Wahlbetrug in der AfD Baden-Württemberg – Landesvorstand möchte Enthüller beseitigen

Liebe Parteifreunde in Baden-Württemberg!

Mitte Oktober hat der Landesvorstand gegen mich ein Parteiausschlussverfahren vor dem Landesschiedsgericht eingeleitet.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3

In diesem Verfahren werfen mir die Funktionäre vor, dass ich beim Landesparteischiedsgericht und bei der Landeswahlleiterin gegen den Gründungsparteitag in BW und dem nachfolgenden Listenparteitag interveniert habe. Zudem wird mir vorgeworfen, dass ich den Landesvorstand zu “hart” kritisiert habe. Dies wird von einigen Parteifreunden (zu Recht) für einen Schauprozess gehalten, da mir – trotz aller varbalen Verrenkungen – lediglich folgenden Dinge vorgeworfen werden:

1. die Wahrnehmung meiner ureigenen demokratischen Rechte,
2. die Teilnahme an der innerparteilichen Meinungsbildung,
3. der Kampf für die Gewährleistung innerparteilicher Subsidiarität und Basisdemokratie,
4. der Kampf für die Einhaltung selbstverständlicher demokratischer Gepflogenheiten,
5. die Äußerung meiner Meinung,
6. die Förderung der Transparenz von innerparteilichen Vorgängen gegenüber den Parteimitgliedern,
7. die Beschreitung des Rechtsweges,
8. die parteiinterne Offenlegung von innerparteilichen Rechtsbrüchen, Klüngeleien und (Wahl-) Betrügereien
9. sowie die Ahndung dieser Rechts- und Demokratiemissachtungen.

Hierzu bekenne ich mich schuldig. Diese Handlungen sind Recht und Pflicht eines jeden integren Parteimitglieds.

Der Landesvorstand will meine Handlungen durch einen Parteiausschluss unterbinden, da ich diese Kritik insbesondere an fünf seiner Mitglieder (Kölmel, Fein, Geiger, Schneider und Rittaler) betreibe und auch juristisch gegen einige dieser Landesvorstandsmitglieder vorgehe. In der AfD ist es leider nicht anders als in der Politik allgemein. Es kommt nicht darauf an “was” gesagt wird, sondern “wer” sich über das Gesagte (und größtenteils sogar auch belegte) echauffiert. Und die “Echauffierenden” sind aufgrund ihres – in demokratischer Hinsicht mehr als zweifelhaft “legitimierten” – Amtes durch die Informationshoheit in der AfD und die (leider) noch weitverbreitete deutsche Obrigkeitshörigkeit bei einigen AfD-Mitgliedern im Vorteil. Ich, als einfaches Parteimitglied der Basis, muss hier gegen Windmühlen ankämpfen, doch ich habe (noch) die Hoffnung, dass jene Partei, welche offen für Rechtstreue, mehr Demokratie und absolute Meinungsfreiheit eintritt, es irgendwann respektiert, wenn diese tragenden Prinzipien auch innerparteilich erkämpft werden.

Die Vorwürfe, die noch juristisch geprüft werden müssen beziehen sich auf den Gründungsparteitag des Landesverband BW in Karlsruhe. Eine richterliche Entscheidung über die von mir monierten Vorgänge ist noch nicht erfolgt und wird vom Landesschiedsgericht auch gerade als Verfahren ausgesetzt, da das Schiedsgericht es für dringender erachtet, mein Ausschlussverfahren voranzutreiben.
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8

Die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Karlsruher Parteitags ist aber für das Ausschlussverfahren Voraussetzung, da der Landesvorstand mir vorwirft, meine Kritik sei “nicht berechtigt”. Selbst wenn sie unberechtigt wäre, würde ein Ausschlussverfahren fehlgehen, da jeder frei kritisieren darf und gerichtlich prüfen lassen darf, ob seine Einwände juristisch Bestand haben. Wenn das Schiedsgericht hingegen entscheiden würde, dass meine Kritik sogar “berechtigt” war, dann hätte der Landesvorstand jegliches Argument verloren: Sogar das Monieren der „Unliebsamkeit und Radikalität” meiner Kritik wäre dann substanzlos.

Es sieht tatsächlich nach einem Schauprozess aus, da das Parteigericht keinen Grund hat, die Überprüfung des Landesparteitags auszusetzen. Im Normalfall würde ein Gericht diese seit Monaten offene Frage klären und dann das jüngere Ausschlussverfahren bearbeiten. Eins nach dem anderen. Sinn macht das Vorziehen des Ausschlussverfahrens nur, wenn das Gericht mich schnellstmöglich aus der Partei ausschließen will, um mir mit der Parteimitgliedschaft auch den innerparteilichen Rechtsweg zu nehmen, was dazu führt, dass das Parteigericht den im Raum stehenden Wahlbetrug nicht mehr prüfen muss. Hätte das Karlsruher Verfahren jedoch Erfolg, verlören einige Mitglieder des Landesvorstands ihre Reputation. Somit scheint das Gericht im Wege eines Schauprozesses gewisse Vorstandsmitglieder mithilfe von verfahrensrechtlichen Tricks zu meinen Ungunsten eine “weiße Weste” bescheren zu wollen.

Diese demokratisch und rechtsstaatlich höchst fragwürdigen Vorgänge müssen in der AfD Baden-Württemberg endlich auf Kreisebene diskutiert werden. Vor allem müssen sie auch auf dem Landesparteitag in Pforzheim zum Thema gemacht werden.

Ich bitte Sie darum in Pforzheim die entsprechenden Vorstandsmitglieder mit den hier in den Anlagen präsentierten Beweisen zu konfrontieren, falls mich die PARTEIschiedsgerichtsbarkeit in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand bis dahin als innerparteiliche Opposition “entsorgt” haben sollte!

