Die Eurokrise der AfD: Luckes AfD-Rettungspolitik

Die Mitgliedereinnahmen der AfD belaufen sich laut eines parteiinternen Dokumentes in 2013 (Stand November) auf 2.506.398,33 €. Sie setzen sich zusammen aus 761.470,35 € Aufnahmespenden und 1.744.927,98 € Mitgliedsbeiträgen. Die Gesamterträge durch weitere Geld- und Sachspenden sind dem Alternativen Newsletter bisher unbekannt. Diese Einnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die Gießkannenstrategie, die maßlose Gier vieler Parteifunktionäre und die Fehlentscheidungen der Parteiführung zu finanzieren: eine für eine neue Partei überdurchschnittlich teure, aus Media- und Marketingsicht unterdurchschnittlich effektive und effiziente und zuweilen peinliche Wahlkampagne für die Bundestagswahl, Werbemittel über Marktpreisen, kostspielige Fehlinvestitionen wie Mercedes-Limousinen, eine Unsummen verschlingende Bundesgeschäftsstelle in Berlin (zentraler AfD-Wohlfahrtsverein für arbeitslose, unfähige Amigos und verkrachte Existenzen) und die Selbstbedienungsmentalität vieler nimmersatter, dafür aber umso dilettantischer Parteifunktionäre in Bund und Ländern. Alleine GRÖBAZ Frauke Petry, Bundessprecherin und Sachsendespotin, soll sich bis Ende September rund 35.000€ „Spesen“ aus der Parteikasse entnommen haben, um sich ihr Schwadronieren und Moralisieren über die Schuldenpolitik anderer Staaten und über die Einwanderungspolitik bei gleichzeitiger Pleite ihres seit der Gründung verlustbringenden und hoch verschuldeten Unternehmens zu versüßen.

Frauke Petry AfD Bundessprecherin und Landesvorsitzende Sachsen Pleitier und GRÖBAZ (größte Blenderin aller Zeiten) Die AfD - ihr persönlicher Eurorettungsschirm

Frauke Petry
AfD Bundessprecherin und Landesvorsitzende Sachsen
Pleitier und GRÖBAZ (größte Blenderin aller Zeiten)
Die AfD – ihr persönlicher Eurorettungsschirm

Die Partei der „Finanzexperten“ benötigt(e) zahlreiche Eurorettungsmaßnahmen für ihre Gießkannenstrategie.

Die „Target2-Salden“ der AfD – zwei Großdarlehen bedrohen das Geldwesen und das Ansehen der AfD

Darlehensaufnahmen sind für Nichterwerbsorganisationen und erst recht für neue Parteien nur sinnvoll, um etwa notwendige, langlebige Wirtschaftsgüter zu erwerben und den Ausbau der Infrastruktur vor Ort in den Landesverbänden, Bezirken und Kreisen voranzutreiben. Nicht so für den Finanzexperten und Verfechter solider Finanzen Bernd Lucke. 1 Mio. Euro musste her, um sie in der ineffizienten und ineffektiven Wahlkampagne zu versenken. Im Wahlprogramm fordert die AfD „gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle jeglicher Parteifinanzierung“ und „eine restriktive und Korruption vermeidende Neuordnung der Spendenregelungen.“ Die Parteiführung handelte – ohne die Landesverbände und die Mitglieder zu informieren – gegen ihr eigenes Programm, begab sich aufs Glatteis und überholte die etablierten Parteien in ihrer intransparenten Praxis dubioser Darlehen (siehe AN-Bericht vom 08.11.2013: Luckes illegale Parteienfinanzierung: Das Eunuchen-Syndrom).

Ein reicher Freund und Gönner der AfD musste gefunden werden, um die ausschweifende und unbedachte Ausgabenpolitik des AfD-Chefs, eines großen Kritikers der staatlichen Ausgabenpolitik, zu finanzieren. Im Alleingang entschieden Lucke und seine engsten Vertrauten zwei Darlehen à 500.000 € aufzunehmen. Das erste Darlehen ging am 17.07.2013 auf das Bankkonto der Bundespartei ein, noch bevor die Landesvorstände informiert waren, was erstens rechtswidrig ist, da Bundesverband und Landesverbände gesetzlich gleichermaßen an der staatlichen Teilfinanzierung beteiligt werden müssen, und zweitens auch innerparteilich zu erheblichen Differenzen und schließlich zur Säuberung einiger Landesvorstände führte, in denen manche Vorstandsmitglieder Kritik wagten.

