Tollhaus AfD Berlin – Landesvorstand beseitigt Landesschiedsrichter wegen unabhängiger Rechtsprechung

Landeschiedsrichter Klaus-Peter Baumann urteilte gegen den Landesvorstand wegen Verstoßes gegen § 11 (2) des Parteiengesetzes

Die AfD Berlin sorgte schon früh für negative Schlagzeilen. Der Berliner Landesverband geriet außer Kontrolle und versank im Chaos. Vorstände traten zurück, der Landesgeschäftsführer wurde innerhalb einer Woche wieder geschasst, Vorstandsmitglieder stritten sich offen. Die Seilschaft um Günter Brinker – gegen den die Berliner Staatsanwaltschaft einst wegen des Verdachtes der Veruntreuung von Vereinsvermögen ermittelte (AZ 3WI JS 1756/04) und das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellte – mobbte, zersetzte und polterte bis sie den Landesverband unter Alleinkontrolle hatte. Nur das unabhängige Landesschiedsgericht stand den Berliner AfD-Diktatoren im Wege.

In demokratischen Staaten und Parteien verteilt sich die Staats- bzw. Parteigewalt auf mehrere Staats- bzw. Parteiorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Legislative, Judikative und Exekutive funktionieren unabhängig und getrennt voneinander. Nicht so in der Alternative für Deutschland. In der Regel sind die Schiedsgerichte der AfD in Bund und Ländern gleichgeschaltet und dienen und urteilen zuverlässigst im Sinne der Landes- und Bundesvorstände. So reicht ein kleiner Wink des AfD-Führers Lucke, um den scheinadeligen Bundesschiedsrichter Wolfgang von Eichborn gefügig zu machen. Für Lucke, Petry und Adam macht sich von Eichborn gerne der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt schuldig (siehe AN-Bericht vom 25.11.2013: Gründungsparteitag der AfD Sachsen ist ungültig: Urkundenfälschung!). In der AfD Bayern hat die Wächter-treue Landesschiedsrichterin Monica-Ines Oppel sogar ein Parteiamt inne und leitet den Fachausschuss für Recht und Inneres (auf der Webseite der AfD Bayern steht derzeit „Rexht und Inneres“, was die Einstellung der bayerischen Ostersonntagsdikatur gut wider spiegelt: Recht, Gesetz und Demokratie sind den Landesvorständen fremd). Erarbeitet sie in ihrem Ausschuss auch Konzepte zur Verschmelzung der Staatsgewalten? Offensichtlicher als in der AfD kann die Aufhebung der Gewaltenteilung nicht sein. Derartige Missstände finden wir in der deutschen Geschichte zuletzt bis 1945 und in der DDR bis 1989 und nun wieder in der AfD.

Der Berliner Landesvorstand verstößt wie einige andere Landesvorstände der AfD, darunter natürlich der bayerische Landesvorstand (siehe Bericht des AN vom 28.11.2013: Kooptations- und Ernennungswahn in der AfD Bayern – Ostersonntagsbande) gegen § 11(2) des Parteiengesetzes:

“Dem Vorstand können Abgeordnete und andere Persönlichkeiten aus der Partei kraft Satzung angehören, wenn sie ihr Amt oder ihr Mandat aus einer Wahl erhalten haben. Der Anteil der nicht nach § 9 Abs. 4 gewählten Mitglieder darf ein Fünftel der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht übersteigen.”

Nach der Zersetzungspolitik der Berliner Tollhausbande blieben im Berliner Landesvorstand 6 gewählte Vorstandsmitglieder übrig. Die Seilschaft um Brinker kooptierte mit Karl Friedrich Weiland, Justiziar der der Berliner AfD, und Oberst Georg Pazderski, Landes- und Bundesgeschäftsführer der AfD, zwei weitere Landesvorstandsmitglieder. Damit ist der Berliner Landesvorstand gesetzeswidrig besetzt. Es steht dem Berliner Landesvorstand nur die Kooptation eines weiteren Landesvorstandsmitglieds zu. So sah das auch der Berliner Landesschiedsrichter Klaus-Peter Bauman und urteilte in einem Verfahren am 14. November, dass mindestens eines der kooptierten Mitglieder des Landesvorstandes Berlin der Alternative für Deutschland „innerhalb einer Frist von einer Woche zu entlassen“ sei. Die Berliner AfD-Diktatoren sahen dies natürlich vollkommen anders. Anstatt das Urteil des unabhängigen Landesschiedsgerichts zu akzeptieren oder es vor der höheren Instanz, dem Bundesschiedsgericht, anzufechten, beseitigten sie kurzerhand das Landesschiedsgericht.

Als Scherge gegen den unabhängigen und an keine Weisung gebundenen Landesschiedsrichter Baumann trat dabei der kooptierte Vorstand Karl Friedrich Weiland auf. Bezeichnenderweise betrieb Weiland das Portal nationalsozialismus.de, das er zu Beginn seiner politischen Ambitionen in der AfD abschaltete. Die Domain leitet er nun auf Wikipedia um. Weiland bestritt die Rechtmäßigkeit des Urteils des Berliner Landesschiedsgerichts und bezeichnete es im internen Forum der AfD-Berlin als „private Meinungsäußerungen von Herrn Baumann.“ Am 28.11.2013 teilte der arbeitslose Rechtsanwalt Weiland im Auftrag des Berliner Landesvorstandes dem Landesschiedsrichter Baumann per Email mit, dass er mit sofortiger Wirkung seines Amtes als Landesschiedsrichter enthoben und seiner Mitgliedsrechte entzogen sei:

Betreff: Mitteilung über Amtsenthebung als Landesschiedsgerichtsmitglied und Entzug der Mitgliedsrechte
Datum: 28. November 2013 01:58:51 MEZ
An: K-P Baumann
Von: Karl Friedrich Weiland

Sehr geehrter Herr Baumann,

mit diesem Schreiben teile ich Ihnen mit, dass der Landesvorstand der Berliner Alternative für Deutschland am 27. November 2013 folgenden Beschluss gefasst hat:

————————

Herr Klaus-Peter Baumann, wird mit sofortiger Wirkung auf Grundlage von § 8 Abs. 4 AfD-Bundessatzung seines Amtes als Mitglied des Landesschiedsgerichtes enthoben.