Zum Schluss die Vorgänge des Gründungsparteitags vom 22.04.2013, deren gerichtliche Überprüfung zu verhindern versucht wird:

a) Befangenheit des Tagungsleiters und der Protokollanten

Der Tagungsleiter hieß Joachim Kuhs. Was aber die wenigsten wissen, ist das zwei der drei Protokollanten ebenfalls den Nachnamen Kuhs trugen: nämlich Julia und Lukas. In jedem Musikverein wäre bei solchen Verwandtschaftsverhältnissen eine hitzige Diskussion entbrannt, aber in der AfD Baden-Württemberg ist Vetterliwirtschaft wohl ein tragendes Prinzip.
Anlage 9

Der dritte Protokollant war übrigens Damian Stibal, einer der Sprecher des Kreisverbands BreisgauHochschwarzwald. Stibal ließ gegenüber massig Personen in Südbaden verlauten, dass er keinerlei Ambitionen auf irgendwelche Ämter zu haben, um dann skurrilerweise eine Führungsposition zu übernehmen. Stibal war immer eifrig dabei, wenn es darum ging Elke Fein zu beweihräuchern und durch Falschbehauptungen sie und ihre Vorstandsallianzen zu decken. Zum Beispiel hat er in meinem Anfechtungsverfahren vor dem Parteischiedsgericht ungefragt zu meinen Lasten eine Stellungnahme eingereicht. Dass diese Stellungnahme keine ehrliche war, ist leicht unter Punkt VII. zu erkennen. Dort behauptet er, ich habe extra meine Stimmunterlagen liegen lassen, bloß um die Liste anfechten zu können. Dieser Einwurf ist unsinnig. Bekanntlich wurde ich auf den letzten Listenplatz gewählt und habe dadurch meine Stimmunterlagen bis zum Ende gebraucht.
Anlage 9a

b) Direktkandidaten / Basisdemokratie

Bernd Pühringer stellte schriftlich den Antrag Direktkandidaten zuzulassen. Dieser wurde aber dubioserweise vom Tagungspräsidium “vergessen”. Später behauptete Elke Fein dann, der Bundesvorstand habe beschlossen in Baden-Württemberg keine Direktkandidaten zuzulassen. Bernd Lucke maßregelte Fein dann per Email, da nie ein solcher Entschluss gefasst wurde. Frau Fein hat also nachweislich gelogen. Fein, Kölmel, Schneider und Kuhs versuchten also gezielt die Kreise, die Parteibasis, zu entmachten, indem sie das Aufstellen von Direktkandidaten verhindern wollten.
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12

Anlage 12 beweist auch, dass diese Personen gezielt die basisdemokratische Satzung von RA Dirk Schmitz, MA verhindern wollten, welche den Vorstand erweitert und Kreisverbandsgründungen erleichtert hätten. Zudem hätte die Möglichkeit der Schaffung von Arbeitskreisen und Vereinigungen ebenfalls viele Mitglieder einbinden können.
Anlage 13

c) Tagungsort

Irgendwie fanden es auch viele sehr komisch, dass der Tagungsort nicht publik gemacht wurde. Weder auf der Homepage fand er sich, noch wurden die per Bundesvorstandsbeschluss vorher angenommenen Mitglieder per Email informiert. Nur ein elitärer Kreis bekam von ihm per Email Wind.

d) Tagungszeit

Dass die Mehrheit der AfD-Mitglieder durch Arbeitsvertrag und die rechtlichen Regelungen zu den Werktagen rechtlich an der Teilnahme gehindert waren, schien auch niemandem zu missfallen. Montags um 16 Uhr. Ja, Montag um 16 Uhr! Würde die Bundestagswahl auf einen Werktag gelegt, würde oder könnte jemand hingehen? Mehr Demokratie? Fein, Kölmel, Schneider, Kuhs und Scheel haben mit dieser Terminierung den nur schwer widerlegbaren Eindruck geschaffen, dass sie Antidemokraten sind. Schon allein die Terminierung macht den Parteitag wegen Unvereinbarkeit mit Art. 21 I 3 GG daher nichtig.

e) Willkürliche Verteilung der Mitgliederrechte

Während Rittaler zwei Tage vor Karlsruhe AfD-Mitglied wurde und sich selbstverständlich zur Wahl stellen durfte, haben massig Mitglieder die Teilnehmerunterlagen nicht ausgehändigt bekommen (darunter WA 2013 Landes- und Kreisbeauftragte!), obwohl sie schon Wochen vorher einen Aufnahmeantrag gestellt haben und der Bundesvorstand beschloss, alle aufzunehmen, die vor dem 20.04.2013 einen solchen Antrag gestellt hatten.

Exemplarisch seien Rudy Mietzner (rudolf.mietzner@alternativefuer-bw.de), Siegfried Ludwig (siggiludwig@t-online.de) und Taras Maygutiak (taras.maygutiak@googlemail.com) genannt.
Anlage 13a

Ich dagegen stand in der Mitgliederliste und habe daher auch alle Unterlagen ausgehändigt bekommen. Außerdem wurde ich als Kandidat auf der Homepage geführt und Kölmel hat mich sogar am 20.04.2013 noch per Email gebeten im Falle eines Scheiterns bei den Beisitzerwahlen für das Schiedsgericht zu kandidieren. Nachdem ich aber Satzungsänderungen beantragt hatte, teilte er mir einen Tag vor Karlsruhe per Email mit, dass ich doch nicht stimmberechtigt sei. Statt einzusehen, dass er rechtlich meine Mitgliedschaft bestätigt hat, sorgt er mit Kuhs und Scheel beim Parteitag für einen Eklat, indem er Kuhs dazu veranlasste mir durch zwei Muskelmänner die Unterlagen abzunehmen! By the way: auf meinem Mitgliedsausweis steht der 14.04.2013 als Eintrittsdatum.
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19

