereits 1993 als rechtsextreme Bestrebungen aufgelistet (Bundesministerium des Innern, Verfassungsschutzbericht 1993, S. 150). Nachdem auch noch das Auswärtige Amt in einem Bericht über rechtsextreme Aktivitäten des Verlegers Dietmar Munier gesprochen hatte, setzte sich Wilhelm von Gottberg im „Ostpreußenblatt“, sowie davor schon in einem Schreiben vom 27. März 1995 an das Auswärtige Amt unter dem damaligen Bundesaußenminister Dr. Klaus Kinkel, vehement für ihn ein („Ostpreußenblatt“ 13/95 vom 1. April 1995).

Wilhelm von Gottberg zählt zum „inner circle“ der Kreuzritterin Beatrix von Storch. Von 1992 bis 2010 war er Vorsitzender der Landsmannschaft Ostpreußen im Bund der Vertriebenen (BdV). Er amtiert z.Z. als stv. BdV-Bundesvorsitzender. Im Weißenburger Tagblatt äußerte er am 10.05.2012, die Grenzen Ostpreußens seien nicht endgültig.

Die letzte Publikation der von Gottbergs im sog. Genealogischen Handbuch des deutschen Adels erfolgte im Jahre 1989 (Band 95).

Hans-Joachim von Berkholz (Landesschatzmeister Schleswig-Holstein)

Hans-Joachim von Berkholz wurde am 07.101943 in Regenwalde (Pomerania) geboren. Er ist mit Wilhelmine Freiin von Dungern (*01.02.1946) verheiratet. Gemeinsam brachten sie (wie bei Adels üblich) 4 Kinder zur Welt. Die letzte Veröffentlichung des Stammbaums erfolgte im Jahre 2000 (GHdA 2000, Band 121).

Hans-Joachim von Berkholz  geräuschloser Landesschatzmeister der AfD Schleswig-Holstein

Hans-Joachim von Berkholz
geräuschloser Landesschatzmeister der AfD Schleswig-Holstein

H.-J. v. Berkholz war bis zu seiner Pensionierung ein leitender Manager der Dresdner Bank AG. Nebenbei engagierte er sich in der Mecklenburg-Vorpommerschen Krebsgesellschaft als Schatzmeister. Berkholz zählt zu den geräuschlosesten und unauffälligsten Unterstützern des Storch-Netzwerkes, gleichwohl gerade deshalb als hocheffizient.

AfD Baden-Württemberg: Agitation, Hetze und ein Schauprozess des Landesvorstandes gegen den Enthüller des Wahlbetrugs

Der Landesverband Baden-Württemberg gründete sich am 22.4.2013 an einem Werktag um 16 Uhr an der französischen Grenze unter Ausschluss der Mehrheit der baden-württembergischen Parteimitglieder. Dabei machten die Organisatoren den Tagungsort nicht ausreichend publik. Nur ein elitärer Kreis bekam per Email Wind. Neben anderen Unregelmäßigkeiten wiegt es wohl am schwersten, dass über 500 damalige Mitglieder nicht zum Gründungsparteitag eingeladen wurden. Durch diesen Wahlbetrug im kleinsten Kreis und mit Hilfe ihrer Günstlinge und Claqueure usurpierten die Vetterle um Dr. Elke Fein, Bernd Kölmel, Ronald Geiger und Helmut Schneide die AfD im Ländle. Seit jeher grenzen die AfD-Vetterle und ihre Mitläufer alle aktiven Demokraten und Kritiker des Landesvorstandes auf vielfältige Art und Weise aus und versuchen sie mundtot zu machen.