Zugleich wird ihm auf Grundlage von § 8 Abs. 4 AfD-Bundessatzung die Ausübung seiner Mitgliedsrechte bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichtes untersagt.

Diese Maßnahme begründet sich durch den erheblichen Schaden, den Herr Klaus-Peter Baumann in seiner Funktion als Mitglied des Landesschiedsgerichtes durch seine erhebliche Missachtung der Bundesschiedsgerichtsordnung für das Ansehen des Landesschiedsgerichtes als Organ der Partei verschuldet hat. Da zu befürchten ist, dass er in seiner verbleibenden Amtszeit bis 2015 fortgesetzt nichtige Entscheidungen unter erheblichem Verstoß der Bundesschiedsgerichtsordnung trifft, liegt ein dringender und schwerwiegender Fall im Sinne von § 8 Abs. 4 S. 1 AfD-Bundessatzung vor.

Ein Amtsenthebungsverfahren gemäß § 8 Abs. 2 Nr. b AfD-Bundessatzung sowie ein Parteiausschlussverfahren gemäß § 8 Abs. 2 Nr. d AfD-Bundessatzung soll unverzüglich eingeleitet werden.

Berlin, den 27. November 2013

Der Landesvorstand

————————

Über den Fortgang des Parteiausschlussverfahrens gegen Sie werden Sie gesondert von mir sowie vom Bundesschiedsgericht informiert. Ebenso über näheres zum Amtsenthebungsverfahren.

Bis zum Abschluss des Verfahrens ist Ihnen die Ausübung Ihrer Mitgliedsrechte untersagt. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, so können Sie mich per Email kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Friedrich Weiland
Justiziar

Da zwei weitere Berliner Landesschiedsrichter zurücktraten, jubeln die Berliner AfD-Dikatoren nun darüber, dass sie ihr Landesschiedsgericht restlos liquidierten. Es zeigt sich einmal mehr, dass sich viele diktatorisch agierende Landes- und Bundesvorstände in der AfD in einem rechtsfreien Raum sehen, in dem weder die bundesdeutschen Gesetze noch die Rechtsordnung der Partei wirken, beachtet oder durchgesetzt werden. Ein Landesvorstand kann und darf die Gerichtsbarkeit seines Landesverbandes nicht beseitigen. Schiedsrichter können und dürfen ihres Amtes nicht enthoben werden. Genausowenig kann die deutsche Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht eliminieren, falls ihr irgendein Urteil nicht genehm ist. Die Bundesregierung hat die Karlsruher Urteile zu akzeptieren, genauso wie ein Landesvorstand die Urteile des Landesschiedsgerichtes hinzunehmen hat. Laut §14 (2) des Parteiengesetzes sind Schiedsgerichte „unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.“ Das beispiellos diktatorische Vorgehen des Berliner Vorstandes kann für die Tollhausbande um Brinker auch strafrechtliche Folgen haben, wobei das Parteiengesetz seit 2002 ohnehin ein Teil des Nebenstrafrechts ist.

Und was macht der AfD-Führer Lucke? Er schaut dem Treiben billigend und zufrieden zu und hält seine schützende Hand über jede noch so dreckige Machenschaft. Zwei Mitglieder der Berliner Tollhausbande sind übrigens Dank Lucke gut bezahlte Geschäftsführer der AfD-Bundesgeschäftsstelle: Frank-Christan Hansel und Georg Pazderski.

Kooptations- und Ernennungswahn in der AfD Bayern – Ostersonntagsbande verstößt gegen §11 (2) des Parteiengesetzes

Seit Beginn der paralysierenden Usurpation des Landesverbandes Bayern der Alternative für Deutschland durch die mittlerweile in sich zerstrittene Ostersonntagsbande, verstößt der bayerische Landesvorstand gegen geltendes Recht und Gesetz, um die Interessen der Bande und ihrer Günstlinge durchzusetzen. Beispielsweise musste die sowieso schon gleichgeschaltete Delegiertenversammlung zur Aufstellung der Landesliste kostspielig wiederholt werden, da sich die Landesvorstandslumpen unrechtmäßige Stimmgewichte gönnten, um sich und ihre treuesten Mitläufer auf die aussichtsreichsten Listenplätze zu wählen. Der selbstgefällige, doppelzüngige Landesvorsitzende und flügellahme Bandenführer André Wächter kürte sich zum Spitzenkandidaten der AfD Bayern, nachdem er den Mitgliedern zuvor auf dem Nürnberger Pfingstlandesparteitag versprach, nicht für die vorderen Listenplätze zu kandidieren.

Wahlen und Abstimmungen sind im Landesverband der Ostersonntagsbande von Anfang an die reinste Farce. Sie dienen lediglich der scheindemokratischen Bestätigung und Legitimation der in Hinterzimmern abgesprochenen Personal- und Sachentscheidungen (wobei im Landesverband der Ostersonntagsbande inhaltliche Akzente mit einem leistungsstarken Mikroskop zu suchen sind) und werden von den Ostersonntagsdiktatoren mit Hilfe verschiedenster Techniken manipuliert: u.a. Erzeugen von Zeitdruck, Propagandanewsletter im Vorfeld, Vorenthalten wesentlicher Informationen, parteiische Versammlungsleitung, Diskreditierung der Mitbewerber und Kritiker, späte und keine Vorstellung der Gegenkandidaten, Bekanntmachung nur linientreuer Kandidaten, Blocklisten bei Aufstellungsversammlungen, Ordnungsmaßnahmen (bis hin zu Ausschlüssen), Bestechung der Günstlinge und Claqueure durch Versprechen (v.a. Ämter und Kandidaturen), Lug und Trug, Wahl-/Versammlungsabbruch.

Wann und wie es immer möglich ist, umgehen die bayerischen AfD-Diktatoren allerdings die Pseudo-Einbindung der Parteimitglieder. Eines der beliebtesten Herrschaftsinstrumente dabei ist die Ernennung und Kooptation von Vorstandsmitgliedern und Funktionären. Auf diese Art und Weise lässt sich der Landesverband viel bequemer gleichschalten. Dieses Instrument erlaubt Wächter, Göschel &Co. eine linientreue und unterwürfige Landesverbandselite im eigenen Sinne zu schaffen. Künstlich, diktatorisch, undemokratisch – ganz ohne Wahlen und ohne die Beteiligung der Parteimitglieder. Schon die meisten der oftmals durch ihre Blockwartmentalität erschütternden Gründungsbeauftragten der Kreise waren hörige Untertanen der Ostersonntagshalunken. Natürlich waren sie nicht gewählt, sondern ausgewählt durch die Bande um Schünemann und Wächter.