Und Rudy Miezner wurde bei den Vorstandswahlen nicht als Kandidat geführt, obwohl er dies als WA 2013 Landesbeauftragter seinen Kollegen mitgeteilt hat.

f) Verheimlichung von Wahlergebnissen

Wahrscheinlich weiß auch noch jeder Teilnehmer, dass das Tagungspräsidium die Wahlergebnisse zur Sprecherwahl zuerst verheimlichen wollte. Nach großem Protest der Teilnehmer wurde dann per Antrag darüber abgestimmt, dass die genauen Stimmenzahlen vorgelesen wurden. Dabei kam dann heraus, dass Schneider Fein mit nur einer Stimme unterlag. Das riecht doch etwas arg nach Wahlbetrug! Diese Vertuscherei kombiniert mit der willkürlichen Stimmberechtigung lässt doch DDR-Erinnerungen wieder aufleben.

g) Nichteinladung von über 500 Mitgliedern

Am 16. April 2013 ging den Landesbeauftragten die neue Mitgliederliste mit 1386 Mitgliedern zu, wohingegen die alte Liste 861 Mitglieder führte. Damit hätten bis zum 22. April am Parteitag 525 Mitglieder geladen werden müssen. Daran ändert auch § 12 II 3 der Bundessatzung nichts, da dieser nur die Frist, aber nicht die Ladung als solche obsolet macht. Da diese Mitglieder nicht geladen wurden, liegt ein erheblicher Verstoß gegen Art. 21 I 3 GG vor. Eine Einladung war innerhalb dieser Zeit möglich und zumutbar (vgl. Landessatzung § 5 IX 3), da in Eilfällen eine Ladungsfrist von fünf Tagen ausreicht. Für eine Einladung genügte der Emailversand, der per Rundmail innerhalb von höchstens drei Stunden erledigt gewesen wäre. Ich habe dem Schiedsgericht eine Email als Beweis zukommen lassen, die belegt, dass Fein und Kölmel diese Mitglieder bewusst nicht einluden, „da jede weitere Mail Rückfragen produziert, die keiner mehr beantworten kann“. Ein Schelm, wer böses dabei denkt!
Anlage 13 a
Anlage 20
Anlage 21

Dies kann ebenso von den übrigen drei lauteren WA 2013 Landesbeauftragten Jan Czada (jan.czada@gmail.com), Rudy Miezner und Thomas Roller (thomas.roller@bsb-gmbh.de) bestätigt werden

Wenn das Gericht dies alles bestätigen würde, so wären zumindest Bernd Kölmel, Dr. Elke Fein, Helmut Schneider und Joachim Kuhs (Mitglied des Schiedsgerichts)wegen ihres delinquenten Verhaltens in ihren Ämtern nicht mehr haltbar. Sogar ein Parteiausschluss käme (zwingend) in Frage, da die benannten Personen das eigene Streben nach Ämtern, Mandaten und persönlicher Geltung über eine rechtlich einwandfreie, faire und demokratisch integre Landesverbandsgründung gestellt haben. Sie haben wissentlich und willentlich manipuliert und dadurch den Antritt der der AfD zur Bundestagswahl in Baden-Württemberg massiv gefährdet.

Aber auch die Alt-FDPler Roland Geiger und Dr. Jan B. Rittaler wären als Nutznießer dieser Klüngeleien jedenfalls in ihrer Reputation schwer angeschlagen.

Da sich das Schiedsgericht nun noch nicht zu diesen Vorgängen geäußert hat, stellen meine Ausführungen hier (noch) lediglich ein persönliches Zeugnis dar. Belege und Beweise habe ich genug. Diese liegen dem Schiedsgericht – und nun auch Ihnen – auch vor. Zwar sind die Beweise in der Partei im Umlauf, jedoch ist ohne richterliche Würdigung der Dokumente kein schlagkräftiges Vorgehen gegen die benannten Personen möglich, da ich ohne juristische Durchsetzungsmittel nichts anderes bleibe, als ein Rufer in der Wüste. Ein Zeuge ungeheuerlicher Vorgänge der von dem innerparteilichen Gewaltmonopol des Schiedsgerichts ignoriert wird. Dass ich dabei auch mal lauter schreien muss (“recht grob und derb”) liegt auf der Hand: Schurken muss man eben Schurken nennen. Sonst erkennt man sie nicht.
Anlage 3
Anlage 22

Gerade aus dem letztgenannten „Ihringer Fahrplan“ ist genau zu entnehmen, dass ich niemals im Sinne hatte, der AfD Baden-Württemberg irgendwie zu schaden, sondern vielmehr bestrebt war diese schnellstmöglich, juristisch sicher und mit möglichst großer Einbeziehung der Mitglieder voranzubringen.

Ist dieser “schauprozessartige Aktionismus” skandalös? Urteilen Sie selbst! Machen Sie sich anhand der Fakten ein eigenes Bild über die Vorwürfe und Diffamierungen, welche Fein, Kölmel, Schneider, Geiger, Rittaler und Stibal seit Monaten über mich verbreiten.

Wenn Sie meine Beweisführung überzeugt hat, bitte ich Sie um folgende Reaktionen:

1. Debattieren Sie mit Ihren Parteifreunde über diese Vorgänge und verbreiten Sie die Beweismittel an sämtliche AfD-Mitglieder, die sie kennen!