Elias Mößner zeigte die undemokratischen Machenschaften der AfD-Vetterle am vehementesten auf, macht seit Monaten auf die Unrechtmäßigkeit des Gründungsparteitages und der Landesvorstandswahlen aufmerksam und vergriff sich dabei sicherlich verständlicherweise auch mal im Ton. Dafür drohen ihm die AfD-Vetterle nun mit dem Parteiausschluss durch das linientreue Schiedsgericht. Der Schauprozess gegen Elias Mößner wird am 16.11.2013 um 16 Uhr in Freiburg stattfinden und ist parteiöffentlich. Ort des Schauprozesses: Rechtsanwälte über dem Laubfrosch, Kaiser-Joseph-Straße 273, 79098 Freiburg. Liebe Parteifreunde aus Baden-Württemberg: Wir bitten Euch zahlreich zu erscheinen, um für die innerparteiliche Demokratie in der AfD BW einzutreten und ein Zeichen gegen die Willkür und die Machenschaften des Landesvorstandes zu setzen.

Lesen Sie im folgenden die Anwort Elias Mößners auf eine Hetz- und Agitationsemail des Landesvorstandes, die die AfD-Vetterle an alle AfD-Mitglieder im Ländle schickte:

Liebe Parteifreunde,

es tut mir wirklich sehr leid, dass ich Sie mit einer neuen Rundmail ärgern muss. Jedoch werden vom Landesvorstand – welcher im Gegensatz zu mir alle Mailadressen der Parteimitglieder hat, und diesen Datenbestand nun für die Austragung persönlicher Animositäten gegen mich ausnutzt – wieder viele falsche Behauptungen verbreitet.

I. Dazu müssen die Verfahren mal klargestellt werden:

1. Karlsruher Parteitag: das Verfahren wurde vom Schiedsgericht als unzulässig abgewiesen. Dies bedeutet, dass keinerlei Sachentscheidung über die in Frage stehenden Betrügereien erging. Somit ist steht eine gerichtliche Klärung dieser Fragen noch aus. Deshalb hat das Gericht das Verfahren wieder aufgenommen und nun zu Gunsten des Parteiausschlusses ausgesetzt. Die Belege hierfür haben Sie schon.

2. Stuttgarter Parteitag: Sowohl das Landesschiedsgericht, als auch die Landeswahlleiterin und der Bundeswahlausschuss haben meine Interventionen abschlägig beschieden. Das stimmt. Es wurde dabei durchaus eingestanden, dass es rechtliche Ungereimtheiten gab, diese aber nicht ausreichten, um den Parteitag als nichtig zu erklären. Dies hielt ich für vertretbar und habe deshalb nichts weiter unternommen.

3. Ich habe tatsächlich die Suspendierung meiner Mitgliederrechte vor dem AG Stuttgart moniert. Dies hat die Klage aber wegen „Unzuständigkeit“ abgelehnt. In der Sache ist daher wieder keine Entscheidung ergangen. Vielleicht hält sich ja das LG für zuständig. Schau mer mal.

Somit können sich Fein, Kölmel, Schneider und Co. nicht darauf berufen, dass eine gerichtliche Feststellung ihrer Unschuld erfolgt ist. Diese Feststellung werde ich noch herbeiführen. Dabei würde mir ein Parteiausschluss sogar helfen, da ich dann sofort vor die ordentlichen Gerichte ziehen kann und nicht mehr dieses unsäglichen Parteirechtsweg ausschöpfen müsste.

II. Dieses Zitat wird völlig falsch dargestellt. Die Sreenshots befinden sich in der Anlage.

1. Es war mitnichten für jedermann einsehbar. Ich äußerte es in einem Facebookprivatchat, der aus Studenten unserer AfD Hochschulgruppe hervorgegangen ist.

2. Dieser Chat fällt auch nicht in den Herrschaftsbereich des Landesverbands Baden-Württemberg. Es war ein von der AfD BW unabhängiges Forum, weshalb dieses Zitat den Landesvorstand schlicht nichts angeht und für ihn irrelevant ist.

3. Selbst wenn das Zitat der AfD-Hochschulgruppe zugeordnet werden sollte, liegt dies nicht im Hoheitsbereich des Landesvorstands. Politische Hochschlugruppen sind von der Mutterpartei stets unabhängig.

4. Das Zitat wurde aus dem Zusammenhang gerissen. Es entstand aus einer Witzelei unter Studenten und richtete sich gegen den Admin der AfD-Interna Gruppe im Facebook Julian Heidenreich. Dieser beleidigte mich, bevor ich so derb gekontert habe und schrieb, dass ich

a) „unter Profilierungssucht leide“ und

b) „und er mich nicht respektieren muss“.

