Nach der in der Landessatzung nicht vorgesehenen Phase eines „Kreisverbandes in Gründung“ luden nun einige Leute des (de jure eigentlich gar nicht existenten) „Kreisvorstandes in Gründung“ am 11.10.2013 zur lang ersehnten Gründung des Kreisverbandes Dresden ein. Kleiner Schönheitsfehler: Nach der Landessatzung (§ 2) gründet der Landesvorstand die Kreisverbände. Somit war bereits die Einladung durch einen „Kreisverband in Gründung“ satzungswidrig.
Zugleich wurde ein Entwurf einer Kreisverbandssatzung veschickt, die einen sehr unprofessionellen Eindruck erweckte, gleichwohl aber so ausgestaltet war, dass sich jeder Vorstand einer autoritären Kaderpartei die Finger danach schlecken würde. So war vorgesehen, dass der Vorstand jedes Mitglied des Kreisverbandes ohne vorherige Anhörung ausschießen kann, wobei der Ausschluss sofort wirksam wird und das Mitglied alle Mitgliedsrechte verliert. Dagegen soll das Mitglied nur die Möglichkeit des „Einspruchs“ bei „einem“ Schiedsgericht haben, der aber keine aufschiebende Wirkung hat. Begründen muss nicht der Kreisvorstand den Ausschluss, sondern das ausgeschlossene Mitglied seinen Widerspruch dagegen. Bestimmungen über ein Kreisschiedsgericht, die diesem ein funktionsfähiges Funktionieren ermöglicht hätten, enthielt der Satzungsentwurf nicht. Auf mündliche Nachfrage erläuterte eine der selbst ernannten „Gründer“ des Kreisverbandes, eine Frau Wilke – die zusammen mit einem Herrn Strauß eine Werbeagentur betreibt und sich über die AfD lukrative Aufträge verspricht – vom Ausschluss betroffene Mitglieder sollten sich dann eben ans Bundesschiedsgericht wenden (auch das Landesschiedsgericht ist in Sachsen satzungswidrig nicht besetzt). Nur muss man wissen, dass die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts über ganz Deutschland verstreut leben, sich vielleicht alle paar Monate einmal zu Sitzungen treffen, wobei dann Bundesverbandsangelegenheiten vordringlich sein düften. Kurzum: In der Praxis dürften sich Widersprüche gegen Ausschlüsse vor dem Bundesschiedsgericht über Jahre hinziehen, während dessen die betroffenen Mitglieder bereits alle Mitgliedsrechte verloren haben. Dass dies kein effektiver Rechtsschutz gegen einen Ausschluss ist, liegt auf der Hand. (Mir ist keine demokratische Partei bekannt, in der der Ausschluss eines Mitgliedes so einfach und bequem für den Vorstand ausgestaltet ist: Statt dessen gibt es überall ein Schiedsgericht, das auf Antrag über einen Ausschluss entscheidet, wobei das betroffene Mitglied im Ausschlussverfahren gegenüber dem Antragsteller gleichberechtigte Partei mit Anhörungs- und Verteidigungsrechten ist.) Eine solche Satzungskonstruktion wie im KV Dresden ist geradezu ideal für groß angelegte Säuberungswellen gegen oppositionelle Mitglieder und den schnellen Rauswurf von Rivalen um Vorstandsämter – und genau so wohl auch beabsichtigt.
Noch ein Schönheitsfeher am Rande: Der Landesverband bekommt ein Vetorecht gegen die Aufnahme neuer Miglieder – auch dies ohne Grundlage in der Landessatzung. Man könnte auf die Idee kommen, dass Frauke Petry der Gründungskommission beim Erstellen des Satzungsentwurfs die Hand geführt hat. Es passt bestens in die auch sonst praktizierte Rechtlosstellung.der Mitglieder.
Es nimmt nicht Wunder, dass entsetzte Miglieder Änderungsanträge gegen diesen haarsträubenden Entwurf einbrachten, um wenigstens ein Mindestmaß an demokratischen Strukturen in den Kreisverband zu bringen. Zunächst versuchte die bereits erwähnte Frau Wilke zu verhindern, dass die Änderungsanträge den Mitgliedern zugänglich gemacht wurden. Danach versuchte sie, Druck auf die Mitglieder auszuüben, sie sollten doch ihre Anträge wieder zurücknehmen, über deren Inhalt könne man „später einmal reden“. (Also nie)
Am 11.10.2013 hatte ich nachmittags noch einen wichtigen Kundentermin – ich bin Freiberufler – und konnte daher erst mit einigen Minuten Verspätung zum Gründungsparteitag erscheinen. In der Einladung hieß es ausdrücklich, die Versammlung finde „ab 18:00 Uhr“ statt. Es war dort kein Hinweis, dass verspätet erscheinende Mitglieder nicht mehr zugeassen würden. Am selben Tag (11.10.13) verschickte besagte Frau Wilke um 10:30 Uhr eine Rundmail an die Mitglieder, dass die Veranstaltung von 18:00 Uhr um eine halbe Stunde vorverlegt wurde. Nun kommen gerade Berufstätige nicht dazu, tagsüber ständig in ihrem Mail-Briefkasten nachzusehen. Zudem ist es vielen Berufstätigen nur schwer oder gar nicht möglich, einen so frühen Termin (17:30 Uhr) wahrzunehmen. Außerdem verlangte Frau Wilke, man müsse neben der Parteimitgliedskarte noch den Personalausweis mitbringen und sich zum Wählen gesondert „registrieren“ lassen. Wer kurz nach 18:00 Uhr kam, durfte dann schon nicht mehr mitwählen. Es ist offenkundig, dass diese Vorgehensweise bezweckte, möglichst viele Mitglieder von der Teilnahme an der Vorstandswahl auszuschließen und nur eine kleine Zahl handverlesener Mitglieder mitwählen zu lassen, die offenbar in Wahlabsprachen eingebunden waren.