2. Fordern Sie die delinquenten Personen zum Rücktritt auf!
Sprecher Bernd Kölmel: bernd.koelmel@alternativefuer-bw.de
Sprecherin Elke Fein: fein.elke@gmail.com
Stellvertreter Helmut Schneider: helmut.schneider@grubhof.de
Stellvertreter Ronald Geiger: ronald.geiger@geiger-finanzplanung.de
Schatzmeister Jan Rittaler: rittaler@arcor.de
Richter Dubravko Mandic: dubravko-mandic@gmx.de
Richter Alexander Becker: alexander.becker@alternativefuer-bw.de
Richter Joachim Kuhs: jhkuhs@gmx.net
Richter Walter Schupeck: walter.schupeck@t-online.de
Kreissprecher Damian Stibal: damian.stibal@web.de

3. Konfrontieren Sie die Delinquenten mit den Beweisen auf dem Pforzheimer Parteitag! Fordern Sie eine Generaldebatte! Wählen Sie niemanden der genannten Personen ins Tagungspräsidium, zum Protokollanten, zum Rechnungsprüfer und erst Recht nicht in den Vorstand oder ins Schiedsgericht!

Die AfD Baden-Württemberg hat massig qualifizierte und integre Mitglieder, welche diese Funktionen mindestens genauso gut ausfüllen können!

Der jetzige Vorstand hat der AfD bisher mehr geschadet als genutzt:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landesverbaende-fuerchten-rechte-unterwanderung-a-919706.html
http://www.rdl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=21885:gartencoop-freiburg-kuendigt-rausschmiss-von-afd-landessprecherin-elke-fein-an&catid=447:dorfnachrichten&Itemid=405

Haben die Herren, und vor allem die Dame, im Landesvorstand bisher etwas anderes fertig gebracht, außer die AfD bis zum Bundesverband hinauf zu spalten, Ämter zu häufen und ihre Basismitglieder zu frustrieren?

Mit den besten Grüßen

Ihr Elias Mößner

Luckes illegale Parteienfinanzierung: Das Eunuchen-Syndrom

Streit über 1.000.000 EURO Darlehen

Am 17.07.2013 klingelten erstmalig die Kassen des Bundesverbandes unter Bernd Lucke so richtig laut. Eine Tranche über EURO 500.000,– erreichte das Bundeskonto. Wenig später freute sich Bernd Luckes Bundesvorstand noch einmal. Wieder trafen EURO 500.000,– auf dem Parteikonto ein. Insgesamt EURO 1 Mio. gaben dem Wahlkampf noch einmal den richtigen Push in Richtung Bundestag. Die AfD, so verkündeten es Bernd Lucke und andere Größenwahnsinnige immer wieder, sei ja die „neue Volkspartei“ (Bernd Lucke im ZDF am 22.09.2013).

Nun hat es mit dem Einzug in den Bundestag nicht geklappt. Zwar erzielten die „Alten & Naiven“ (Journalistenspott über die AfD) auf Anhieb beachtliche 4,7% und schafften damit das beste Ergebnis einer Newcomer-Partei seit 1949. Aber den Einzug verfehlte die Professorenpartei dennoch, wenn auch nur knapp. Die 5%-Marke konnte nicht geknackt werden. So mancher Glücksritter und AfD-Landesfürst – selbst in arger finanzieller Bedrängnis – sah das rettende Bundestagsmandat schwinden (siehe Bericht vom 17.07.2013 „Das blaue (Job-)Wunder – Bundestagsmandate als EURO-Rettungspakete für gescheiterte Existenzen“ und Bericht vom 15.10.2013 über Frauke Pleite-Petry).

Bernd Lucke – Bismarck  Erpressung der Landesverbände nach Millionenkredit

Bernd Lucke – Bismarck
Erpressung der Landesverbände nach Millionenkredit

Die Herkunft der wundersamen 1 Mio. EURO war und ist nur wenigen Insidern bekannt. Wenn ein so hochkarätiges Team im Bundesvorstand mit lauter „Profs und Dottores“ regiert, dann handeln da ja echte Könner – denkt man! Fragende Mitglieder und Kritiker wurden und werden in der AfD bekanntlich brutalstmöglich verfolgt und gemobbt, geradezu terrorisiert und pogromartig verfolgt. Denn „Mut zur Wahrheit“ gilt nur als Lippenbekenntnis im Außenverhältnis, Intern verbreiten viele Landesfürsten einfach nur Angst und Schrecken, siehe z.B. Bericht über NRW, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und vor allem Sachsen.

Das sächsische Regime am Ostrand der Republik wird hinter vorgehaltener Hand bereits „Frauke Petrys AfD-Junta“ genannt, weil sie hochkarätige Ex-Mitglieder der SED, der FREIHEIT, der Schill-Partei und der StaSi um sich versammelte, um ein luckeloses Unterdrückungssystem zu implementieren. Der Gebildete und Nicht-Naive weiß indes, dass ein von Eliten („Philosophen“) geführtes Gemeinwesen im platonischen Sinne zwangsläufig scheitern muss. Die Annahme Platons, die Philosophenherrschaft führe zu einer besseren Politik, wurde mannigfaltig widerlegt. Die AfD-Großkopferten halten dennoch fast größenwahnsinnig daran fest. Auch bei Eunuchen gilt: Sie wissen (angeblich), wie es geht, aber sie können es definitiv nicht!