Es ist nur menschlich, dass er hierfür ebenfalls eine „respeklose“ Reaktion empfängt.

5. Während ich mich in dieser Unterhaltung auf verbale Gewalt beschränkte, ging Heidenreich weiter und drohte mir physischer Gewalt. So schrieb er:

a) „Ich glaube, Dir muss man echt mal richtig eins aufs Maul hauen! Komm doch heute abend zur Wahlparty vorbei! Dann übernehme ich das! Kannst mich danach ja gerne verklagen!“

b) Und: „Immer wieder aufs Gesicht! Bis du endlich Ruhe gibst! Lauf mir nächste Woche nicht über den Weg mein Freund!“

Ich frage mich in diesem Zusammenhang, weshalb der Landesvorstand nicht gegen Herrn Heidenreich ein Ausschlussverfahren einleitet? Körperliche Gewalt ist doch in der Politik viel mehr fehl am Platz als verbale und zielt gegen das höhere Rechtsgut! Dem Landesvorstand ist der Dialog bekannt und er duldet einen Admin, der seine Argumente im Stile der Antifa und der politischen Schlägertruppen zur Weimarer Zeit mittels Gewalt durchsetzt. Der Landesvorstand misst hier mit zweierlei Maß, zumal Heidenreich sogar in der Parteiöffentlichkeit pöbelt.

Außerdem können viele Mitglieder der AfDBW- Facebookgruppe bestätigen, dass Sie von Herrn Heidenreich nicht nur zensiert, sondern auch beleidigt wurden. Wiegt es da nicht schlimmer, wenn ein Mitglied in einer Position, welche zur höchsten Neutralität verpflichtet, dauernd ausfällig wird? Darf Heidenreich frank und frei pöbeln und mit Gewalt drohen, einfach nur aus dem Grunde, dass er ein Unterstützer von Kölmel, Fein und Schneider ist? Ich will das alles nicht widergeben. Lesen Sie einfach die anliegenden Screenshots über Heidenreich als Admin. Er hat den Thread übrigens gleich gelöscht. Gut dass ich ihn gespeichert habe. Er belegt, dass Heidenreich weit primitiver und unflätiger ist als ich und sogar zur körperlichen Gewalt neigt.

Es spricht völlig gegen die Seriosität des Landesvorstands, wenn er meinen Ausschluss auf eine Äußerung gegenüber einem Parteifreund stützt, der sich in dieser Hinsicht noch viel schwerer Vergehen vorwerfen lassen muss. Vielleicht finden sich ja noch ein paar Mitglieder, die von Heidenreich ebenfalls beleidigt wurden. Schicken Sie mir die Belege. Ich werde sie dann vor dem Schiedsgericht einbringen!

III. Wie kann es sein, dass der Landesvorstand Leitlinienen entwirft, in welche er auf der letzten Seite zu dem Schluss kommt, dass bevor eine Disziplinarstrafe verhängt werden soll, mit dem pöbelnden Parteimitglied das Gespräch gesucht werden soll, während er mich gleich ohne Verwarnung ausschließen will und mich niemals zum Gespräch lud? Der Landesvorstand hält sich nicht an die Regeln, die er selber aufstellt. Dies zeugt doch wieder von dessen krudem Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis.

IV. Ferner beruft er sich auf meine „Beleidigungen“ in meiner Stellungnahme. Dieses Schreiben waren ganze 30 Seiten Realsatire, in welchem ich der Parteiöffentlichkeit die Lächerlichkeit und Substanzlosigkeit der Klageschrift darlegen wollte. Wer den Sarkasmus darin nicht erkennt, ist wohl schon so verbittert, dass man ihm auch nicht mehr helfen kann. Für alle die die Ausschlussargumente des Landesvorstands auf ihre Substanzlosigkeit überprüfen wollen und dabei ein wenig lachen möchten, lege ich die Lektüre dieses Schriftsatzes noch einmal ans Herz. Fangen Sie beim Gliederungspunkt 1. an, da ab hier die Antragsschrift des Landesvorstands auseinandergenommen wird.

