Der Landesparteitag der AfD Bayern am 07.12.2013 in Dachau brachte den Ostersonntagsvorständen und ihren Pfingstnachrückern das erhoffte Ergebnis: Sie können die durch sie verursachten Probleme des Landesverbandes Bayern weiterhin aussitzen und ihre Jagd nach den Futtertrögen fortsetzen – mit einem Rumpflandesvorstand, bestehend aus 5 gewählten Mitgliedern und ihren kooptierten Amigos. Jede kritische und gefährliche Diskussion konnte durch die parteiische Versammlungsleitung abgewürgt werden. Die Tagesordnung des Landesparteitags war so geschickt gestaltet, dass sich die Bundesdelegiertenwahlen für die Aufstellung der Europawahlliste und für Bundesparteitage bis nach 20 Uhr hinzogen und viele Mitglieder schon früh nach Hause gegangen waren. Der Landesparteitag wurde schließlich abgebrochen und die Nachwahl des stellvertretenden Schatzmeisters vertagt. Auch das Amt des 2. stv. Landesvorsitzenden ist seit dem Rücktritt des Fritz Schladitz am 05.12.13 vakant. Hauptsache: weiter im Amt und die Gleichschaltung des Landesverbandes Bayern untermauert.
Die Parteibasis scheint mittlerweile vollkommen resigniert und realisiert zu haben, dass sie nur als Stimmvieh, Financier und Wahlkampfhelfer benötigt wird. Mit knapp über 300 stimmberechtigten Teilnehmern fanden nur 12% der bayerischen Parteimitglieder den Weg zum Landesparteitag nach Dachau. Nach nur 8 Monaten ist die AfD Bayern zur reinen Funktionärspartei verkommen, was sich auch im Ergebnis der Delegiertenwahlen zeigt: Unter den 49 gewählten Delegierten befinden sich fast ausschließlich Parteimitglieder, die vielfach Ämter, Funktionen und Kandidaturen sammeln und in der Mehrheit Mitläufer des Landesvorstandes sind. Dabei wird es die Jubelperser, Günstlinge und Claqueure der Glücksrittertruppe um Wächter, Seeghitz, Göschel & Co wohl auch nicht weiter stören, dass sie ihre blinde Linientreue am vergangenen Samstag vollkommen umsonst bewiesen. Die Delegiertenwahlen sind ungültig und müssen wie auch in anderen Bundesländern wiederholt werden. Denn in dieser Form wird der Bundeswahlleiter die Teilnahme der AfD an der Europawahl ablehnen, da so die Bundesdelegiertenversammlung zur Aufstellung der Europawahlliste nicht rechtskonform zu Stande kommt:
1. Die Dachauer Bundesdelegiertenwahl verstößt gegen § 6, (1) des Parteiengesetzes:
„Die Partei muß eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält.“
Die Bundessatzung regelt nicht en detail, wie Bundesdelegiertenwahlen und v.a. Bundesdelegiertenwahlen zu einer Aufstellungsversammlung für eine gemeinsame Liste für die Europawahlen abgehalten werden müssen. Das Wie liegt also beim bayerischen Landesverband und seiner Führung. Wächter & Co. versäumten es, diesbezüglich eine Satzungsergänzung zu erarbeiten und zur notwendigen Abstimmung am Parteitag vorzulegen.
2. Für die Wahl als Bundesdelegierter war die einfache Mehrheit vorgesehen, d.h. erhielt ein Kandidat über die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so war er als Bundesdelegierter gewählt. Im zweiten Wahlgang ignorierte die Versammlungsleitung dies, der Parteitag stimmte nicht über eine Änderung des Wahlmodus ab. Ebenso Kandidaten mit relativer Mehrheit – ohne mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen zu erhalten – standen schließlich als Delegierte und Ersatzdelegierte fest. § 15 (1) des Parteiengesetzes schreibt vor: „Die Organe fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung erhöhte Stimmenmehrheit vorgeschrieben ist.“ Ipsen hält in seinem Kommentar zum Parteiengesetz fest, dass dies auch für Wahlen gilt. Das heißt, dass entweder jeder Delegierte auf der Liste mindestens 50% der abgegebenen Stimmen erreichen muss, oder dass die Liste der Delegierten über relative Mehrheiten bestimmt werden kann, diese aber nochmal mindestens mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Parteimitglieder abgesegnet werden muss. Hier langt dann auch eine Abstimmung per Handzeichen. Dies erfolgte am Landesstümpertag nicht.
3. Norm in allen Parteien des demokratischen Spektrums ist es, Delegierte und Ersatzdelegierte in unterschiedlichen Wahlgängen zu wählen. In Dachau wurden die Ersatzdelegierten im gleichen Wahlgang mit den Delegierten gewählt.