Der griechische Philosoph Plato (428 v. Chr. - 348 v. Chr) glaubte an die Herrschaft der Vernunft durch Eliten und wurde schrecklich widerlegt

Der griechische Philosoph Plato (428 v. Chr. – 348 v. Chr)
glaubte an die Herrschaft der Vernunft durch Eliten und wurde schrecklich widerlegt

Dennoch: Der Sprecherrat um Prof. Dr. Bernd Lucke, Dr. Frauke Petry und Dr. Konrad Adam werde gemeinsam mit dem Bundesschatzmeister Dr. Norbert Stenzel, so die Alten und Naiven in der AfD, alle Finanzen ordentlich führen. Jeder Kassenwart eines Kegelvereins weiß, hat er die Buchhaltung nicht im Griff, droht Ärger.

Die ominösen 1 Mio. EURO stammen aus zwei Darlehen zu je 500.000 EURO. Die erste Auszahlung erfolgte am 17.07.2013, wenig später folgte die zweite Tranche. Die Zeichnung eines Darlehens stellt eine originäre Exekutiv-Aufgabe des Vorstandes dar. Nach den Grundsätzen des ordentlichen Kaufmanns muss der Bundesschatzmeister prüfen, ob er den Zins- und Tilgungsplan erfüllen kann (sogenannter Kapitaldienst). Die Finanzierung eines Projektes (z.B. Wahlkampf) wird i.d.R. durch Aktiva (Eigenkapital) und Passiva (Fremdkapital) gedeckt. Dabei müssen Recht und Gesetz, aber auch Gesellschafterverträge, rechtlich bindende Vereinbarungen, Statuten und Satzungen eingehalten werden.

Bernd Luckes Verhältnis zu den Landesverbänden

Bernd Luckes Verhältnis zu den Landesverbänden

Dass die AfD-Großkopferten mit dem Geld so ihre Schwierigkeiten haben, zeigten ja bereits der ehemalige Bayern-Diktator Wolf-Joachim Schünemann (zugleich Bundesvorstand) und Bernd Luckes Co-Sprecherin Dr. Frauke Petry (Sachsen-Junta). Der Landesverband NRW klagt gegen Lucke vor dem Bundesschiedsgericht.

Dass das Bundesschiedsgericht unter dem unsäglichen Schiedsrichter Wolfgang von Eichborn (der niemals Richter an einem ordentlichen deutschen Gericht war) korrigierend eingreifen könnten, darf bezweifelt werden. Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts dienen erkennbar als Vollstrecker des Bundesvorstandes (konkrete Details in einem späteren Newsletter), inkl. Rechtsbeugung. In anderen Verfahren hatte Wolfgang von Eichborn schon bewiesen, dass er von Recht und Gesetz zwar nicht viel versteht, davon aber eine ganze Menge. Er hat schnell von der Bundespolitik gelernt. Auch in der Politik werden Bundesrichter berufen, um erkennbar die Regierungspolitik gerichtlich abzusichern, z.B. 1998 Wolfgang von Eichborn zum Bundesverwaltungsgericht (ein ehemaliger SPD-Apparatschick), oder 2011 Peter Müller, ehemaliger CDU-Ministerpräsident Saarland, einstiger Amtsrichter, von Angela Merkel zum Richter am Bundesverfassungsgericht hinaufkatapultiert, siehe Frankfurter Rundschau 18.01.2011: „Ausgerechnet Peter Müller“).

Brisant ist jedoch, dass der Bundesvorstand nach den vorliegenden Unterlagen grob rechts- bzw. satzungswidrig handelt(e). Gut möglich, dass Dr. Lucke, Dr. Petry und Dr. Adam schon bald Fragen des Staatsanwalts beantworten müssen.

Zum einen schreibt die Beitrags- und Kassenordnung, dass die Parteifinanzen „den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und unter Beachtung der verbindlichen Richtlinien“ zu entsprechen habe (vierter Abschnitt, § 14). Auch das Parteiengesetz schreibt klar und deutlich:

 „Die für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung, insbesondere zu Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen, sind entsprechend anzuwenden …“ (§ 24 abs. 2 PartG)

Davon kann zur Zeit nicht die Rede sein. In der Bundesgeschäftsstelle herrscht das blanke Chaos, ein ordnungsgemäßes EDV-System zur Belegerfassung und zur Erstellung des Rechenschaftsberichts existiert nicht. Ein Bundesvorstand, der nicht genannt werden möchte aus Angst vor den üblichen AfD Pogromen, sagte: „Im AfD-Finanzwesen herrschen kriminelle Zustände“. Kein einziger Beleg sei bisher verbucht worden, Spesen werden nach Gutsherrenart ausbezahlt, Rechnungen nicht auf sachliche Richtigkeit geprüft.

Zum anderen war die Darlehensaufnahme an die Zustimmung der Landesverbände gebunden. Der Kapitaldienst und die damit verbundene Besicherung kastriert nämlich den gesetzlich vorgeschriebenen innerparteilichen Finanzausgleich, siehe § 22 PartG. Wenn die staatliche Parteienfinanzierung an den Bundesverband ausbezahlt wird, so müssen die Gliederungen gleichmäßig berücksichtigt werde. Das ist im übrigen juristisch nicht nur klar gesetzlich geregelt, sondern auch völlig unstreitig.

Die Aufnahme eines Darlehens – noch dazu in so beträchtlicher Höhe – verpflichtet den Bundesverband jedoch neben der Tilgung auch zu Zinszahlungen und zur Besicherung (i.d.R. durch eine Restschuldversicherung, Zession oder dinglich). Der Jurist kennt diese Begrifflichkeit unter „Kautel“ (spätlateinisch cautela = Schutz, Sicherstellung, eigentlich = Vorsicht, zu lateinisch cautum).

Mit anderen Worten: Der Bundesvorstand unter Bernd Lucke will einen Teil der staatlichen Parteienfinanzierung, die den Landesverbänden zusteht, selbst verfrühstücken, ohne die Landesverbände um Zustimmung zu bitten. Das ist illegal.