Die Stellungnahme des LV hat nur einen Grund: meine Beweise sind zu belastend! Der Wahlbetrug beim Karlsruher Parteitag wurde nachgewiesen.

Ihnen ist sicherlich aufgefallen, dass der Vorstand in keinem Wort meine Beweisführung widerlegt. Aus gutem Grund: er kann es nicht!

Also lassen Sie sich nicht ablenken. Lesen Sie meine Rundmail und prüfen Sie die Belege!

Mein Ausschlussverfahren ist dagegen unwichtig.

Mit den besten Grüßen

Elias Mößner

Anhang
Leitlinien_Bundesverband
FBHeidenreich
HeidenreichalsAdmin
StellungnahmeMößnerParteiausschluss
_1-AFD-MößNER-PARTEIAUSSCHLUSS-ANTRAG-FINAL(1-3).P DF_

Lesen Sie im folgenden die Anwort eines baden-württembergischen Parteimitglieds auf die Hetz-Email des Landesvorstandes gegen Elias Mößner.

Sehr geehrter Landesvorstand

Ihre Behauptungen gegenüber Herrn Mössner sind abwertend, frech und teilweise falsch.

1. Abwertend: Die Wortwahl zeugt von keinerlei Sachlichkeit und Souveränität, wie es von einem LV zu erwarten wäre.

2. Es ist nicht wahr, dass es „unerfreulich“ ist gegen Herrn Mössner ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Seitens Frau Fein war dies seit der LV Baden-Württemberg Gründung mehrfach geäußertes Ziel. Nun hat sie es vielleicht erreicht.

3. Herr Mössner hat es nicht beabsichtigt, den Wahlantritt der AfD zu verhindern, sondern er hat auf berechtigte Fakten verwiesen, dass die Wahl des LV-Vorstandes nicht ordentlich und rechtlich einwandfrei durchgeführt wurde. Dies kommt daher, weil Dokumente vorliegen, welche vom jetzigen Vorstand geschrieben wurden. Diese Dokumente sagen klar aus, dass obwohl nicht alle Mitglieder eingeladen wurde die Gründungsveranstaltung durchgezogen werden solle. Stellen Sie sich das vor. Die BTW-Wahl wäre erfolgreich gewesen, und die Presse, die anderen Parteien hätten davon Kenntnis bekommen! Die Folge wäre gewesen, dass die Stimmen aus BW nicht gezählt hätten. Das wollte Herr Mössner verhindern. Sie hätten nur Zeitnah  einen neuen Parteitag einberufen müssen. Der Wahlausgang wäre wohl gleich gewesen, aber rechtlich alles einwandfrei, unanfechtbar. Darauf verzichteten Sie alle! Damit zeigten Sie kriminelle Energie. Man müsste sich überlegen, ob Sie aus der Partei ausgeschlossen werden sollten!

4. Im Facebook geschriebene Beleidigungen: Dieses Parteimitglied drohte ihm Gewalt an, und zwar solange, bis kein Ton mehr heraus kommt! Soso, gewalttätige Parteimitglieder werden geschützt? Merkwürdige Auslegung. Querulanten raus, Schläger rein? Äußerst verwerfliches Verhalten. Besonders verwunderlich ist es auch, dass dieses Parteimitglied Namens Heidenrich (Mitglied beim KV Freiburg unter Frau Dr. Fein) auch zusätzlich Admin von dem Webauftritt BW ist. Er provoziert andere als Privatperson und tadelt diese dann, ruft zur Zurückhaltung auf als Admin. Solche Gebahren und Seilschaften gehören nicht in die Partei. Wenn Sie vom LV glauben, dass dies bei den Mitgliedern nicht bekannt ist, dann sollten Sie sowieso zurücktreten. Begründung: Überheblichkeit, Arroganz und Mitgliederverdummung!