Überzeugend verdammten Lucke & Co im Wahlkampf jeden Lobbyismus, freuten sich dann aber über den Gönner Dr. Folkard Edler, der seine zwei Darlehen à 500.000 € zu Spendenkonditionen gab – natürlich nicht ganz ohne Eigeninteressen. Der Hamburger Reeder fand in der AfD eine Partei, die sich gegen die geplante Senkung der Schiffsemissionen engagieren wird. Die Adelslobbyistin, Berliner Listenkandidatin und AfD-Vordenkerin Beatrix von Storch – über die Lucke noch Ende April äußerte, es gebe „keine Verbindung“ von der AfD zu ihr – hielt den edlen Edler persönlich über den Wahlkampf auf dem Laufenden.

Die krediterfahrene Pleiteunternehmerin und hoch verschuldete AfD-Sprecherin Frauke Petry scheint wieder einmal gelogen zu haben mit ihrer Aussage, dass die zwei Darlehen mit der Bundestagsverwaltung abgesprochen und legal seien (GRÖBAZ beruhigt die Mitglieder in einem parteinahen Medium: http://www.blu-news.org/2013/12/18/bundestagsverwaltung-entlastet-afd/). Laut einer internen Quelle soll das nur teilweise stimmen. Die Bundestagsverwaltung soll sich nur auf eine Anfrage der AfD bezogen haben, ob Darlehen über 50.000 € bei der Bundestagspräsidenten angezeigt werden müssen. Die Bundestagsverwaltung soll darauf geantwortet haben, dass Darlehen nicht angezeigt werden müssen. Diese allgemeine Auskunft der Bundestagsverwaltung habe also gar nichts mit den konkreten AfD-Darlehen zu tun. Parteien müssen geldwerte Vorteile über 50.000€ sofort melden. Ansonsten droht die Zahlung von Strafen.

Bei den zwei AfD-Darlehen besteht der große Verdacht, einen meldepflichtigen geldwerten Vorteil erhalten zu haben. Dies bestätigen auch zahlreiche Parteienrechtler. Der im Darlehensvertrag genannte günstige Zins von 2% liegt erheblich unter dem marktüblichen Zinssatz – noch dazu ohne ausreichende Sicherheiten. Lediglich das erste Darlehen ist besichert durch einen Teil der staatlichen Teilfinanzierung, natürlich ohne dies mit den anspruchsberechtigten Landesverbänden abgesprochen zu haben. Beim zweiten Darlehen verzichtete der Hamburger Reeder vollkommen auf Sicherheiten. Der Zinsvorteil bzw. geldwerte Vorteil liegt weit über den meldepflichtigen 50.000€. Und die Darlehen sind so angelegt, dass keine zwingende Rückzahlungsverpflichtung zu einem konkreten Zeitpunkt besteht. Es bleibt der AfD überlassen, wann sie innerhalb der Laufzeit Tilgungen vornimmt – mit der gleichzeitigen Option des Resterlasses in unbestimmter Höhe. Traumkonditionen, die eher einer Großspende gleichen.

Für eine Partei namens Alternative für Deutschland ist es nicht gerade konsequent und alternativ, im Wahlprogramm „gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle jeglicher Parteifinanzierung“ zu fordern und sich dann selbst durch intransparente und dubiose Finanzierung auszuzeichnen. Mit den möglicherweise illegalen Großdarlehen bescherte der AfD-Chef Lucke seiner Partei einen immensen Ansehensverlust und die Gefahr einer hohen Geldstrafe.

Die Ergebnisse der diktatorisch entschiedenen und sorglos ausgegebenen Darlehen lassen sich folgend zusammenfassen:

1.) Die Darlehensbeträge wurden raus geknallt, ohne dass ihnen bleibende Werte gegenüberstehen.
2.) 1 Mio. € verpuffte Werbeinvestitionen wiegen den entstandenen Imageschaden der anrüchigen Darlehen bei weitem nicht auf.
3.) Die Darlehen können der AfD noch teuer zu stehen kommen. Der Verdacht besteht, einen meldepflichtigen geldwerten Vorteil aus diesen Darlehen erhalten zu haben. Ein Teil der staatlichen Teilfinanzierung könnte in Gefahr sein und es droht die Zahlung einer Strafe.
4.) Die Partei, die Landesverbände und letztendlich die Mitglieder müssen für die Darlehen und deren Fehlinvestition bluten.