Bei meinem Erscheinen wurde mir dann mündlich mitgeteilt, dass ich keine Stimmkarte mehr erhalte – ohne nachvollziehbare Begründung. Die Möglichkeit, mich in eine Anwesenheitsliste einzutragen, wurde mir auch nicht gegeben. Es wurde als „große Gnade“ hingestellt, dass ich mich an den Rand an einen Katzentisch setzen durfte. (Zur Information: Ich bin seit April 2013 bestätigtes Mitglied der AfD mit Mitgliedsausweis und habe meinen Mitgliedsbeitrag gezahlt.) Die Verweigerung des Stimmrechts war satzungswidrig, undemokratisch und verstößt gegen das Parteiengesetz. Ich konnte dann feststellen, dass lediglich ca. 30 – 40 Personen Stimmkarten hatten; ca. 20 – 30 Personen ging es offenbar ebenso wie mir, d.h. sie saßen am Rande und durften nicht an Abstimmungen teilnehmen.
Es lief gerade eine Diskussion, ob man die Änderungsanträge behandeln sollte. Zaghaften Anmerkungen, dass nach dem Parteiengesetz jedes Mitglied Anspruch auf Behandlung seiner Anträge habe, hielten schon merklich angetrunkene Pöbler entgegen, man wolle jetzt endlich zum Postenverteilen kommen – überflüssige Diskussionen über eine demokratische Verbandsstruktur seien nur lästige Zeitverschwendung. Dies entsprach der Mehrheitsmeinung der Abstimmungsberechtigten, und so wurde der Satzungsentwurf der Gründungskommission ohne weitere Diskussion „beschlossen“.
Während dessen liefen (Ex?-)Funktionäre der Partei „Die Freiheit“ – die alle Stimmkarten hatten – grinsend und triumphierend durch die Bankreihen und gaben ihren „Schäfchen“ offenbar Anweisungen zum Abstimmungsverhalten. Herr Wurlitzer hatte es sogar ins Tagungspräsidium geschafft. Ganz offenkundig kontrollieren (Ex-)Mitglieder der rechtsradikalen Splitterpartei „Die Freiheit“ mittlerweile auch den Kreisverband in Dresden.
Es fiel übrigens auf, dass fast nur Männer anwesend waren – ich schätze einmal, ca. 95%. Woran liegt es nur, dass die AfD als Partei so überhaupt keine Anziehungskraft auf Frauen hat? Ich kam mir fast vor wie auf einem Burschenschaftskonvent, zu dem keine Frauem zugelassen sind.
Die „Wahlen“ zum Kreisvorstand habe ich mir dann nicht mehr angetan.
Ein unter solchen Bedingungen „gewählter“ Vorstand hat keine demokratische Legitimation. Die „Gründung“ erinnert an die Vorgänge beim LV Brandenburg. Es scheint mittlerweile in der AfD Schule zu machen, dass nur noch handverlesene Mitglieder, die in Wahlabsprachen eingebunden sind, an Wahlen teilnehmen dürfen. So behält man die Kontrolle über die Partei und verhindert eine Verselbständigung der Untergliederungen. Da es sich nicht um Einzelfälle handelt, muss man dahinter ein abgestimmtes Verhalten vermuten, das möglicherweise vom Bundesvorstand (?) initiiert ist.
Was soll ich jetzt machen?
Was bringt es, wenn auf eine Wahlanfechtung vielleicht in drei Jahren ein Gericht in letzter Instanz feststellt, dass die Verfahrensweise rechtswidrig war? In der Zwischenzeit sind bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden.
Als kleiner Trost bleibt mir zumindest, dass die Macht-Usurpatoren in der AfD mit ihrem Vorgehen keinen Erfolg bei allgemeinen Wahlen haben werden. Mitglieder und Wähler, denen es um Inhalte geht, wenden sich angewidert von solchen Zuständen ab. Übrig bleibt ein von Inhalten völlig entleerter Torso.
Autor: Carsten Neumann