Dies veranlasste den Landesverband NRW zu einer Klage vor dem Bundesschiedsgericht mit der Ankündigung, widrigenfalls den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Als größter und wichtigster Landesverband stehen hier für NRW annähernd 150.000,– EURO auf dem Spiel. Albrecht Glaser, Ex-Finanz-Chef der Stadt Frankfurt (Kämmerer), und Landesvorsitzender in Hessen, verfasste am 15.08.2013 einen Brandbrief per E-Mail an den Bundesvorstand:

 „Wenn dies so ist, dass selbstverständlich die Landesverbände, und zwar jeder einzelne, Rechtsansprüche auf Teile der Staatsmittel haben und eben auch ein Teilhaberecht an der Aufteilungsentscheidung, dann ist ein Verzicht oder auch nur Teilverzicht eines Landesverbandes auf seinen zukünftigen Anspruch ein Rechtserfordernis für den Bund, um seinerseits rechtmäßig solche Ansprüche als Sicherungsmittel einsetzen zu können. Solche Verzichtserklärungen sind keineswegs von allen Landesverbänden erklärt worden, wie weiter unten darzustellen ist. Und genauso selbstverständlich stellt sich die Frage, ob ein Landesvorstand mit Auswirkung für seine Mitglieder auf einen Geldanspruch seines Landesverbandes  verzichten kann. Sofern er dies im Außenverhältnis tut, wie hier gegenüber dem Bund, ist ein solcher Verzicht rechtswirksam, sofern Landessatzungsrecht dies nicht ausschließt. Allerdings setzen sich die Mitglieder des Landesvorstandes Schadensersatzansprüche seitens ihrer Mitglieder, wohl auch der Untergliederungen, aus, wenn sie mindestens grob fahrlässig gehandelt haben (§ 31 a Abs. 1 BGB). Da sie wissen, dass sie ein mutmaßliches Recht preisgeben, handeln sie vorsätzlich. (Albrecht Glaser am 15.08.2013 an den BuVo)

Bernd Lucke erkannte sehr wohl die Rechtswidrigkeit der Darlehensaufnahme über 1 Mio. EURO und verlangte ultimativ von den Landesverbänden die nachträgliche Zustimmung bis Freitag, 08.11.2013. Da ist er wieder, der Bismarck-Stil, den die Partei-Oberen so gerne pflegen (siehe Franfurter Rundschau 11.09.2013: „AfD will mehr Bismarck wagen“). Bismarck hatte von 1862 bis 1866 am preußischen Parlament vorbei verfassungswidrig regiert ohne Haushaltsgesetz. Im Jahre 1866 erpresste er das neu gewählte Parlament und verlangte ultimativ die nachträgliche Genehmigung (Indemnität). Das preußische Parlament willigte unter dem Druck der drohenden Auflösung und militärischer Gewalt ein.

Dieser autokratisch-diktatorische Regierungsstil ist bekanntlich fester Bestandteil der AfD-Politik (siehe Bericht vom 27.10.2013). Lucke-Bismarck erpresst die AfD-Landesverbände, bis zum 08.11.2013 nachträglich die Zustimmung zu erteilen (also auf staatliche Parteienfinanzierung zu verzichten). Die Landesvorstände können dies zwar tatsächlich im Außenverhältnis zum BuVo tun, jedoch entsteht im Innenverhältnis automatisch ein Haftungs- und Regressanspruch gegen jedes Landesvorstandsmitglied, welches dieser Indemnität zugestimmt hat. Der Jurist sprich hier von grob fahrlässigem Handeln (§ 31 a Abs. 1 BGB). Wenn ein Landesvorstand nämlich weiß, dass er zum Schaden des Landesverbandes agiert (auf Geld verzichtet, welches ihm gesetzlich zusteht), dann begründet dies einen zivilrechtlichen Regressanspruch.

In Sachsen stehen die Mitglieder bereits auf den Barrikaden. Frauke Petry, die gerade eine Mega-Pleite mit Ihrer GmbH hingelegt hat („Pleite-Petry“), verbrennt jetzt die staatliche Parteienfinanzierung der AfD Sachsen. Schon werden Unterschriften gesammelt, das verbrannte Geld privat bei Frauke Petry, Dr. Hubertus von Below, Dr. Thomas Hartung und Kai von Kuenheim („Kabinatt der Barone“) einzufordern. Alle haften unmittelbar und gesamtschuldnerisch. Lediglich der Landesschatzmeister Jens Simmank bleibt verschont. Er stimmte gegen den Verzicht auf die staatliche Teilfinanzierung und drohte sogar mit Rücktritt, falls Frauke Petry das Landesgeld aus dem Fenster werfe. Dennoch nutzten die Petry-Sklaven im Sachsen-Vorstand die Abwesenheit Simmanks während einer Sitzung, um die gesetzlich zustehenden Gelder zu vernichten.

Auch in anderen Landesverbänden regt sich Widerstand, z.B. Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz. Dort hatten sich die Landesvorstände der Lucke-Erpressung ergeben. Sie verzichteten grob fahrlässig auf die ihnen zustehenden Finanzmittel. Die Großkopferten sollten „MUT ZUR WAHRHEIT“ zeigen und gestehen: Wir fühlen uns zwar als Eliten, aber wir können es nicht. Man nennt das EUNUCHEN-Syndrom.