Grundsätzlich stellen wir ernsthaft in Frage, ob das Vorstandsressort Organisation in den Händen des aufgeblasenen und eindimensionalen (Ex?)Bundeswehrsoldaten Michael Göschel gut aufbewahrt ist. Der redselige Maulheld tickt eisern nach dem Organisationsverständnis der Armee, die ja gerade nicht demokratisch organisiert, sondern strikt hierarchisch strukturiert und gegliedert ist und autoritär arbeitet. Eine Partei ist keine Armee. Parteimitglieder sind keine Soldaten, die den Befehlen ihrer Offiziere blind Folge zu leisten haben. Parteifunktionäre sind keine Offiziere, die vom Landesvorstand ernannt werden, mechanisch deren Weisungen ausführen und in den unteren Gliederungen durchsetzen müssen. Ein Landesvorstand ist keine Heeresleitung. Zweifellos haben die Parteimitglieder ihre Amtsträger und Funktionäre zu wählen. Dies ist in einer demokratischen Partei nicht die Aufgabe und Befugnis des Landesvorstandes.

Die Leiter der intransparenten Fachausschüsse unter dem Landesschriftfehler Göschel wurden komplett ernannt. Nicht etwa die bayerischen Parteimitglieder wirken u.a. bei der Programmfindung mit und entscheiden über die jeweiligen Vorsitzenden der Fachausschüsse. Nein, Großmaul Göschel selektierte sich eine treu ergebene Funktionärs-Korpstruppe um seinen Programmoberst Stephan Schmidt. Im Nachhinein versuchte die Ostersonntagsbande Göschels Fachausschuss-Korpstruppe nun einen demokratischen Anstrich zu geben. Die Parteimitglieder wurden halbherzig aufgerufen, sich für die einzelnen Fachausschüsse zu bewerben, deren Leitung und Zusammensetzung längst feststanden. Aus den eingegangen Bewerbungen wählten sich General Göschel, Oberst Schmidt und die ernannten Fachausschussleiter ein paar konforme Fachausschussmitglieder aus – zum Auffüllen ihrer Korpstruppe. In scheindemokratischen Wahlen wurden die ernannten Fachausschussleiter und -mitglieder bestätigt.

Die vom Landesvorstand beschlossenen, in Teilen diktatorischen Geschäftsordnungen der Fachausschüsse lassen den Ostersonntagsdespoten nach wie vor die freie Hand bei der Besetzung der Ausschüsse. Unliebsame Mitglieder müssen natürlich erst gar nicht aufgenommen werden: „Der Landesvorstand der Alternative für Deutschland LV Bayern hat ein jederzeitiges Vorschlags- und Vetorecht zur Aufnahme oder Ablehnung eines Mitglieds in den Landesfachausschuss.“ Demokratie sieht anders aus. Wie nahezu alles in der AfD Bayern, blieb die Arbeit der Fachausschüsse bisher vollkommen im Dunkeln. Die Ergebnisse werden den Parteimitgliedern erst auf oder allenfalls kurz vor Parteitagen zum schnellen Abnicken vorgelegt werden. Es ist zu überprüfen, inwieweit die undurchsichtigen Fachausschüsse der Ostersonntagsbande Parteiorgane sind. Parteiorgane und ihre Rechtsordnungen sind gesetzlich zu einem Mindestmaß an Demokratie verpflichtet und müssen durch demokratische Wahlen bzw. Abstimmungen zustandekommen.

In ihrer Kontroll- und Machtgier entschieden die Ostersonntagsschurken die Anzahl der Landesvorstände bewusst gering zu halten. Seit dem Rücktritt Marie von Kienlins tummeln sich im Landesvorstand lediglich 6 gewählte Glücksritter, Pleitiers und verkrachte Existenzen. Im Vergleich dazu hat die AfD Baden-Württemberg 14 Landesvorstände. Selbstverständlich setzten die Ostersonntagsautokraten auch im Landesvorstand ihre Ernennungs- und Berufungsmanie fort. Von Anfang an kooptierten sie Landesvorstände und ernannten gefügige Funktionäre, um die Erledigung ihrer Vorstandspflichten und -Aufgaben halbwegs zu gewährleisten, um Günstlinge mit Ämtern zufrieden zu stellen und um käufliche Kritiker ruhig zu stellen. Einige Monate lang erfuhren die bayerischen Mitglieder überhaupt nichts über die ausufernden Amigo-Erweiterungen ihres Landesvorstandes. Seit einiger Zeit aktualisiert die Gang stolz ihr Vorstandsorganigramm und jedes Parteimitglied kann nun online nachvollziehen, welcher Günstling und Claqueur gerade in den Landesvorstand kooptiert wurde oder auch wieder in Ungnade fiel, da er plötzlich vom Organigramm verschwand. 8 kooptierte Landesvorstandsmitglieder erweitern aktuell den Ostersonntagsvorstand, darunter die 7 Bezirksvorsitzenden der AfD Bayern sowie Thomas Eisinger, kooptiert als Vorstand Kommunikation/ Online, und Dr. Franz Eibel, kooptiert als Bezirksvorstand und als Vorstand Presse.

War bereits die Ernennung Göschels Fachausschuss-Korpstruppe rechtlich bedenklich, so verstoßen die bayerischen AfD-Diktatoren in ihrer blinden Machtgier mit der überbordenden Kooptation von Vorstandsmitgliedern seit Monaten mehrfach gegen §11 (2) des deutschen Parteiengesetzes:

„Dem Vorstand können Abgeordnete und andere Persönlichkeiten aus der Partei kraft Satzung angehören, wenn sie ihr Amt oder ihr Mandat aus einer Wahl erhalten haben. Der Anteil der nicht nach § 9 Abs. 4 gewählten Mitglieder darf ein Fünftel der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht übersteigen.“

1. Der kooptierte Landesvorstand Thomas Eisinger ist Bayerns Superkooptierter. Er hat kein Amt oder Mandat aus einer Wahl inne. Auch in seinem Kreisverband wurde der intrigante Augsburger lediglich in den Kreisvorstand berufen und fungiert nur als kooptierter Vorstand. Die Kooptation Thomas Eisingers in den bayerischen Landesvorstand ist somit rechtswidrig und verstößt gegen das Parteiengesetz.