5. Es liegen Dokumente vor, in denen verschiedene Parteimitglieder seitens des LV Baden-Württemberg mit ähnlichen Begriffen tituliert wurden, wie die, die Herr Mössner benutzte. Maßgeblich initiiert von Frau Dr. Fein. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. Diese unerträgliche Scheinheiligkeit sucht seines Gleichen. Auch hier sollte der LV die Verantwortung übernehmen und dem Land Baden-Württemberg einen guten Neuanfang ermöglichen.

Alles in allem lese ich aus diesem Rundschreiben eine panische Angst, hohe Nervosität und ein weiteres verlogenes Gehabe des unrechtmäßig gewählten Landesvorstandes heraus. Schämen Sie sich, schämen Sie sich alle. Wir Parteibasis sind nicht dumm, auch wenn Sie uns so behandeln.

Mit freundlichen Grüßen,

Die Agitationsemail des baden-württembergischen Landesvorstandes
 
Am 15.11.2013 08:57, schrieb Alternative für Deutschland Landesverband Baden-Württemberg:
Liebe Parteimitglieder,viele von Ihnen haben eine Mail von einem Herrn Elias Mößner erhalten. In diesem wirft er dem Landesvorstand Verfehlungen (siehe den Anhang unten) vor und behauptet der Landesvorstand wolle ihn aus fadenscheinigen Gründen aus der Partei ausschließen. Mit seinen Vorwürfen ist Herr Mößner überall gescheitert: Beim Landesschiedsgericht der AfD, der Landeswahlleiterin, dem Landeswahlausschuss, beim Bundeswahlleiter und jetzt auch beim Amtsgericht Stuttgart, das seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abwies.
 
Es ist aus Sicht des Landesvorstands äußerst unerfreulich, dass wir gegen ein Mitglied ein Ausschlussverfahren einleiten mussten.  Der Kreisvorstand vom KV Breisgau-Hochschwarzwald, dem Heimatkreisverband von Herrn Mößner, hat sich ebenfalls einstimmig hinter das Parteiausschlussverfahren gestellt.Der Landesvorstand, Prof. Lucke und einzelne Mitglieder haben Herrn Mößner in den vergangenen fünf Monaten immer wieder Entgegenkommen signalisiert und versucht, ihn zu kooperativer Zusammenarbeit zu bewegen. Er hat ein solches Entgegenkommen jedoch als Zeichen der Schwäche verstanden und hat die AfD mit Worten und Taten immer mehr geschädigt. Es gibt zwei Hauptgründe, die uns zum Ausschluss bewogen haben:
 
Herr Mößner hat nach eigener Aussage gegenüber der Landeswahlleiterin beabsichtigt, den Wahlantritt der AfD bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 zu verhindern. Er wollte also die Arbeit aller übrigen Parteimitglieder zunichte machen. Schlimmer noch: Er versuchte, den Wahlantritt der AfD zu verhindern, indem er eine Vielzahl falscher Behauptungen aufstellte und abwegige Rechtsansichten vertrat. Er schreckte nicht einmal zurück, vorsätzlich falsche Behauptungen aufzustellen. Als Jurist war ihm gut bekannt, dass Gerichte Anfechtungsklagen stattgegeben haben, wenn bei der Aufstellung einer Landesliste das Vorstellungsrecht eines Bewerbers übermäßig beschränkt wurde. Deshalb behauptete er, gegenüber der Landeswahlleiterin, sein Recht, sich beim Landesparteitag in Stuttgart vorzustellen, sei beschränkt worden; er hätte nicht ausreden können. Alle Parteimitglieder, die an diesem Parteitag dabei waren, wissen jedoch, dass diese Behauptung falsch ist. Herr Mößner, der sich als einer der ersten Bewerber vorstellen durfte, konnte ausreden; ihm wurde das Wort nicht entzogen. Wir haben Verständnis, wenn Parteimitglieder sachlich berechtigte Kritik üben. Parteimitglieder, die der AfD vorsätzlich durch falsche Behauptungen schaden wollen, weil sie nur so glauben, ihre eigenen Interessen durchsetzen zu können, werden wir nicht tolerieren.
 