Leider treibt in der AfD Bayern ein Landesvorstand sein Unwesen, der sich ausschließlich um die Sicherung seiner Macht, um das Sammeln von Spitzenkandidaturen, um die Futtertröge und um die Gleichschaltung des Landesverbandes kümmert. Nach einem abgebrochenen Landesparteitag und einer ungültigen Delegiertenversammlung zur Listenaufstellung ist der Dachauer Landesparteitag nun die dritte landesweite Mitgliederversammlung, die sich als ungültig erweist und kostenintensiv wiederholt werden muss – Dank der dreisten Gier und der absoluten Unfähigkeit der Glücksrittertruppe um Wächter.
Das Tagespräsidium, bestehend aus Bernd Kölmel (Landesvorsitzender AfD BaWü), Albrecht Glaser (ehemaliger Landesvorsitzender AfD Hessen), Jens Reichardt (bezahlter Berater des bayerischen Landesvorstandes), und mindestens der bayerische Landesvorsitzende André Wächter sollten sich der Ungültigkeit der Bundesdelegiertenwahl bereits vor dem Landesparteitag bewusst gewesen sein. Denn in Baden-Württemberg passierte unter dem Versammlungsleiter namens André Wächter genau das Gleiche. Die baden-württembergische Landessatzung regelt bisher keine Bundesdelegiertenwahlen. Kölmel selbst musste das Landesschiedsgericht einschalten und die Delegiertenwahl für ungültig erklären lassen (siehe den Brandbrief eines baden-württembergischen Parteimitglieds an Kölmel). Dasselbe steht der AfD Bayern nun bevor: Eine Wiederholung der Delegiertenwahlen. Der Verdacht liegt nahe, dass der bayerische Landesvorstand unter Vorsatz handelte, um weiterhin im Amt bleiben zu können und die Gleichschaltung der AfD Bayern voranzutreiben.

tendenziöses Tagungspräsidium: v.l.n.r.: Jens Reichardt (bezahlter Berater des bayerischen LaVo), Albrecht Glaser (Landesverband Hessen), Bernd Kölmel (Landesvorsitzender BaWü)
Garanten für ungültige und abgebrochene Parteitage und Aufstellungsversammlungen
Versammlungsleiter bzw. das Tagungspräsidium müssen sich auf Parteiversammlungen objektiv und neutral verhalten. Wir stellen daher die berechtigte Frage, wie der bayerische Landesvorstand immer wieder dermaßen parteiische und unfähige Versammlungsleiter vorschlagen und durchdrücken kann:
- Bernd Kölmel, der Landesvorsitzende der AfD Baden-Württemberg, ist ein Experte für ungültige Landesparteitage. Es ist sogar immer noch nicht endgültig geklärt, ob der baden-württembergische Gründungsparteitag der AfD überhaupt gültig war.
- Albrecht Glaser gehörte dem Chaos-Landesvorstand der AfD Hessen an. Der letzte hessische Landesparteitag wurde abgebrochen und seitdem agiert in Hessen ein Notvorstand, in dem sich u.a. der bayerische Landesschatzverschwender Seeghitz tummelt.
- Jens Reichardt kassierte laut unserer Informationen Honorare vom bayerischen Landesvorstand, fiel bisher als Versammlungsleiter stets durch seine unverschämte Parteinahme für die Ostersonntagsbande und sein Abwürgen kritischer Stimmen auf und war am abgebrochenen Parteitag in Ingolstadt und an der ungültigen ersten Landesdelegiertenversammlung zur Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahlen beteiligt.
Auf seiner Propaganda-Webseite lässt der Landesvorstand jubeln: „Erfolgreicher Parteitag in Dachau.“ In Kürze werden die Landesvorstandsgauner eine Wiederholung der Bundesdelegiertenwahlen ankündigen müssen. Die Jubelperser, Günstlinge und Claqueure stehen weiterhin treu ergeben zu ihrem Landesvorstand. Doch ihre Autoritätshörigkeit und ihr ausgeprägter Konformismus wird sich für sie nicht bezahlt machen: Die AfD Bayern schafft sich mit dieser Führung Schritt für Schritt ab.
Lesen Sie Teil 1,2,3,4, 5 und 6 unserer Serie “Die Scheinheiligen aus der AfD Bayern”:
Tobias Zeiler – Wächters williger Erfüllungsgehilfe
André Wächter – ein kleiner Sachbearbeiter will um jeden Preis nach oben
Dr. Brigitte Stöhr – die unsichtbare 1. Stv. Landesvorsitzende
Michael Göschel – der Landesschriftfehler
Rücktritt des 2. stv. Landesvorsitzenden Fritz Schladitz
Jochen Seeghitz – der Landesschatzverschwender