2. Gesetzlich steht dem bayerischen Landesvorstand nur die Kooptation eines Landesvorstandsmitglieds zu. Die Ostersonntagsbande kooptierte rechtswidrig mindestens 7 Landesvorstände und verstößt damit gegen das Parteiengesetz.

Wir erinnern an das Wahlprogramm der AfD: „Wir fordern, den Rechtsstaat uneingeschränkt zu achten.“

Ohne jeden Zweifel widersprechen sowohl die Idee wie die Praxis einer derartigen manipulierten Elitenbildung in der AfD Bayern durch Kooptation und Ernennung (sowie beeinflußten und scheindemokratischen Wahlen und Abstimmungen) den Prinzipien und der politischen Wirklichkeit echter demokratischer Ordnungen. Jede demokratische Partei geht von der Gleichheit der politischen Rechte und Chancen aller Parteimitglieder aus. Jede demokratische Partei setzt die Mitwirkung aller Parteimitglieder bei der Bildung des politischen Willens, der demokratischen Kontrollierbarkeit und Beeinflussbarkeit aller Parteientscheidungen voraus. Die Herausbildung einer Parteiminderheit, der das Geschäft der Parteiführung und -verwaltung auf Grund besonderer, von der Ostersonntagsbande geförderter, gezüchteter, sozialer Qualitäten ohne jede Begrenzung obliegt und die nur gelegentlich aus dem Reservoir der Mitglieder durch Kooptation und Ernennung (und durch manipulierte Wahlen) von oben her ergänzt wird, bedeutet einen unaufhebbaren Widerspruch zum Grundanliegen jeder demokratischen Partei: Die Auffassungen und Meinungen der Parteimitglieder müssen in allen ihren Schichten und Willensgruppen in Übereinstimmung gebracht werden mit dem politischen Willen, der in den Parteiorganen gebildet wird. Der Gesetzgeber verabschiedete u.a. den §11 (2) des Parteiengesetzes vor diesem Hintergrund: Die innerparteiliche Demokratie ist ein Gebot unserer Rechts- und Staatsordnung und es gilt innerparteiliche Diktaturen zu verhindern, die sich zur Gefahr für unser Staatswesen insgesamt ausweiten können.

Das Prinzip der innerparteilichen Demokratie ist im Grundgesetz und im Parteiengesetz verankert und sieht eine Willensbildung von unten nach oben vor. Nicht von oben nach unten, wie das gerade in der AfD allerorts abläuft. Mitgliederbeteiligung und Mitbestimmung beschränkt sich im Augenblick nur aufs Ja-Sagen. Schon ein zaghaftes, schüchternes Nein kann pogromartige Verfolgungen in der AfD auslösen. Der beschriebene undemokratische und diktatorische Zustand des bayerischen Landesverbandes steht dabei exemplarisch für die Situation vieler Landesverbände und stellt eine Schande für eine Partei dar, die angeblich für mehr Demokratie steht.

Wir empfehlen allen demokratisch gesinnten und engagierten Parteimitgliedern sich für ein Mindestmaß innerparteilicher Demokratie einzusetzen und den Rechtsweg einzuschlagen, d.h. zunächst gegen den Landesvorstand wegen des Verstoßes gegen §11 (2) der Parteiengesetzes beim Landesschiedsgericht zu klagen und dann im Falle der zu erwartenden und widerrechtichen Verschleppung und Abweisung des Verfahrens durch das linientreue, gleichgeschaltete Schiedsgericht in die nächste Instanz zu gehen. Außerdem ist es zu befürworten, die Anzahl der demokratisch gewählten Landesvorstandsmitglieder zu erhöhen.

Gründungsparteitag der AfD Sachsen ist ungültig: Urkundenfälschung!

Juristische Expertise: Der Gründungsparteig vom 28.04.2013 in Leipzig ist wegen Urkundenfälschung ungültig

Stolz war Jens Lorek, Rechtsanwalt in Dresden, als er am 21.04.2013 seinen Aufnahmeantrag bei der Alternative für Deutschland einreichte. Eine hoffnungsvolle, neue bürgerliche Partei wollte den Etablierten das Fürchten lehren. Offenheit, Transparenz, echte Demokratie und Mitbestimmung war das Postulat der „Professorenpartei“. Progressives Wirken auf der politischen Bühne dürfe nicht im Widerspruch zu bürgerlichen Grundwerten stehen, z.B. zum Respekt und zum Einhalten des gegebenen Wortes. Aber auch Vertragstreue (z.B. Maastricht-Vertrag) und politische Teilhabe versprach die „Alternative für Deutschland“. Das ist es, dachte sich der Jurist Jens Lorek und beantragte die AfD-Mitgliedschaft.

Das w ä r e es gewesen! Denn Jens Lorek durfte nie eine AfD-Veranstaltung besuchen, trotz bestätigter Mitgliedschaft. Rechtsanwalt Jens Lorek hatte, obgleich Jurist, das inoffizielle Kleingedruckte nicht gelesen: Das politische Credo der AfD gilt nur im Aussenverhältnis. Im Innenverhältnis stehen 3 Paragraphen als unumstößliche Richtlinien, sozusagen in Stein gemeißelt:

§ 1 Der/Die Vorsitzende hat immer Recht.
§ 2 Trifft dies ausnahmsweise einmal nicht zu, greift automatisch § 1.
§ 3 Mitglieder, die gegen diese Grundordnung verstoßen, werden beseitigt.
(interne, nicht veröffentlichte Grundordnung der AfD, wird auch von AfD-Schiedsgerichten anerkannt)

Jens Lorek Rechtsanwalt in Dresden verstieß gegen die interne AfD-Grundordnung des Führer-Prinzips

Jens Lorek
Rechtsanwalt in Dresden
verstieß gegen die interne AfD-Grundordnung des Führer-Prinzips

Jens Lorek konnte dies nicht wissen. Als Rechtsanwalt ist er es gewohnt, Recht und Gesetz unter Quellenhinweis (z.B. Gesetzesblätter, Gerichtsentscheidungen) zu zitieren. Sein Kenntnisstand war zurecht, dass der Führerstaat 1945 durch die alliierten Militärgesetze abgeschafft worden war. Das stimmt sogar. Aber Bernd Lucke, Frauke Petry und Konrad Adam haben klammheimlich den Führerstaat en miniature mit der Gründung der AfD im Februar 2013 wieder eingeführt. Allerdings achtete das Triumvirat darauf, dass alles schön demokratisch aussah. Die halbdemokratische Satzung wurde veröffentlicht, die interne Grundordnung des Führer-Prinzips hingegen nicht.