Der Kasseler Kompromiss vom 09.11. – das AfD-Rettungspaket zu Lasten der Landesverbände

Wie oben erwähnt, knallte die AfD-Führung die Darlehensbeträge zu 100% in die Wahlkampagne, ohne auch nur im Entferntesten zu erwägen, einen Teil der Gelder kaufmännisch sinnvoll in bleibende Werte und in den Aufbau der Parteistrukturen zu investieren. Lucke und seine Getreuen besicherten dabei das erste Darlehen rechtswidrig mit einem Teil der staatlichen Teilfinanzierung, ohne dies mit den anspruchsberechtigten Landesverbänden abgestimmt zu haben.

Bernd Lucke  Erpressung der Landesverbände nach Millionenkredi

Bernd Lucke
Erpressung der Landesverbände nach illegalen Millionendarlehen

Die Parteiführung möchte nun die verdeckte Großspende so schnell wie möglich zurückzahlen, bevor die Bundestagsverwaltung eine Strafe über den doppelten Betrag der Spende verhängt. Und der nimmersatte Bundesverband der Partei, bestehend aus den gewählten und kooptierten Bundesvorstandsmitgliedern und aus dem zentralen Wohlfahrtsverein für Amigos, der Bundesgeschäftsstelle, benötigt ständig weitere Mittelzufuhr. Was liegt also näher, als die Landesverbände der AfD noch mehr bluten zu lassen?

Zunächst versuchte Lucke die Landesvorstände zu bewegen und zu erpressen, nahezu vollständig auf die den Landesverbänden zustehenden Anteile des ersten Abschlags der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2013 in der Höhe von circa 1,7 Mio € zu verzichten. Laut dem gesetzlich vorgeschriebenen innerparteilichen Finanzausgleich (§ 22 PartG) müssen die Parteigliederungen gleichermaßen berücksichtigt werden. Überraschenderweise regte sich vereinzelter Widerstand der ansonsten unterwürfigen Landesvorstände, den die Mutigen aber meist mir dem Verlust ihrer Ämter zu bezahlen hatten.

Schließlich konnten Lucke und seine Vertrauten am 09.11.2013 am Kasseler Konvent, eines geheimen, nicht demokratisch legitimierten Parteigremiums bestehend aus dem Bundesvorstand, Landesvorständen und kooptierten Mitgliedern (siehe auch AN-Bericht vom 09.10.2013: Geheimkonvent der AfD in Kassel am 05.10.2013 – Ergebnisprotokoll), die Kasseler Erpressung durchsetzen, auch genannt der „Kasseler Kompromiss“. Mit dieser Erpressung, die u.a. einen Verzicht der Landesverbände auf einen Großteil der ihnen zustehenden Gelder aus dem ersten Abschlag der staatlichen Teilfinanzierung bedeutet, setzen sich die Mitglieder der Landesvorstände Schadensersatzansprüchen seitens ihrer Untergliederungen und ihrer Mitglieder aus, wenn sie mindestens grob fahrlässig gehandelt haben (§ 31 a Abs. 1 BGB). Da sie wussten, dass sie ein mutmaßliches Recht preisgaben, handelten sie vorsätzlich.

Laut dem Kasseler Kompromiss erhalten die Landesverbände für 2013 2.050.000 € der Mitgliedergelder und verzichten auf 50% der Aufnahmespenden, die insgesamt 761.470,35 € betragen. Am 15. Februar 2014 werden 1,7 Mio € der staatlichen Teilfinanzierung 2013 aufs Bundeskonto eingehen. 500.000€ aus der staatlichen Teilfinanzierung wird die Bundespartei in Panik vor evtl. Konsequenzen einer illegalen Großspende für die Tilgung des ersten „Darlehens“ aufwenden. 600.000 € behält Lucke für sich, den Bundesverband bzw. den zentralen AfD-Wohlfahrtsverein. 600.000 € gehen an die Landesverbände, wobei 80.000 € davon als Sockelbetrag von je 5.000 € an die Landesverbände ausgezahlt werden, dann erhalten sie daraus eine Aufstockung auf 100% der ihnen zustehenden Mitgliedsbeiträge und auf 50% der ihnen laut „Kompromiss“ zustehenden Aufnahmespenden (Ansprüche aus 2013 – warum erhalten sie diese Gelder nicht aus den entsprechenden Töpfen? Es handelt sich hierbei um einen weiteren Winkelzug Luckes, die den Landesverbänden zustehenden Gelder zu reduzieren) und der Rest (351.957,91 €) wird schließlich nach dem Mitgliederanteil auf die Landesverbände verteilt.