Der zweite Hauptausschlussgrund sind die unsäglichen Beleidigungen, die Elias Mößner gegen viele Mitglieder in den letzten Monaten immer wieder ausgesprochen hat. Wenn es ihm taktisch sinnvoll erschien, hat er sich zwischendurch entschuldigt, um kurz darauf, mit noch derberen Beleidigungen fortzufahren. Um nur einige Beispiele aus jüngerer Zeit zu zitieren:
Am 22/09/2013 16:36 schrieb Herr Mößner einem Parteimitglied in Facebook, so dass es für jedermann einsehbar war:
„Die Quelle aus der Du trinkst heißt: Ärschelecken. Aber da Du Dir nur schmutzige Darmausgänge suchst, hast Du leider so viel eklige Ausschläge und so eine unreine Haut.“
 
Nicht einmal als der Landesvorstand Herrn Mößner den Parteiausschluss androhte und ihm vorab Gelegenheit zur Stellungnahme gab, unterließ er seine Beleidigungen. Er bezeichnete den Landesvorstand als „Dumpfbaken“ und „Verbrecher“. Die Äußerungen aus Reihen des Vorstands tat er als „gequirlte Scheiße“ ab. Ähnliche massive Beleidigungen gab es immer wieder.
 
Liebe Mitglieder, wollen Sie einen Parteifreund, der Sie – noch dazu – im Internet oder breit gestreuten E-Mails so diffamiert? Menschen wie Elias Mößner lähmen unsere politische Arbeit. Statt dass wir uns mit dem politischen Gegner befassen, stiften sie unter den AfD-Mitgliedern Streit und Unfrieden. Das wollen wir nicht. Wir wollen unsere politische Arbeit machen. Und wir wollen, dass sich die Mitglieder in unserer Partei wohlfühlen. Beleidigungen jeder Art passen nicht zur  AfD mit einer neuen politischen Kultur, geprägt von Respekt vor jedem Menschen. Wir sind die Partei der sachlichen Diskussion, der demokratischen Teilhabe und der ideologiefreien Entscheidungen. Als Landesvorstand sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, die AfD und die Parteimitglieder vor Personen wie Herrn Mößner zu schützen. Wir sind überzeugt, dass es Ihr Verständnis findet, wenn wir nach Monaten der Nachsicht und des Entgegenkommens jetzt seinen Parteiausschluss betreiben. Zugleich appellieren wir an Sie alle: Lassen Sie nicht zu, dass einzelne Mitglieder, die Regeln bürgerlichen Anstands grob missachten. Es ist unser aller Aufgabe, dafür zu sorgen, dass in der AfD ein Klima für sachliche politische Diskussion geschaffen wird.
Die AfD ist eine Partei der sachlichen Diskussion, der demokratische  Teilhabe und der ideologiefreien Entscheidungen. Um diese Grundsätze noch klarer darzustellen, wurde unter Federführung des Landesverbandes Baden Württemberg  ein Verhaltenskodex für alle Mitglieder der AfD erarbeitet, der einstimmig von der Länderkonferenz (alle Landesvorsitzenden im Bundesgebiet) für nützlich befunden wurde und in Abstimmung mit dem Bundesvorstand von allen Landesverbänden übernommen werden soll . Sie finden diese „Leitlinien der Alternative für Deutschland“ im Anhang und der Landesvorstand bittet alle Mitglieder um Beachtung und Umsetzung zum Wohle der  AfD und für ein gedeihliches Miteinander. Wir hoffen, dass diese Richtlinien Ihrer aller Zustimmung finden und dass Sie alle Ihre Mitgliedschaft in der AfD mit der freiwilligen Selbstverpflichtung zu diesen Verhaltensrichtlinien verbinden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Landesvorstand der Alternative für Deutschland Baden-Württemberg
 
Dr. Elke Fein                      Bernd Kölmel
Eberhard Brett                 Ronald Geiger                  Helmut Schneider
Dr. Jan Rittaler                  Lars-Patrick Berg             Dr. Marc Jongen