Doch zurück zum AfD-Aufnahmeantrag vom 21.04.2013. Wahrheitsgemäss hatte RA Jens Lorek seine Daten mitgeteilt und – per Mouseclick schwupp – sein Mitgliedsbegehren traf binnen weniger Sekunden in Bad Nauheim ein. So weit, so gut.

Loreks Aufnahmeantrag vom 21.04.2013

Loreks Aufnahmeantrag vom 21.04.2013

Die Freude war groß in der Dresdner Kanzlei, als bereits am 23.04.2013, also nur 2 Tage später, die Bestätigung der Mitgliedschaft eintraf. Jens Lorek wurde ab sofort unter der Mitgliedsnummer 11043 geführt, auch in der offiziellen Mitgliederliste.

Rechtsanwalt Jens Lorek wurde am 23.04.2013 aufgenommen

Rechtsanwalt Jens Lorek wurde am 23.04.2013 aufgenommen

Der Jurist Lorek bereitete sich innerlich, gedanklich, psychisch und physisch auf den Gründungsparteitag der Sachsen-AfD am 28.04.2013 in Leipzig vor. Mehr Demokratie, Anstand und Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Transparenz waren seine Triebfeder. Dies klingt zwar ebenso altmodisch wie seine antike Reiseschreibmaschine im Büro, doch Lorek mag nicht davon lassen. Hatte die AfD nicht genau diese Werte stets gefordert? Deshalb wollte er in Leipzig auch die Machenschaften um Frauke Petry und Dr. Georg Metz bei der Aufstellung der Kandidatenliste zum Bundestag offenlegen. Ein entscheidender Fehler! Wer sich gegen die Fascho-Braut Petry stellt, wird beseitigt. Das wusste Lorek damals nicht.

Ausschnitt der Mitgliederliste Sachsen vom 24.04.2013

Ausschnitt der Mitgliederliste Sachsen vom 24.04.2013

Als er auf dem Leipziger Gründungsparteitag (28.04.2013) seine Stimmkarte abholen wollte, bedeuteten ihm die Bodyguards (engagierte Discothekenrausschmeißer) im Auftrag von Frauke Petry (Bundessprecherin) und Dr. Georg Metz (damals Landesbeauftragter für Sachsen), dass er kein Mitglied sei. Er möge sich bitte entfernen, sonst drohe die Polizei.

Frauke Petry Junta-Chefin der AfD Sachsen sorgte für die Durchführung eines illegalen Gründungsparteitags in Leipzig, die drohende Enttarnung als GRÖBAZ (größte Blenderin aller Zeiten) und als Pleitier führte zur Ukundenfälschung in der Sachsen-AfD

Frauke Petry
Junta-Chefin der AfD Sachsen
sorgte für die Durchführung eines illegalen Gründungsparteitags in Leipzig,
die drohende Enttarnung als GRÖBAZ (größte Blenderin aller Zeiten) und als Pleitier führte zur Urkundenfälschung in der Sachsen-AfD

Der Petry-Metz-Gewalt beugte sich Jurist Jens Lorek, denn er wusste um die Gefahr des Hausfriedensbruchs, wenn er den Anweisungen des Hausherrn nicht Folge leistete. Indes, warum war er angeblich kein Mitglied? Obgleich er die gleichen Rechte wie alle anderen Mitglieder besaß, wurde ihm die Ausübung der Mitgliedsrechte grundlos verweigert. Damit ist der Gründungsparteitag der Sachsen-AfD null und nichtig! Werden auch nur einem einzigen Mitglied die Rechte verweigert, erlangt die Versammlung keine Wirksamkeit. Formal betrachtet existiert gar kein Landesverband Sachsen. Er wurde nie rechtswirksam gegründet. Auch die taggleich beschlossene Kandidatenliste zum Bundestag war null und nichtig. Sie hätte nie beim Landeswahlleiter in Kamens eingereicht werden dürfen.

Genau hier liegt der Hase im Pfeffer versteckt. Jens Lorek hatte etwas Ungeheuerliches vorzutragen, er nahm – wie putzig – den AfD-Anspruch auf Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit, Anstand und Aufrichtigkeit wirklich ernst, sogar im Innenverhältnis. Rechtsanwalt Lorek hatte nämlich erfahren, dass die ersten 3 Listeplätze zuvor im Bundesvorstand ausgekungelt worden waren:

1. Frauke Petry (aussichtsreich bei 5% der Wählerstimmen bei den Bundestagswahlen)
2. Georg Metz (aussichtsreich bei 5%)
3. Peter Christ (bei etwa 10% aussichtsreich)

Blöd nur, dass alle 3 Kandidaten nicht ganz koscher waren.

Frauke Petry befand sich bereits im April 2013 mit ihrer GmbH in der rechnerischen Insolvenz (siehe Bericht des AN vom 17.07.2013: „Ist Frauke Petry pleite?“ und Bericht des AN vom 15.10.2013: „Frauke Petry ist pleite!“). Dennoch verkaufte sie sich blendend als „ergfolgreiche Unternehmerin“. Lorek wollte hierzu Fragen stellen.

Georg Metz hatte ebenfalls gerade eine Pleite hingelegt und war im April 2013 arbeitslos. Er konnte sich auf Vermittlung der Bundessprecherin Frauke Petrys nur mit einem Beratervertrag in der AfD-Bundesgeschäftsstelle über monatlich € 10.000,– retten. Das nennt man im Ländle glatt Vetterleswirtschaft und in Bayern gerne Amigo-Filz. Lorek wollte hierzu Fragen stellen.