AfD-Führungskonferenz beschließt Maulkorb für ihre Parteimitglieder

Der Sprecher der AfD Berlin ist enttäuscht und zutiefst verletzt

Kaum unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegründet, stand die AfD Berlin umso mehr im Brennpunkt der Öffentlichkeit. Der Berliner Landesverband geriet außer Kontrolle und versank im Chaos. Vorstände traten zurück, der Landesgeschäftsführer wurde innerhalb einer Woche wieder geschasst, Vorstandsmitglieder stritten sich offen. Und mittendrin polterte Günter Brinker, der Berliner Landesvorsitzende. Er teilte aus, schimpfte, verunglimpfte und wirkte tatkräftig daran mit, das Bild der Berliner AfD innerhalb von wenigen Wochen so zu demontieren, bis er seinen Landesverband unter Alleinkontrolle hatte. Selbst im Stern zog er über den „Superluxustempel“ und das „Schlangennest“ seiner innerparteilichen Gegner her.

Vor seinem öffentlichkeitswirksamen Wirken in der AfD Berlin sorgte er für Aufsehen als Vorsitzender des Berliner Bundes der Steuerzahler. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn und die damalige Führungsspitze wegen des Verdachts der Veruntreuung von Vereinsvermögen (AZ 3WI JS 1756/04). Der Berliner Zeitung zufolge seien die damaligen Vorwürfe gegen Brinker letztendlich „nicht justiziabel“ gewesen, die entsprechenden Verfahren seien daher wohl eingestellt worden, „in zwei Fällen sei Brinker einer Straftat überführt worden“, die das Gericht aber „wegen geringer Schuld eingestellt“ habe. Laut dem Tagesspiegel habe der Berliner Bund der Steuerzahler im September 2006  schließlich „einen Neuanfang“ versucht – ohne Günter Brinker. Der Berliner Landerverband versucht es weiter mit Brinker.

Jetzt ist Brinker zutiefst verletzt und erschüttert über eine Karikatur, die auf einer AfD-Facebookseite auftauchte. Er hat den Glauben an das Gute im AfD-Mitglied verloren. Die Satire ist betitelt mit „Luckie und der intrigante Haufen“ und zeigt die Köpfe einiger AfD-Lichtgestalten, darunter auch Brinker, montiert auf die Körper der Figuren aus „Wicki und die starken Männer“. Sofort machte ein Bundesvorstand den Seitenadministrator auf den schweren Verstoß aufmerksam und veranlasste die Zensur des kriminellen Machwerks.

"Luckie und der intrigante Haufen" - Günter Brinker ist zutiefst verletzt

„Luckie und der intrigante Haufen“ – Günter Brinker ist zutiefst verletzt

Konferenz der Landesvorsitzenden beschließt Verhaltensleitlinien für AfD-Mitglieder

Anstatt in tiefen Depressionen zu versinken und einen Psychotherapeuten aufzusuchen, schritt Brinker zur Tat. Die Parteimitglieder müssen endlich diszipliniert und in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt werden. Sie sind eine Gefahr für die AfD und erst recht für deren Führungselite. Bereits vor drei Wochen hatte Brinker in der wöchentlichen Telefonkonferenz der Landesvorsitzenden einen Tagungsordnungspunkt zu diffamierenden Veröffentlichungen auf AfD-Seiten im Internet eingebracht und ihn mit dem Anliegen verknüpft, einen verbindlichen Leitfaden zu definieren, der genau vorschreibt, wie sich das ordentliche und folgsame AfD-Mitglied zu verhalten habe.

Die Landesvorsitzenden vertagten den Tagungsordnungspunkt „Disziplinierung der Parteimitglieder“ auf den darauffolgenden Freitag. Am 25.10.2013 war es dann endlich soweit. Dieses Datum wird als „Brinker-Tag“ in die Annalen der noch jungen Partei eingehen, die „mehr direkte Demokratie auch in den Parteien“ fordert und sich dafür einsetzt, „dass auch unkonventionelle Meinungen im öffentlichen Diskurs ergebnisoffen diskutiert werden.“ Brinker präsentierte die Verhaltensleitlinien für die AfD-Mitglieder. Die meisten Konferenzteilnehmer hatten diese zwar nicht gelesen, was sie jedoch nicht abhielt, den Maulkorb für ihre Schäfchen zu befürworten.

Selbstverständlich werden Verstöße gegen die verabschiedeten Leitlinien geahndet.

„Mögliche Ordnungsmaßnahmen sind:

  • das Aussprechen einer Verwarnung,
  • Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf Zeit,
  • Enthebung von Parteiämtern,
  • der Ausschluss aus der Partei.“ (aus den Leitlinien der AfD)

Die von den Mitgliedern beschlossenen Satzungen – Bundessatzung und Landessatzungen – regeln schon ausführlich Ordnungsmaßnahmen bis hin zu Parteiausschlüssen. Nun gönnen sich die Landesvorstände mit ihren Verhaltensleitlinien aus dem Hinterzimmer weitere und einfachere Möglichkeiten, Ordnungsmaßnahmen gegen unliebsame Parteifreunde einzuleiten. Die Leitlinien sind ein reines Machtinstrument zur Disziplinierung der Mitglieder und zur weiteren Einschränkung der innerparteilichen Demokratie.

Dank des neuen, umfangreichen Machtmittels krachen die Sektkorken in vielen Landesvorständen. Etwa die bayerische Ostersonntagsbande, die gerne Parteiausschlussverfahren gegen vermeintliche Kontrahenten einleitet, stieß Freudenschreie aus über ihr neues Rüstzeug zum Kampf gegen unerwünschte Parteimitglieder. Doch freuen sich die AfD-Granden vielleicht zu früh?