Der bayerische Landesschatzverschwender Seeghitz klärt auf Hurra! Die AfD Bayern bekommt 115%

Der bayerische Landesschatzverschwender Seeghitz klärt auf
Hurra! Die AfD Bayern bekommt 115%

Die Landesverbände erhalten teilweise rechtswidrig und insgesamt einen viel zu geringen Anteil aus der Summe der Mitgliedergelder und der ihnen gesetzlich zustehenden staatlichen Teilfinanzierung. Beispielsweise der Landesverband Bayern bekommt bei einem Mitgliederanteil von 15% lediglich 9% der Gelder. Dagegen genießt der Bundesverband 37% der Finanzmittel, wobei zu beachten ist, dass die Bundespartei mehr oder weniger nur aus ein paar gewählten und kooptierten Mitgliedern des Bundesvorstandes und der Bundesgeschäftsstelle besteht. Der bayerische Landesschatzverschwender Jochen Seeghitz machte dies den bayerischen Mitgliedern am Landesparteitag am 07.12.2013 in Dachau allen Ernstes mit dem Wert 115% schmackhaft. Den Verzicht auf mindestens etwa 100.000€ aus der staatlichen Teilfinanzierung verschwieg er lieber. Kein Wunder, dass sein Unternehmen hohe Verluste macht und hoffnungslos verschuldet ist.

Die AfD setzt sich gegen die immer höheren EU-Budgets ein und fordert eine Dezentralisierung und Rückführung der finanziellen und politischen Kompetenzen, während sie selbst eine innerparteiliche Zentralisierung der finanziellen Mittel und Machtbefugnisse betreibt, die in der deutschen Parteienlandschaft vergeblich Seinesgleichen sucht. Die Leidtragenden dieser Zentralisierung sind die unteren Gliederungen der Partei, die Kreis- und Ortsverbände und letztendlich die zahlenden und spendenden Mitglieder. Dort, wo die eigentliche Arbeit vor Ort und die Wahlkämpfe stattfinden, kommen nur sehr geringe Summen der ohnehin schon zu geringen Budgets der Landesverbände an. Und auch viele Landesvorstände erweisen sich als nimmersatt. Demokratie sieht anders aus.

Vergemeinschaftung der Schulden – die Mitglieder als Eurorettungsschirm

Die im Wahlkampf beispiellos engagierten und motivierten einfachen Parteimitglieder finanzieren mit ihren Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmespenden den größten Teil Luckes Ausgabenpolitik und der oft sorglos und inkompetent verprassten Budgets ihrer Landesvorstände. Doch damit nicht genug. Sie wurden tatsächlich dazu gebracht, einen großen Anteil der über den Marktpreisen liegenden Werbemittel ihrer Kreisverbände und eine Plakatkampagne zu spenden.

Auch die FREIHEIT-Connection Bernd Luckes steuerte mit ihrer Idee der Geldbombe – einer onlinebasierten Spendensammlung – einen Teil bei, um Mitglieder weiterhin als Melkkühe zu nutzen. Die islamfeindliche Kleinpartei DIE FREIHEIT zündete 2011 nach amerikanischem Vorbild erstmals in Deutschland eine Geldbombe, um den damaligen Wahlkampf für den Berliner Senat zu finanzieren. Ihre Mitglieder und Unterstützer sammelten immerhin 60.000€. Eiko Behrens, Berliner Ex-Mitglied der FREIHEITlichen und Vertrauter der Adelslobbyistin Beatrix von Storch, koordinierte die Spendenaktion der AfD. Nach einem Vorschlag einer Agentur, die Aktion für eine 5% Beteiligung an den Erlösen abzuwickeln, beauftragte die Parteiführung eine dubiose Agentur, die sage und schreibe 20% der Spendenerlöse erhalten sollte. Laut einer Email des Bundesschatzmeisters Dr. Norbert Stenzel vom 18.11.2013 habe die Partei allerdings bisher nur 25% des Agenturhonorars überwiesen.