Und Peter Christ wohnte gar nicht in Deutschland, sondern in Luzern/Schweiz, stand also für den Sachsen-Wahlkampf gar nicht zur Verfügung. Er kandidierte auf der Sachsen-Liste, weil es AfD-Führer Bernd Lucke so verlangte. Niemand außerhalb der selbsternannten Eliten sollte aussichtsreiche Listenplätze belegen. Und wer sich doch vorschob, wurde später hingerichtet. Immerhin, zumindest bei Peter Christ erkannten die sächsischen Mitglieder schnell den Schmu, sie verlangten dessen sofortigen Rücktritt (siehe Bericht des AN vom 16.07.2013: „Sachsen fordert Rücktritt von Peter Christ“). Ansonsten unterwirft sich der AfD-Einfaltspinsel gern und häufig dem Führer.

Georg Metz arbeitsloser Pleitier auf Listenplatz 2 zum Bundestag dessen drohende Enttarnung führte zur Urkundenfälschung der AfD-Sachsen

Georg Metz
arbeitsloser Pleitier auf Listenplatz 2 zum Bundestag
dessen drohende Enttarnung führte zur Urkundenfälschung der AfD-Sachsen

Rechtsanwalt Jens Lorek reiste frohgemut nach Leipzig zum Gründungsparteitag, hatte er doch gewichtige Fragen zu stellen: Was macht die drohende Insolvenz der Frauke Petry? Und wie sieht die berufliche Zukunft des Pleitiers Georg Metz aus, der ja immerhin als Sohn des ehemaligen sächsischen CDU-Finanzministers Horst Metz einen guten Namen zu verlieren hatte (siehe Bericht des AN vom 08.08.2013: „Ist die AfD Sachsen eine CDU-Gründung?“). Horst Metz hatte schon während der DDR-Diktatur eine beachtliche Blockflöten-Karriere aufgewiesen (siehe „Bundesstifung Aufarbeitung“ zu Vita Horst Metz) und musste als CDU-Finanzminister wegen des Skandals um die SachsenLB zurücktreten (siehe DER STERN 31.08.2007). Leidet die Metz-Familie genetisch bedingt am Pleite-Syndrom? Wann hat Pleite-Petry jemals eigenes Geld verdient?

Auf der Mitgliederliste vom 06.05.2013 fehlt plötzlich Jens Lorek, dies kann nur durch eine Urkundenfälschung erfolgt sein

Auf der Mitgliederliste vom 06.05.2013 fehlt plötzlich Jens Lorek, dies kann nur durch eine Urkundenfälschung erfolgt sein

Solche Fragen stellt man besser nicht im Sachsen-Reich der Frauke Petry. Wer kritisch die selbsternannten Eliten beleuchtet, den trifft der Zorn besonders hart. So geschah es auch um Jens Lorek. Plötzlich war er aus der Mitgliederliste verschwunden. Ein Ausschlussverfahren gegen Jens Lorek fand nie statt. Nicht einmal die heute so beliebte Keule der „Ordnungsmaßnahme“ (Frauke Petrys heutige Waffe à la Roland Freisler) traf den Dresdner Rechtsberater.

Die Manipulation der Mitgliederliste stellt Urkundenfälschung dar. Denn selbst wenn ein Ausschlussverfahren resp. eine Ordnungsmaßnahme zur Suspension der Mitgliedsrechte führte, so müsste dies in der Mitgliederliste hinter dem Namen des Betroffenen vermerkt sein. In der EDV wird Jens Lorek nicht einmal als ehemaliges oder abgelehntes Mitglied geführt. Auch existiert plötzlich kein Aufnahmeantrag. Dies bedeutet Urkundenfälschung in Reinformat.

Wolfgang von Eichborn scheinadeliger Scheinrichter des Bundesschiedsgerichtes

Wolfgang von Eichborn
scheinadeliger Scheinrichter des Bundesschiedsgerichtes

Als die beschriebenen Vorgänge dem Parteichef Lucke bekannt wurden, beauftragte er den Scheinrichter des Bundesschiedsgerichtes Wolfgang von Eichborn, die Sache zu untersuchen. Von Eichborn untersuchte und informierte Lucke, dass die beschriebenen Vorgänge gravierend seien. Die Ausschließenden Petry und Metz verwirklichten den Tatbestand des §107a,1 i.V.m. §108d StGB. Auf Weisung des Triumvirates Lucke-Petry-Adam unternahm von Eichborn in seiner Eigenschaft als Bundesschiedsrichter KEINE weiteren Schritte, wie es seine Pflicht gewesen wäre. Immerhin sind Straftaten im Spiel. Doch die AfD ist ein rechtsfreier Raum, in dem weder die bundesdeutschen Gesetze noch die Rechtsordnung der Partei wirken, beachtet oder durchgesetzt werden. Es gelten nur die eingangs zitierten 3 Führerparagraphen.

Offensichtlich weiss der scheinadelige Scheinrichter Wolfgang von Eichborn, der mehrfach seine juristische Ahnungslosigkeit unter Beweis gestellt hatte, nicht um den Straftatbestand der Rechtsbeugung, §§ 339 StGB. Dort heisst es wörtlich:

„Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“ (§ 339 StGB)

In der wirklichen Welt sehen sich Frauke Petry und Georg Metz nun einem staatsanwaltlichen Verfahren ausgesetzt. Beide kandidierten auf den einzig aussichtsreichen Listenplätzen 1 und 2. Beide wussten, dass die Enthüllungen des Juristen Jens Lorek (z.B. im Zuge der Kandidatenbefragung) ihre Wahlchancen beträchtlich gemindert hätten. Frauke Petry und Georg Metz wären vermutlich bereits auf dem Gründungsparteitag der Sachsen-AfD hinweggeblasen worden. Es hätte nicht die Falschen getroffen. Bleibt zu hoffen, dass der Staatsanwalt mit einer Anklage diesem Treiben der AfD-Junta in Sachsen ein Ende bereitet.

Und demnächst berichten wir über Urkundenfälschungen des Dr. Thomas Hartung. Der ehemalige FDJ-Funktionär wechselte nach der Wende von ganz links nach ganz rechts zur Freien Union. Heute imponiert er als Islamhasser in der AfD. Auch Dr. Thomas Hartung manipulierte und veränderte AfD-Urkunden.