Die AfD-Führung scheint es wenig zu interessieren, dass es sich bei dem verabschiedeten Maulkorb um eine unzulässige Erweiterung und Umdeutung des § 8 der Bundessatzung der AfD handelt. Zum Beispiel könnten damit Mitglieder für alle Parteiämter gesperrt werden, wohingegen die Bundessatzung die Festlegung auf „ein bestimmtes Parteiamt“ nennt. Was der Maulkorb möchte, verbietet die Bundessatzung sogar explizit: §8 (3) Satz 4 „Ordnungsmaßnahmen dürfen jedoch nicht zum Zwecke der Disziplinierung von Mitgliedern und/oder zur Einschränkung der innerparteilichen Demokratie ergriffen werden“.

Bisher erfuhren die meisten Mitglieder nichts von ihrem Glück, ihren Vorständen demnächst noch stromlinienförmiger folgen zu können. Mitgesprochen haben sie jedenfalls bei ihren Leitlinien nicht. Unklar ist derzeit, ob die AfD-Mitglieder ihre Verhaltensleitlinien abnicken dürfen. Es scheint den einzelnen Landesvorständen vorbehalten zu sein, ihre Mitglieder abstimmen zu lassen. Der bayerische Landesvorstand ließ die Verhaltensleitlinien in einer Email an die wichtigsten Funktionäre bereits als „generelle Verhaltensrichtlinien der Alternative für Deutschland“ anpreisen.

Der Alternative Newsletter stellt allen interessierten Mitgliedern die Verhaltensleitlinien zur Einübung des erwünschten Verhaltens bereits jetzt und hier zur Verfügung:
Verhaltensleitlinien der Alternative für Deutschland – PDF
Verhaltensleitlinien der Alrernative für Deutschland – Webseite

Wir sind gespannt, was sich die AfD-Führung nächstens für ihre Mitglieder ersinnen wird. Werden wir in Kürze einen feierlichen Eid auf Bernd Lucke schwören? Egal. Die Hauptsache ist, dass uns die EU nichts vorschreibt, da lassen wir uns doch gerne in der Partei gängeln. Die ist ja auch viel näher.

AfD Bayern: Wie die Ostersonntagsbande ihre Mitglieder belügt und betrügt

Landesvorstand verweigert Pflichtinformationen

Seit dem Ingolstädter Skandal-Parteitag am 11.05.2013 und dem erbärmlichen Parteitag der Claqueure in Nürnberg an Pfingsten ist nun fast ein halbes Jahr vergangen. Trotz des durch die Ostersonntagsbande manipulierten Wahlabbruchs infolge der Abwahl des Landesvorstandes, beschlossen die anwesenden bayerischen Mitglieder in Ingolstadt u.a. immerhin wichtige Satzungsänderungsanträge, die bayerische Landessatzung und die Finanzordnung des Landesverbandes.

Zum Beispiel verabschiedeten die Mitglieder in Ingolstadt eine Satzungsänderung des §11 (5) der Landessatzung. Ursprünglich konnten die Parteimitglieder nur mit der Dreiviertelmehrheit den Landesvorstand oder einzelne seiner Mitglieder abwählen oder bestätigen. Jetzt reicht bereits eine 50%-Mehrheit. Im Internet ist nur der alte, ungültige Satzungsentwurf zu finden, der die alten Regelungen enthält. Ist es die Absicht des Landesvorstandes, den Mitgliedern die wichtigsten Satzungsänderungen zur Herstellung der innerparteilichen Demokratie vorzuenthalten?

Bis heute, fast ein halbes Jahr später, weigert sich der bayerische Landesvorstand um den selbstgefälligen Landesvorsitzenden André Wächter die bayerischen Mitglieder zu informieren und unterschlägt ihnen die Sitzungsprotokolle der Parteitage und die beschlossene Landessatzung und Finanzordnung – wichtige Schriftstücke im politischen Wirken und Leben einer Partei. Dabei stehen den Mitgliedern diese Dokumente rechtlich und gemäß der Landessatzung zu.

Die Landesvorstände verhalten sich hierbei geradezu kriminell. §12 (22) der Landessatzung ist eindeutig: „Der Landesparteitag und seine Beschlüsse werden durch eine vom Landesvorstand ernannte Person protokolliert. Dieses Protokoll ist den Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zugänglich zu machen.“ Der Landesvorstand verstößt klar gegen die Landessatzung, gegen politische Gepflogenheiten und gegen geltendes Recht. Der Verstoß geht soweit, dass sich sogar die Parteitage in Ingolstadt und Nürnberg als juristisch ungültig erweisen können. Zur Wiederholung: Ein halbes Jahr ist vergangen und uns Mitgliedern werden die wichtigsten Dokumente zur politischen Teilhabe im Landesverband vorenthalten.

Liebe Mitglieder der AfD Bayern: Wir können diese Gängelung, diese Informationsvorenthaltungen und -defizite nicht mehr weiter hinnehmen. Wir fordern den Landesvorstand zur sofortigen Information und Bereitstellung der Dokumente auf, die uns seit Monaten vorenthalten werden. Die angesprochenen Unterlagen haben jedem bayerischen Parteimitglied zur politischen Partizipation in der AfD Bayern vorzuliegen.

Nachtrag am 10.11.2013

Applaus Applaus für die Ostersonntagsbande!!! Nach einem halben Jahr schaffte es der Landesvorstand Bayern seinen Mitgliedern die beschlossene Satzung und Finanzordnung auf der Webseite der AfD Bayern zur Verfügung stellen. Dazu führte unser Artikel und erheblicher Druck der Mitglieder. Werden es die Ostersonntagsgauner auch schaffen, die Sitzungsprotokolle der Landesparteitage zu verschicken? Oder werden Sie weiterhin gegen §12 (22) der Satzung verstoßen?