Die AfD-Mitglieder und Unterstützer spendeten über die Geldbombe eine Woche vor der Bundestagswahl die stolze Summe von 523.305 €, um angeblich den Bundestagswahlkampf zu unterstützen. Bernd Lucke log die Parteimitglieder 3 Tage nach dem Ende der Geldbombe in einer Rundemail an: “Wir verwenden die gespendeten Gelder wie folgt: Heute (Mittwoch) und morgen (Donnerstag) erscheint eine dreispaltige Anzeige in fast allen Wochenblättern (kostenlose Anzeigenblätter) – flächendeckend in der ganzen Bundesrepublik. “ Der Alternative Newsletter zeigte damals, dass die Spendensumme nicht dafür verwendet werden konnte, da die Anzeigen- und Druckunterlagenschlüsse der Wochenblätter vor der Durchführung der Geldbombe lagen (siehe AN-Bericht vom 21.09.2013: Eine stinkende “Geldbombe für Deutschland”? Ungereimtheiten der AfD-Spendenaktion). Am 18.11.2013 schrieb der Bundesschatzmeister, „dass uns derzeit noch fast € 500.000,- zur Verfügung stehen.“

Als Dank für ihr Engagement und ihre Spendenbereitschaft erhalten die AfD-Mitglieder weniger Mitspracherechte, Mitwirkungsmöglichkeiten und Transparenz als in jeder anderen Partei des demokratischen Parteienspektrums. Als Financiers, Wahlkämpfer und Abnicker der in Hinterzimmern getroffenen Entscheidungen sind sie willkommen. Viele der Klügeren unter ihnen suchten daher bereits das Weite und traten aus der Partei aus.

Im Wahlkampf kritisiert – nun herzlich willkommen: Der Steuerzahler übernimmt die AfD-Eurokrise

Im Wahlprogramm tritt die AfD für eine reduzierte staatliche Parteienfinanzierung ein und bezeichnete diese im Wahlkampf auch gerne mal als üppig. Nun jubilieren Bernd Lucke, Frauke Pleite Petry, Opi Adam und die selbsternannte Elite, die sich die Parteiführung um sich scharte, darunter die vielen verkrachten, arbeitslosen Existenzen und Pleitiers in den Geschäftsstellen der Partei und in den Landesvorständen, deren Beamtensaläre und -pensionen, Schuldenschnitte und Arbeitslosengelder selbstverständlich auch aus den Beiträgen der willkommenen Sündenböcke, unserer ausländischen Mitbürger, finanziert werden. Endlich kommt die AfD in den Genuss der staatlichen Teilfinanzierung. Endlich hängt die AfD am Tropf der Bürger. Endlich ist die AfD eine staatlich finanzierte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Der erste Millionen-Abschlag der staatlichen Teilfinanzierung wird die AfD-Gießkanne am 15.Februar 2014 füllen.

Vom Steuerzahler und von Lobbyisten gepampert und die Mitglieder ausgenommen, lässt es sich dann, projizierend von seiner eigenen Situation, noch ungenierter über den „Bodensatz unserer Gesellschaft“ und über „Sozialschmarotzer“ herziehen. Selbst erfolgreich eingewandert in unsere Sozialsysteme, abgesichert durch die steuerliche Finanzierung seiner Aktivitäten und korrumpiert durch Lobbyisten, macht die Warnung vor der Einwanderung in unsere Sozialsysteme erst richtig Freude.

Wie heißt es so schön im Wahlprogramm: „Wir fordern, dass die Kosten der sogenannten Rettungspolitik nicht vom Steuerzahler getragen werden.“ Jetzt freut sich die AfD-Führung, dass ihr Humbug und ihre AfD-Rettungsschirme vom Steuerzahler getragen werden.

Auch auf der Ebene der eigenen Parteifinanzen scheint die Alternative für Deutschland die Altparteien an Alternativlosigkeit zu überholen und offenbart sich als zentralistisch strukturierte und autoritär geführte Partei. Wird die AfD in dieser Form und unter diesen Führungen in Bund und Ländern wirklich die Finanzen Deutschlands ordnen und unser Land und die EU demokratischer gestalten können?