Update
AfD-Mitgliederverwaltung: Screenshots und Erläuterungen

Screenshot 1

Screenshot 1 – AfD Parteimanager

Aus Screenshot 1 ist ersichtlich, dass:

a.) es in der Parteiverwaltung der AfD nach wie vor einen Datensatz zu Lorek gibt, allerdings ohne Datensatznummer

b.) laut Eintrag im Memofeld die Mitarbeiterin der Bundesgeschäftsstelle, Frau Süß, aufgrund einer Email vom Amigo und Erfüllungsgehilfen Frauke Petrys, Dr. Metz, den Datensatz mit der Mitgliedsnummer 11043 gelöscht hat. Als Grund dafür ist vermerkt, dass es laut Angaben von Metz eine Doublette gibt (d.h. er behauptete, das Mitglied Lorek habe zwei Datensätze, wovon einer, nämlich 11043 gelöscht werden sollte). Dieser Anweisung hat Frau Süß am 10.09.2013 Folge geleistet, denn einen Datensatz mit 11043 gibt es nun nicht mehr.

c.) Im Datensatz befindet sich der Hinweis „Antrag abgelehnt“. – Dazu im Folgenden:

Screenshot 2 - AfD Parteimanager

Screenshot 2 – AfD Parteimanager

Die Änderung auf „Antrag abgelehnt“ wurde offensichtlich am 06.09.13 vom „Old-User GMETZ“ (Old-User, weil Dr. Metz als Admin des Parteimanagers stillgelegt wurde) vorgenommen.

Im Ergebnis untermauert dies zusätzlich die Richtigkeit der Angaben Loreks und unserer Recherchen. Hier fand durch das Horror-Duo Petry/Metz ein gigantischer Betrug zulasten der sächsischen Mitglieder statt.

Der scheinadelige Schein-Schiedsrichter Wolfgang von Eichborn kannte den Vorgang und unterdrückte diesen im Auftrag des Triumvirates Lucke/Petry/Adam. Neben dem § 339 StGB (Rechtsbeugung) kommt noch der Tatbestand der Strafvereitelung im Amt hinzu (§258a StGB).

Herr von Eichborn: Wie lange werden Sie das Verfahren noch verschleppen?
Frau Petry, Herr Metz und Herr Lucke: Wann wollen Sie uns über diese Vorgänge aufklären?

Landesparteitag in Niedersachsen – auch Deutschlands bekanntester Fahnenschwenker tritt an

Außerordentlicher Landesparteitag der AfD Niedersachsen am 23.11.2013

Hoffnungsvoll gründete sich die AfD Niedersachsen am 1. Mai dieses Jahres und wählte den ersten Landesvorstand. Trotz der teuren Anschaffung eines Feuerwehrwagens für den Wahlkampf und anderer orgiastischer Ausgaben, war die anfängliche Euphorie schnell verflogen. Innerhalb kürzester Zeit zerstritt sich der niedersächsische Landesvorstand um den langzeitarbeitslosen Spitzenkandidaten und Modelleisenbahn-Fan Ulrich Abramowski bis zur Handlungsunfähigkeit. Holger Faustmann, der stellvertretende Landesvorsitzende, warf schnell das Handtuch und trat aus „persönlichen Gründen“ aus dem Vorstand zurück und aus der Partei aus. Während sich die einfachen Mitglieder frohgemut im Wahlkampf und als Spenden-Melkkühe aufopferten, erheiterte selbst der Besuch manch weiblicher Vorstandskollegen aus anderen Bundesländern, deren Kurzreisen der Landesschatzmeister Bodo Suhren selbstverständlich zu erstatten hatte, die Vorstandsgemüter nur kurzfristig. Immerhin versäumten es die weitblickenden Gründungsdilettanten, Rechnungsprüfer zu wählen, um die Stimmung im Vorstand nicht noch weiter zu dämpfen.

Werden die niedersächsischen Brandherde gelöscht?

Werden die niedersächsischen Brandherde gelöscht?

Der Alternative Newsletter erhielt zahlreiche Verzweiflungsemails niedersächsischer Parteifreunde. „Mir reicht es nun in/mit dieser Partei AfD, die für mich persönlich mittlerweile keine Alternative mehr ist und sich offensichtlich von Anfang an (schon über die WA 2013) und dann sehr schnell weiter, leider zu einem Sammelbecken zu vieler illustrer, dubioser Figuren, die ich z.T. persönlich (u. a, schon in Berlin ) kennen gelernt habe (Glücksritter, gescheiterte Existenzen, Emporkömmlinge, Geschäftemacher und Dilettanten), auf allen Ebenen entwickelt hat und die anfängliche Gründungseuphorie nachweislich durch peinliches, nicht mehr akzeptables “Hauen und Stechen” verdrängt und abgelöst wurde.“ schrieb ein Niedersachse im August. Weiter in einem Austrittsschreiben: „Deutschtümelnde rechte Nationalisten, nicht nur im niedersächsischen Landesverband, gegen die gar nicht oder nur halbherzig vorgegangen wird (z.B.in Göttingen auch noch gewählt) wobei diese Probleme sogar vom kooptierten AfD-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Ullrich, ebenfalls aus Göttingen, unverständlicherweise negiert werden. Die in vielen Fällen von Anfang an und nicht nur von mir vermutete, viel zu laxe oder so gut wie nicht stattgefundene Neumitglieder-Überprüfung in vielen Landesverbänden zeigt nun anscheinend seine ganze negative Wirkung in der AfD-Mitgliedschaft.“

Am kommenden Samstag ist es soweit. Wird es den Niedersachsen gelingen, einen Landesvorstand zu wählen, der die AfD Niedersachsen nicht weiter paralysiert und herabwirtschaftet, sondern der dem Namen „Alternative für Deutschland“ gerecht wird?

Ulrich Abramowski konnte sich keinen persönlichen Eurorettungsschirm sichern, da die AfD den Einzug in den Bundestag knapp verpasste. Er ist chancenlos in der bundesweiten Kungelei um aussichtsreiche Listenplätze für die Europawahlen und wohl auch nicht weiter tragbar. So wird er nicht mehr zur Wahl als Landesvorsitzender zur Verfügung stehen und sich nach einer anderen Einnahmequelle umsehen. Andere Landesvorstände treten wieder an, darunter auch Nachwuchshoffnungen wie der 73-jährige Scheinadelige Wilhelm von Gottberg, der zum „inner circle“ der Kreuzritterin Beatrix von Storch zählt und die Grenzen Ostpreußens als nicht endgültig sieht. (siehe Alternativer Newsletter vom 20.11.2013). Rege Zustimmung und Unterstützung erhält er durch überzeugte Monarchisten in der AfD, wie etwa dem Ehepaar Volta, welches sich das alte, deutsche Kaiserreich zurückwünscht: http://www.volta.de/html/frame-m.htm . Kerstin Volta bewirbt sich für den stellvertretenden Landesvorsitz, ersatzweise aber notfalls auch als Beisitzerin. Ihre politischen Schwerpunkte sieht sie in der Bildung und in der Erhaltung der deutschen Kultur und Sprache, die nach ihrer Einschätzung dem Untergang geweiht sind. Fremdsprachen hält sie allerdings im Land des Export-Vizeweltmeisters, das kürzlich einen neuen Rekord in der Handelsbilanz erreichte, nicht als Teil der Bildung. Die Deutschen sollten sie „nur auf freiwilliger Basis beherrschen.“ Wenn Deutschland endlich wieder Kaiserreich sein wird und die von Gottbergs und von Storchs ihre Güter zurückerhalten werden, dann werden die Scheinadeligen unter dem Motto „nur noch Deutsche aufs Feld“ sicherlich ausreichend Arbeitsplätze für ihre Untertanen, Mägde und Knechte schaffen, um die bisherige Ausfuhr unserer Spitzentechnologie mit Leichtigkeit kompensieren zu können.

Um den Landesvorsitz bewirbt sich unter anderem Paul-Armin Hampel, der schon seit längerem am Tropf der AfD Niedersachsen hängt. Quellen kolpoltieren, es seien größere Summen für eine AfD-Vortragsreihe des früheren ARD-Mannes ausgegeben worden. Nachdem diese Honorare versiegten, vermietet Hampel mittlerweile sein selbst bewohntes Forsthaus für 95 € pro Übernachtung. Da möchte man dann schon ins Europaparlament, sonst hat die junge Frau bald keine Lust mehr. Auch Dieter Baltes, der stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbandes Ems-Weser ist ein Kandidat bester Güte. Seit 2009 ist er arbeitslos. Anscheinend ist er zu gut, um eingestellt zu werden, da sich dann keiner mehr seines Postens sicher sein kann. Glücklicherweise arbeitet seine Freundin und ihr Wohnhaus gehört ihren Eltern. Selbstverständlich kandidieren auch ehemalige Mitglieder der rechten Splitterpartei DIE FREIHEIT. So rechnet sich die Krankenpflegerin Alexandra Kriesinger gute Chancen auf den Posten der Beisitzerin aus. Trotz ihrer parallelen Mitgliedschaft in der FREIHEIT, war sie Kreiskoordinatorin in Hildesheim und ist mittlerweile Kreisvorsitzende, nachdem sie den bisherigen Vorsitzenden loswurde. Endlich kann auch ihr Ehemann Ralf Kriesinger, der ehemalige Pressesprecher der FREIHEIT in Niedersachsen („Deutschland: Geberland, abgebrannt und überrannt.“), aufrücken. Am ersten Parteitag der AfD Niedersachsen war er ja bereits als Mitglied der Zählkommission mit an Bord, als gleichzeitiges Mitglied der FREIHEIT. Nur zur Erinnerung: Laut § 2 der Bundessatzung der AfD ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in der AfD und in einer konkurrierenden Partei grundsätzlich ausgeschlossen. Mit Freude ignoriert die AfD-Führung bei Mitgliedern rechter Splitterparteien sämtliche Satzungverstöße.

Ex-Mitglied des Arbeitskreises der Russlanddeutschen in der NPD Kandidat für den Landesvorstand der AfD Niedersachsen Sein Programm: „ICH BIN DIE ECHTE ALTERNATIVE“

Viktor Kasper
Ex-Mitglied des Arbeitskreises der Russlanddeutschen in der NPD
Kandidat für den Landesvorstand der AfD Niedersachsen
Sein Programm: „ICH BIN DIE ECHTE ALTERNATIVE“

Während AfD-weit demokratische und fähige Mitglieder erfolgreich an ihrem aktiven und passiven Wahlrecht auf Parteitagen gehindert und aus der Partei beseitigt und gemobbt werden, auch mit Hilfe der bei Länder- und Provinzfürsten immer beliebteren Methode des Parteiausschlussverfahrens, freuen sich die niedersächsischen Parteimitglieder bereits auf den morgigen Auftritt eines altbekannten NPD-Publikumslieblings. Der 64-jährige Russlanddeutsche Viktor Kasper sorgte mit seiner Fahnen schwenkenden Performance auf dem Gründungsparteitag in Berlin für bundesweites Aufsehen und Berichterstattung (siehe z.B. Bild am 20.04.2013). Bei seinem Eintritt gab er als Parteizugehörigkeiten nur die rechtspopulistische Schill-Partei an, allerdings war er im 2008 gegründeten „Arbeitskreis der Russlanddeutschen in der NPD“ federführend aktiv, zeigte sich auf zahlreichen NPD-Veranstaltungen und meldete 2009 in der Nähe Göttingens eine Veranstaltung an, die die Behörden wegen der Nähe zu rechtsextremen Kreisen untersagten.

Weil die AfD Niedersachsen den „Braunen Kasper“ gerne loswerden wollte, verwehrte der Landesvorstand Kasper den Zutritt zum Gründungsparteitag der AfD Niedersachsen am 01.05.13. Mit dem Ergebnis, dass die Listenaufstellung zur Bundestagswahl drei Wochen später wiederholt werden musste, da sich der Ausschluss Viktor Kaspers als unrechtmäßig herausstellte. Er kandidierte schließlich zur Aufstellung der Bundestagsliste. Seitdem versuchen die Niedersachsen, den Kasper loszuwerden und strengten ein Parteiausschlussverfahren an, das nun ausging, wie das berüchtigte Hornberger Schießen: Erfolglos! Landes- und Bundesschiedsgericht kamen sich in die Quere, die beteiligten Juristen stritten sich um Verfahrensfragen und am Ende der unendlichen Geschichte wird Viktor Kasper morgen für den Landesvorstand kandidieren. Sein Programm: „ICH BIN DIE ECHTE ALTERNATIVE.“

Es fehlt eigentlich nur noch, dass der „Braune Kasper“ gewählt wird.